Zwiebelhirsch hat es ja schon gesagt...
"Im Kundenauftrag" heißt am Ende, daß der gewerbliche Verkäufer, der eigentlich eine Gewähleistungspflicht hat, sich genau um diese drücken möchte. Im Vetrag stehen dann Du und irgendein "Bekannter" vom Verkäufer. Der Händler hat dann nichts mehr damit zu tun, ausser daß er eines seiner Autos ohne Gewährleistung an der Steuer vorbei losgeworden ist
Ist ne bekannte Taktik von windigen Straßenrand-"Autosalon's"
Wenn der Verkäufer und das Autohaus sich gut kennen, übernimmt das Autohaus bei einem gepflegten Wagen natürlich die Gewährleistung und alle Pflichten. Was aber gerechtfertigt in einem Aufpreis resultiert.
"Im Kundenauftrag" heißt am Ende, daß der gewerbliche Verkäufer, der eigentlich eine Gewähleistungspflicht hat, sich genau um diese drücken möchte. Im Vetrag stehen dann Du und irgendein "Bekannter" vom Verkäufer. Der Händler hat dann nichts mehr damit zu tun, ausser daß er eines seiner Autos ohne Gewährleistung an der Steuer vorbei losgeworden ist
Ist ne bekannte Taktik von windigen Straßenrand-"Autosalon's"
Wenn der Verkäufer und das Autohaus sich gut kennen, übernimmt das Autohaus bei einem gepflegten Wagen natürlich die Gewährleistung und alle Pflichten. Was aber gerechtfertigt in einem Aufpreis resultiert.