Hallo allerseits.
Ich bin neu hier im Forum und war bislang stiller Mitleser, habe nun aber eine Frage, zu der ich noch keinen Post fand, der alle meine Fragen beantwortet.
Mein Anliegen betrifft ausschließlich die österreichische Rechtslage:
Ich liebe den Sound von V8 und das amerikanische Lebensgefühl. Ich bin Pickups schon im Auslandsurlaub gefahren und kam damit sehr gut zurecht. Konkret möchte ich einen Pickup als N1 fahren, um die motorbez. Versicherungssteuer zu reduzieren (und um nachträglich keine Nova oder Zoll entrichten zu müssen) und das gesparte Geld lieber in Sprit investieren
.
Jetzt gibt es ja eine neue Nova-Regelung für N1, welche meines Wissens vom Erstzulassungsdatum abhängt. Gab es in der Vergangenheit auch gewisse Baujahre/ Erstzulassungszeiträume, auf die man achten sollte, um meine Kriterien zu erfüllen? Ich las zudem etwas vom Verhältnis Ladefläche zu Radstand.
Ich bin für alle Tipps dankbar, sowohl zu Zoll, Versicherung, Zulassung usw.
Vielen Dank.
Ich bin neu hier im Forum und war bislang stiller Mitleser, habe nun aber eine Frage, zu der ich noch keinen Post fand, der alle meine Fragen beantwortet.
Mein Anliegen betrifft ausschließlich die österreichische Rechtslage:
Ich liebe den Sound von V8 und das amerikanische Lebensgefühl. Ich bin Pickups schon im Auslandsurlaub gefahren und kam damit sehr gut zurecht. Konkret möchte ich einen Pickup als N1 fahren, um die motorbez. Versicherungssteuer zu reduzieren (und um nachträglich keine Nova oder Zoll entrichten zu müssen) und das gesparte Geld lieber in Sprit investieren
Jetzt gibt es ja eine neue Nova-Regelung für N1, welche meines Wissens vom Erstzulassungsdatum abhängt. Gab es in der Vergangenheit auch gewisse Baujahre/ Erstzulassungszeiträume, auf die man achten sollte, um meine Kriterien zu erfüllen? Ich las zudem etwas vom Verhältnis Ladefläche zu Radstand.
Ich bin für alle Tipps dankbar, sowohl zu Zoll, Versicherung, Zulassung usw.
Vielen Dank.