PKW-Steuer >>> Wie rechnet ihr das?

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DI77I

Für Pillepalle bin ich nicht zuständig!
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Hallo Leute

Ich habe mich zwar schon beim Kauf mit den hohen Steuern abgefunden, aber jetzt will ich mal kurz eure Meinung zu der Rechnung haben.
Mein Auto >PKW< ist für 8 Personen zugelassen und wiegt gesamt 4,2 Tonnen und ist ein Diesel mit 7300ccm.

Hier ist die Tabelle vom Zoll: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstg/__9.html


Nach welchem Wert rechnet ihr das?

Bei unserem Zoll habe ich schon nachgefragt, aber die jagen das auch nur durch den Steuerrechner, der ja nur den Hubraum, das Erstzulassungsdatum und die EURO-Klasse berücksichtigt. Da kommt also das selbe raus wie vom FA und jetzt vom Zoll. Bei der richtigen zuständigen Stelle für unseren Kreis komme ich seit einer Woche nicht durch.
 
Was zahlst Du? 1259 Euro im Jahr?

Versuche mal hier zu berechnen: https://www.kfz-steuer.de/

Welche Abgasnorm hat dein "kleiner" PKW?

Ich bezahle 1171 im Jahr. 16,05 EUR pro glaube ich. Die Abgasnorm ist die 2.
Bei dem Steuerrechner würde meiner unter Nutzfahrzeuge fallen. Ich muss wohl mal zum TÜV damit.
 
Ich sehe gerade, ein Rotationskolbenmotor hat meiner doch aber auch nicht, oder
:?:
 
Frag lieber nicht zu viel. Nicht das du noch auf den Ford Grunderwerbssteuer als Zweitwohnsitz bezahlen musst!

Nein, wenn der Kolben rotiert kannst du ihn abmelden :mrgreen:
 
Ohne Partikelfilter: Kfz-Steuer: Pkw ist nicht steuerfrei, daher jährlich 1259 Euro bis 31.03.2011, danach jährlich 1171 Euro.
 
Ist ja im Grunde genommen auch richtig.
Nur in der Tabelle vom Zoll (früher FA) ist es ein PKW bis 2500kg. Das stimmt ja nicht!

.... aa) mindestens die verbindlichen Grenzwerte für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 500 kg nach Zeile A Fahrzeugklasse M der Tabelle in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG des Rates vom 20. März 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen (ABl. L 76 vom 6.4.1970, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, einhalten oder wenn die Kohlendioxidemissionen, ermittelt nach der Richtlinie 93/116/EG der Kommission vom 17. Dezember 1993 zur Anpassung der Richtlinie 80/1268/EWG des Rates über den Kraftstoffverbrauch von Kraftfahrzeugen an den technischen Fortschritt (ABl. L 329 vom 30.12.1993, S. 39) in der jeweils geltenden Fassung, 90 g/km nicht übersteigen

....
 
Das Kombinationskraftfahrzeug über 2.8t gibt es seit etwa 10 Jahren nicht mehr. Damals wurden PKW Kombis und Busse tatsächlich nach Gewicht besteuert, das nahm allerdings dermassen überhand dass dieses Schlupfloch geschlossen wurde.
Du könntest allerdings versuchen aus dem Klingonenkreuzer ein anderes "So.(sonstiges) Kfz" zu machen, So.Kfz Reiheneckhaus z.B. :mrgreen:
 
Bei 480€/Jahr läuft das Ding als Wohnmobil, mit dem richtigen TÜV Prüfer wär das einen Versuch wert. Das hab ich seinerzeit mal mit einem Terrano I und später mit einem Nissan Patrol durchgezogen. Angenehmer Nebeneffekt ist eine saubillige Versicherung. Da wären wir wieder beim SoKfz Reiheneckhaus :mrgreen:
 
Ja, ich habe gerade ne halbe Stunde mit dem gequatscht. Ist tatsächlich ein Womo.
Na mal gucken. Ich werd mal, wenn ich Zeit finde, zum Tüvver düsen und fragen was da geht.

Und der Bericht mit den Kombi-KFZ´s ist ja wirklich schon 13 Jahre alt. Schei** Neuland, dass vergisst ja wirklich nie was :mrgreen:
 
Die 2500kg sind, nach meinem Wissen, eine Grenze in den Schadstoffgrenzwerten. Pkw / leicht Nutzfahrzeuge.
Z.B. Ein Sharan/Alhambra/Galaxy Diesel der ersten Serie (zGG ~2400kg) mit Euro 2 würde nur die rote Plakette bekommen. Rüstet man nen Rußfilter nach die Gelbe und bei Auflasten auf 2510kg zGG (da gibts Firmen/Gutachten) gibts, tata, die Grüne. :mrgreen:
Bei Wohnmobilen meine ich gelesen zu haben, das die nach und nach auf die Hubraumsteuer wie Pkw umgestellt werden?
 
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