Und wie begründet "Büsching" das? Alle neuzugelassenen Lkw über 3,5t müssen seit 1.1.2005 einen Begrenzer haben, fertig. Ich habe meinen dann auch abgelastet nachdem das immer mehr Tüffern aufgefallen ist das ich keinen habe. Einzig wenn das Auto schon seit vor 2005 in der EU zugelassen ist, braucht er keinen
F-Bruder
und dem Zitat entsprechend habe ich auch keinen Begrenzer eingebaut.