RAM 3500 ablasten

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Hallo zusammen, bin neu hier und falle gleich mit der Tür ins Haus.
Ich hab mit einen RAM 3500 BJ: 2005, Crew Cab, kurze Ladefläche, Single-Bereifung gekauft. Jetzt ist das gute Stück mit 4600 kg zGG eingetragen und damit mit Klasse B nicht fahrbar und in der Versicherung (da über 3500 kg) fast unbezahlbar da meine SF nicht übernommen wird.
Der beste Ausweg, natürlich ablasten... Im Schein steht aber ein Leergewicht von 3050 kg (hab im Kieswerk mal wiegen lassen und bin bei 3200kg gelandet) und mit der Angabe lastet mich mein TÜV nur bis auf 3800 kg ab.
Hab schon oft gelesen, dass bei den 3500ern ein Leergewicht von 2600 kg eingetragen wird (und damit eine ablastung auf 3500 zGG kein Problem darstellt da diese ab 2800 Leergewicht möglich ist).

Nun meine Frage:
Wie komme ich an die 2600 oder wenigstens 2800 kg Leergewichteintragung? Oder kennt ihr einen TÜV der mich egal wie auf die 3500 zGG ablasten würde?
Der RAM soll eig. nichts zuladen, da eh eine Laderaumabdeckung auf die Pritsche kommt, sondern einen Anhänger ziehen (7000 kg eingetragen).

Grüße aus Ulm
W.Walter
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das klingt alles ein bisschen dubios, im Schein steht Leergewicht 3050 und die lasten nicht auf 3500 ab warum nicht?
Und du kannst nur bis 3500 Kg mit B fahren willst aber nen 7 to. Anhänger ziehen, wie geht das? Hier gehen eh nur 3,5 to wie Andy schrieb.
Wenn der eine TÜV das nicht macht, geh zum nächsten. Von deiner eigenwiegerei brauchste ja nicht erzählen.
Versicherungen gibt es auch andere die deine Prozente übernehmen.
 
Mit dem Ablasten ist es jetzt wohl so, dass ein LKW mindestens 25% des Leergewichts zuladen können muss (bzw 20% des zGG müssen Ladung sein). Bei mir sind es 3050 * 1,25 = 3812.5 kg :cry: und an der Regel halten die fest.
Jetzt einen zu Finden der da mal beide Hühneraugen zudrückt ist die schwere Aufgabe.
Das mit dem Anhänger ist natürlich auf BE bezogen, sorry für die Verunsicherung (der RAM hat eine am Rahmen montierte Anhängekupplung wo man auch nen Anhängemaul montieren kann).
Bei meiner Versicherung wurde mir nur gesagt, dass man die SF von unter 3,5t nicht auf Fahrzeuge über 3,5t übertragen kann.
 
auch wenn der Ram 500to ziehen könnte, darfst du nur 3,5to Anhänger ziehen.
Ob Maul oder Kugelkopf ist dabei egal.
Ab 3,5to mußt du eine Luftdruckbremse für den Hänger haben, wie bei normalen LKWs auch...

Vom ablasten hab ich keine Ahnung
 
Da muss ich wiedersprechen. Mein Hänger hat ein zGG von 3,85t eingetragen mit Auflaufbremse.
 
Ausser bei landwirtschaftlichen Anhängern ist bei 3,5to auflaufgebremst Schluß. Hab noch keine Auflaufbremse-Deixel-Dings gesehen die mehr als 3,5to hat. Macht auch wenig Sinn weil die Kugel alle nur bis 3,5to gehen. Was ich kenne ist ein auflaufgebremster "PKW"-Kipper-Anhänger der an Stelle einer Kugelkupplung eine Bolzenkupplung hatte und hinter einen 7,5to 4,2to statt den üblichen 3,5to wiegen durfte.
 
RoughRider
§42 StVo
B. (Fahrzeuge)
III. (Bau- und Betriebsvorschriften)
2. (Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger)

(1) Die gezogene Anhängelast darf bei

1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3.500 kg betragen.
Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 darf nur 50 vom Hundert der Leermasse des Kraftfahrzeugs betragen.

