Neuzulassung 2014 Ram Sport Quad Cab 5,7

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Hallo zusammen

Ich möchte den oben aufgeführten Wagen neu zulassen und habe dazu ein paar Fragen.

1.) LKW-Zulassung wegen Steuer was muss ich da beachten, und wie ist das mit dem Sonntagsfahrverbot für LKW?
2.)Wie ist das mit der Versicherung bin jetzt bei der Alte Leipziger Vollkasko SF 13 und Teilkasko Sf 13 LKW oder PKW versichern?

Ich freu mich über eure Rückmeldung
 
Sonntagsfahrverbot gilt nur über 3,5t
Versicherung , einfach für beide fälle ein angebot erstellen lassen und das bessere nehmen .
Würde aber auch verschiedenen Versicherungen vergleichen , kann sich lohnen .
Steuer ist Glückssache , wurde schon oft drüber diskutiert und gesprochen , musst dich mal was durchlesen
;)
 
Hallo
Kann dir im Versicherungsfall nur die hdi empfehlen hab jetzt auch um einige Angebote mich umgesehen und alle lagen über 900 Euro jährlich bloß bei der hdi bin ich bei 710 vk
 
Wenn die Zulassungsstelle den RAM als das zulässt, was er ist, LKW offener Kasten, dann hast Du bei der Versicherung keine Wahl.
Und als was der Zoll den RAM versteuert, steht wiederum auf einem ganz anderen Blatt.
 
Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t (ohne Anhänger, egal ob private oder gewerbliche Fahrten).
Wenn Du Deinen Pick Up als LKW versichert hast und Privatfahrten damit durchführst, darfst Du auch sonn- und feiertags mit Anhänger fahren.
Gewerbliche Fahrten mit einem LKW (egal welches Gewicht) und Anhänger sind sonn- und feiertags verboten.

Natürlich gibt es Ausnahmen: Transporte von verderblichen Waren, etc.

Klaus
 
Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für LKW ab 7,5 t (ohne Anhänger, egal ob private oder gewerbliche Fahrten).
Wenn Du Deinen Pick Up als LKW versichert hast und Privatfahrten damit durchführst, darfst Du auch sonn- und feiertags mit Anhänger fahren.
Gewerbliche Fahrten mit einem LKW (egal welches Gewicht) und Anhänger sind sonn- und feiertags verboten.

Natürlich gibt es Ausnahmen: Transporte von verderblichen Waren, etc.

Klaus

Tach auch - schön dass du mit deinem ersten Beitrag diese Leiche ausgegraben hast,
und du uns in den Himmel deiner Weisheiten mitnimmst.

Leider ist deine Aussage so nicht richtig, zudem gehört sich in diesem Forum ein "Hallo", und
nicht ein "ichposteirgenwomalwasreinobssinnmachtodernicht"
 
da hatta recht, der bremser...

lkw mit hänger gilt generell Fahrverbot an sonn und Feiertagen. punkte und strafe schon kassiert, trotz privatfahrt.
es gibt wohl eine ausnahme für Wohnwagen und sportanhänger, sowie eine ausnahmegenehmigung. habe ich live noch nicht gesehen.

das der ram nur eine lkw Zulassung bekommt, muss er auch als lkw versichert werden. sonst - Versicherungsbetrug.. strafbar.
lkw offener kasten hab ich 800 VK, gibt's ein Thema bei VS.

steuer.. wenn du LKW durchbekommst, Gratulation, Augsburg sagt, geht ned.. ich warte noch auf meinen bescheid, seid August. mal sehn was es wird.
 
Kann das mal einer von euch einem Schweizer erklären? Der RAM ist hier als Lieferwagen zugelassen bei einem GG von 3.5t. Ein Anhänger darf auch ein GG von 3.5t aufweisen, also ein Gesamtzuggewicht von 7t. Ich darf damit rumfahren wie ich Lust habe, so Oft ich Lust habe und alles mit der Kat. BE (hab eh das CE, von daher macht das bei mir eh nix aus). Wie schauts denn aus wenn ich mit so einem Zug nach Deutschland karre? Darf man also nicht? Oder darf ein 3.5t Auto (welches nicht als LKW eingetragen ist) einen 3.5t Hänger auch am So und in der Nacht ziehen?
 
Gut, ich bin kein bisschen schlauer geworden. Schweizer Links bringen mir nichts, da ich die Rechtslage hier kenne (wird im ersten Link von dir auch bestätigt). Dennoch sollte ich mich wohl oder übel ans geltende Recht im Ausland halten.

Der grösste WItz ist ja wohl:
Lkw sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Nach der Rechtsprechung kommt es auf die tatsächliche Beschaffenheit und Nutzung des Fahrzeugs und nicht auf die Bezeichnung in den Kfz-Papieren an.

Und dass Anhänger hinter LKWs generell verboten sind, auch wenn diese wie der RAM nur 3.5t GG haben. :crazy: :crazy:
 
Lieferwagen = LKW.....stimmt das (für CH und/oder D)???

Falls nein: Wenn in D ein Lieferwagen auch als PKW zugelassen werden kann und ich dann mit dem CH-RAM inkl. Anhänger in D am So fahre,
so ist der als Lieferwagen zugelassen und nicht als LKW, d.h. es ist in D legal ? :roll:

Es leben Gesetzte, Paragraphen, Vorschriften und unwissende Bürger mit und ohne Uniform :lol:
 
Fahre einfach(in D ,mit oder ohne Anhänger am Sonntag) und lass dich überraschen.. :mrgreen:
 
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