hemiram57
Einzelkabine
Hallo,
habe heute ein Schreiben von der Dekra bekommen.
Ich hatte da angefragt:
Ich bin in Besitz eines Dodge RAM Bj. 2003. Es geht um die Rückleuchten. In meinem Schein steht folgendes:
SEITENMARKIERUNGSL.M.INTEGR.RÜCKSTR.V.GELB ALS FAHRTR.ANZ-GESCHW.U.SEITENMARK.L.HI.ROT (51A/6)
Ich persönlich bin eigentlich fest der Meinung, das die originale Beleuchtungseinheit hinten (Rote Blinker komb. Rück-Bremslicht) somit eingetragen und erlaubt ist.
Noch dazu ist mein Wagen ein Direktimport ohne Schlüßelnr. (vielleicht tut dies etwas zur Sache???)
Bin ich im Recht mit meiner Meinung und dieser Eintragung?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, vielen Dank
......worauf der Dipl-Ing Herr Kuffer zurück geschrieben hat:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
nach eingehender Prüfung der uns überlassen Zulassungsbescheinigungskopie ist festzustellen, dass das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand lt. Feld 22 vorschriftsmäßig ist. Die Eintragung des TÜV ist zwar nicht komplett, z.B. fehlt der Satz "in etwa Wirkung", trotzdem besteht aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf bezüglich Vorschriftsmäßigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (TU) Hans Kuffer
(Fachabteilungsleiter Prüfwesen)
habe heute ein Schreiben von der Dekra bekommen.
Ich hatte da angefragt:
Ich bin in Besitz eines Dodge RAM Bj. 2003. Es geht um die Rückleuchten. In meinem Schein steht folgendes:
SEITENMARKIERUNGSL.M.INTEGR.RÜCKSTR.V.GELB ALS FAHRTR.ANZ-GESCHW.U.SEITENMARK.L.HI.ROT (51A/6)
Ich persönlich bin eigentlich fest der Meinung, das die originale Beleuchtungseinheit hinten (Rote Blinker komb. Rück-Bremslicht) somit eingetragen und erlaubt ist.
Noch dazu ist mein Wagen ein Direktimport ohne Schlüßelnr. (vielleicht tut dies etwas zur Sache???)
Bin ich im Recht mit meiner Meinung und dieser Eintragung?
Ich hoffe sie können mir weiterhelfen, vielen Dank
......worauf der Dipl-Ing Herr Kuffer zurück geschrieben hat:
Sehr geehrter Herr Bücherl,
nach eingehender Prüfung der uns überlassen Zulassungsbescheinigungskopie ist festzustellen, dass das Fahrzeug in dem beschriebenen Zustand lt. Feld 22 vorschriftsmäßig ist. Die Eintragung des TÜV ist zwar nicht komplett, z.B. fehlt der Satz "in etwa Wirkung", trotzdem besteht aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf bezüglich Vorschriftsmäßigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. (TU) Hans Kuffer
(Fachabteilungsleiter Prüfwesen)