:klug: :-"
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nur mal zur Info. Das Gesetzestextzitat bezieht sich auf die angehängte Masse und nicht auf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers.
So gerne ich euch zustimmen würde, so muss ich dennoch mitteilen, dass 3,85t im Schein stehen inkl Vermerk auf Auflaufeinrichtung. Tüv hat das so abgenommen und die Bündelungsbehörde hat selbiges Gutachten bestätigt. Da der Hänger 1300 kg Leermasse an den Tag legt, blieben mir gut 2,5t Zuladung, die ich aber mit 2 Pferde + Equipment niemals ausreizen kann und somit auch die zulässige Anhängelast des RAMs nicht tangiere.
Anyway, das ist jetzt aber zuweit weg vom Thema und hilft dem guten Mann nicht, denn RAM abzulasten. Vll sollten sich mal die Duallyfahrer zu Wort melden.
 
Ach und noch was. Der RAM ist weder PKW noch Geländewagen, sondern LKW Offener Kasten und somit sind die o. g. Vorschriften unter Nr 1&2 nicht anwendbar.
 
Du kannst mit deim Hänga 10T zuladung hom, dei RAM deaf blos 3,5 t ziang aus impfe amen
 
Wie Brandy schon in seinem Kaudawelsch schreibt, 3,85to in deinem Schein sind absolut uninteressant.
Du darfst ohne Luftdruckbremse nicht mehr als 3,5to dranhängen!
 
Das bestreitet ja auch keiner! Trotzdem hat der Hänger 3,85t mit Auflaufbremse
;)
 
Tut mir ja schon fast leid, dass ich das Zuggewicht erwähnt habe :shock: schreibt bitte ncihts mehr dazu, wird sonst zu unübersichtlich.
Gibt hier denn Jemanden der einen ähnlichen RAM wie ich hat und bei dem das zGG 3500 kg ist, oder ein niedrigeres Leergewicht als meine 3050 kg?
 
Gibt hier denn Jemanden der einen ähnlichen RAM wie ich hat und bei dem das zGG 3500 kg ist, oder ein niedrigeres Leergewicht als meine 3050 kg?

...ja ich,Leer:2800kg GG:3500kg...eingetragen von DEKRA Sachsen-Anhalt!
 
Ja ich ich. 2009 2500 4X4 Diesel. 3150 eigengewicht, 3500kg ges.gew.
;)
Dein 3500er ist ein 2500er mit zwei zusätzlichen Federn an der Hinterachse. Ansonsten baugleich mit dem 2500.
 
@ dodgecruiser:
Hattes du von anfang an die 2800 eigengewicht und die 3500 zGG stehen oder auch ablasten lassen?
Könnte ich evtl eine Kopie von deinem Fahrzeugschein bekommen?
:)
um es dem TÜV vor die nase zu halten und eine Umschreibung zu verlangen. Bleibt dann nur zu hoffen, dass sie nicht wiegen wollen
:|


@ 6.7 cummins:
deiner soll ja noch schwerer sein als meiner und du hast trotz dessen die 3500 zGG bekommen? wo hast du das eintragen lassen?
 
@ dodgecruiser:
@ 6.7 cummins:
deiner soll ja noch schwerer sein als meiner und du hast trotz dessen die 3500 zGG bekommen? wo hast du das eintragen lassen?

Meiner ist in Ö angemeldet. Vollgetankt wiegt er über 3,2t. Der 6.7 ist von haus aus sauschwer. Deiner hat 4300kg Gesamtgewicht? Meiner hat knappe 4100. Viel unterschied ist zum 3500er also nicht. :roll:
 
Meiner ist in Ö angemeldet. Vollgetankt wiegt er über 3,2t. Der 6.7 ist von haus aus sauschwer. Deiner hat 4600kg Gesamtgewicht? Meiner hat knappe 4100. Viel unterschied ist zum 3500er also nicht. :roll:
 
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