Neues Fahrerlaubnisrecht ab 2013

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Das heißt jetzt auf Deutsch??

Das jeder der mit seinem Zug über 3500Kg kommt noch mal zur Fahrschule muss? :shock:

Und was ist über 4250Kg?

Oder was?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke!

Interessant....

Vor allem, dass die Drosselung der 125 er für 16 und 17 jährige wegfällt....

Das war immer lebensgefährlich.... :roll:
 
Wäre doch normal für Deutschland, an die Folgen für den "Normalo" wird nicht gedacht.
Dann werden wohl einige Wohnwagen stehen bleiben müssen.
 
Ich hätte nie gedacht, das mein alter BW 2'er so wichtig werden könnte.
Wobei ich allerdings glaube, dass für alte Führerschein Besitzer alles gleich bleiben wird.
 
Aber mit dem 3er darf man immer noch keine 125er fahren
:evil:
 
Moin alle zusammen!!!

Ich will hier keinem auf die Füsse treten, verstehe aber beim besten Willen nicht was Ihr habt.

Es ändert sich im Bereich PKW & LKW sowie Anhänger nichts. Betroffen sind nur Krads. Diese Regelung gilt auch dann nur für Führerscheinneulinge!!!

Wichtig ist nur, dass Ihr aufpasst wenn Ihr Euer Kapitänspatent umschreiben lasst, dass Ihr Euch Eure alten Befähigungen eintragen lasst. (Wie auch schon gewesen bei der Umstellung von numerischen Führerscheinkategorien zur alphabetischen.)

Zum Thema Anhängerbetrieb, was gerade für die interessant ist die große Pick Ups (2500, 3500, F250 und F350) fahren hat sich eigentlich auch nichts getan. Wer noch den alten Klasse 3 hat darf bis 7,5t solo und bis 18t im Zug fahren, da dieser automatisch auch den C1E hat. Wer allerdings etwas später dran war und nur den BE gemacht hat, der sollte eigentlich auch wissen, dass er oder sie von Anfang an nur Kfz bis 3,5t solo und max 7t im Zug fahren darf.

Also was uns betrifft bleibt doch alles wie es ist!!!!
 
Wäre doch normal für Deutschland, an die Folgen für den "Normalo" wird nicht gedacht.
Dann werden wohl einige Wohnwagen stehen bleiben müssen.

Die bisherige Regelung war ähnlich, wennauch nicht gerade einfach. Die Gesamtmasse des Hängers durfte die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, dann war dies mit Klasse B ohne BE fahrbar. Sofern es unter 2,8 To Gesamtmasse blieb. Beispiel: Ein Ford Focus mit 1,4 To plus Hänger mit 1,3 To war problemlos mit B fahrbar. Mehr durfte man dort eh nicht anhängen, sonst wäre der Focus auseinandergebrochen.

Der Ram mit seinen 3 bzw. 3,5 To plus Hänger hat schon immer Klasse BE erfordert, da ändert sich nichts.

Von alten Besitzständen reden wir nicht. Man darf sogar eher noch mehr auch mit Klasse B fahren.

Also: Erstmal informieren, dann rummaulen. Aber das ist ja bald schon Volkssport geworden... :roll:

Ich finde die Vereinfachungen gut. Und ich habe Klasse CE.

LG Simon
 
Die bisherige Regelung war ähnlich, wennauch nicht gerade einfach. Die Gesamtmasse des Hängers durfte die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen, dann war dies mit Klasse B ohne BE fahrbar. Sofern es unter 2,8 To Gesamtmasse blieb. Beispiel: Ein Ford Focus mit 1,4 To plus Hänger mit 1,3 To war problemlos mit B fahrbar. Mehr durfte man dort eh nicht anhängen, sonst wäre der Focus auseinandergebrochen.

Der Ram mit seinen 3 bzw. 3,5 To plus Hänger hat schon immer Klasse BE erfordert, da ändert sich nichts.

Von alten Besitzständen reden wir nicht. Man darf sogar eher noch mehr auch mit Klasse B fahren.

Also: Erstmal informieren, dann rummaulen. Aber das ist ja bald schon Volkssport geworden... :roll:

Ich finde die Vereinfachungen gut. Und ich habe Klasse CE.

LG Simon[/quote]


Genau!!!
 
Danke!

Interessant....

Vor allem, dass die Drosselung der 125 er für 16 und 17 jährige wegfällt....

Das war immer lebensgefährlich.... :roll:

Gilt aber nur wenn man den Führerschein ab 2013 macht die Jungs jetzt dürfen nach wie vor nur 80ig fahren. Was ein Schmarren, die haben schon ein Jahr Erfahrung aber nee
 
Hab ich das richtig verstanden, ich darf mit dem alten 3er führerschein immer noch kein ram+sattelzug bis 12.000kg fahren ?
Sollte dem so sein, geht mir die neue Regelung am Ar... vorbei
 
Hab ich das richtig verstanden, ich darf mit dem alten 3er führerschein immer noch kein ram+sattelzug bis 12.000kg fahren ?
Sollte dem so sein, geht mir die neue Regelung am Ar... vorbei


Solche änderungen betreffen logischerweise immer nur die neuen führerscheine...
Macht ja sinn....
Wäre das nicht so, hättest du jetzt klasse b bis 3,5 tonnen.... Mehr hast du ja scheinbar nicht gelernt
:-P
 
Ist ja schon bemerkenswert das überhaupt etwas geändert wurde...und dann dann auch noch zugunsten des Bürgers.

Jetzt muss nur noch die 25km/h Regelung für Roller abgeschafft werden...ach ja...und Radfahren neben dem Radweg wird mir 2Jahren Zuchthaus zzgl. Steinbruch bestraft.
 
Ist ja schon bemerkenswert das überhaupt etwas geändert wurde...und dann dann auch noch zugunsten des Bürgers.

Jetzt muss nur noch die 25km/h Regelung für Roller abgeschafft werden...ach ja...und Radfahren neben dem Radweg wird mir 2Jahren Zuchthaus zzgl. Steinbruch bestraft.

...und ich dachte immer..."Radfahrer und Fußgänger gehören unter die Strasse" :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
gut das ich dieses problem nicht mehr habe, kann hier auch 40 t MIT pkw fuehrerschein fahren. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
so etwas fährt man hier mit pkw fuhrerschein :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 

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