woodstock777
QuadCab
Die gewerbliche Sache mit dem Güterverkehr ist unabhängig von der Fahrzeugart und nach Gesamtgewicht gestaffelt. (so hat es uns unser Fuhrparkfuzzi erklärt). Dabei geht es um die Fahrpersonalverordnung und den Fahr/Lenkzeitennachweis. Mein Megacab wurde vom Vorbesitzer bei TÜV (ich glaub in Paderborn ist das dann NORD?) auf PKW umgeschlüsselt wegen Anhänger am Sonntag ziehen. Weiter hat es den Vorteil das die 3500kg Grenze keine Rolle mehr spielt (bei der erlaubten / gefahrenen Geschwindigkeit) weil PKW generell "schnell" fahren dürfen. D.h. ich kann den RAM auf 3800 oder 4000kg auflasten (um noch ein bisschen Zuladung zu haben bei 3310kg Leergewicht, die Summe der Achslasten gibt 5200kg her). Den passenden Führerschein vorausgesetzt und muß nicht mit 60/80 km/h auf Landstraßen / AUtobahnen schleichen. Versicherung als PKW mit Vollkasko 500SB bei 12000km 480Euro in Jahr.
Sorry, aber du hast da zwei Fehler drin:
1. der gewerbliche Güterverkehr ist sehr wohl Fahrzeugabhängig, weil ein PKW gar nicht für den Gütervekehr geeignet ist.
2. die zul. Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Kraftfahrzeuge über 3500 kg zul. Gesamtmasse 80 km/std.
LG Thomas