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ThorstenD
Guest
Da das Thema ja immer mal wieder hoch kommt hier und offensichtlich noch reichlich Verwirrung darum herrscht will ich an dieser Stelle mal versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen um es nicht in mehreren Threads wiederholen zu müssen. Also:
Was ist die neue KFZ-Steuer?
Die neue KFZ-Steuer mit Gültigkeit ab 01.07.2009 beinhaltet, anders als bisher, nichtmehr nur eine reine Besteuerung nach Hubraum des Fahrzeuges sondern setzt sich aus einer Kombination eines "Sockelbetrages" nach Hubraum (pro angefangene 100 cm³) und einem "Aufschlag" pro Gramm ausgestoßenem CO² zusammen. Hierbei wird, was die Höhe des "Sockelbetrages" angeht noch zwischen Dieseln und Benzinern unterschieden. Für den Diesel beträgt der Satz 9,50 Euro pro 100 cm³, für den Benziner sind es lediglich 2,00 Euro pro 100 cm³. Für Autos mit Emissionswerten jenseits eines definierten Grenzwertes müssen pro überschüssiges Gramm CO2 je Kilometer weitere 2 Euro gezahlt werden. Letzteres ist bei Diesel und Benzinern gleich. Diese Grenzwerte liegen in den Jahren:
2009 bis 2011 bei 120 Gramm CO2,
2012 und 2013 bei 110 Gramm und
ab 2014 bei 95 Gramm!
Hierzu ein Beispiel anhand eines am 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassenen Dodge Durango 5,7 Hemi mit einem angenommenen CO² Ausstoß von 300g pro Kilometer:
Sockelbetrag: 2,- pro 100 cm³ => 2,- x 57 = 114,- Euro
Emissionsbetrag: 2,- pro Gramm CO² über den jeweilig gültigen Grenzwert hinaus => 300g - 120g = 180g; 2,- x 180 = 360,- Euro
Gesamtbetrag: Sockelbetrag + Emissionsbetrag => 114,- + 360,- = 474,- Euro
Und noch ein Beispiel anhand eines am 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassenen Dodge Nitro 2,8 Diesel mit einem angenommenen CO² Ausstoß von 300g pro Kilometer:
Sockelbetrag: 9,50,- pro 100 cm³ => 9,50 x 28 = 266,- Euro
Emissionsbetrag: 2,- pro Gramm CO² über den jeweilig gültigen Grenzwert hinaus => 300g - 120g = 180g; 2,- x 180 = 360,- Euro
Gesamtbetrag: Sockelbetrag + Emissionsbetrag => 266,- + 360,- = 626,- Euro
Für wen gilt die neue KFZ-Steuer?
Hierzu gibt es generell zwei Dinge zu sagen:
1. Die neue KFZ-Steuer gilt ausschließlich für PKW! Nun kommt aber die Krux an der Sache: Ausschlaggebend für die Frage ob die Steuer für jeden einzelnen gilt oder nicht ist NICHT die verkehrsrechtliche Einstufung (und damit Zulassung) des Fahrzeuges sondern die KFZ-Steuerrechtliche! Das hat zur Folge das auch ein z.B. Ram der zwar als LKW zugelassen ist, jedoch vom Finanzamt als PKW eingestuft wurde, der neuen KFZ-Steuer unterliegt!
2. Die neue KFZ-Steuer gilt ausschließlich für ab dem 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge (PKW, siehe 1.). Das bedeutet nichts anderes als das die neue KFZ-Steuer lediglich Neuwagen betrifft welche eben nicht vor dem 30.06.2009 zugelassen wurden. Dies betrifft dann natürlich aber auch alle importierten Fahrzeuge welche bisher nie irgendwo in der Welt zugelassen waren (letzteres ist besonders wichtig, handele ich aber gleich im nächsten Kapitel ab).
Für wen gilt die neue KFZ-Steuer NICHT?
Die neue KFZ-Steuer greift (noch) NICHT für den sogenannten "Altbestand" an Fahrzeugen, d.h. alle Fahrzeuge (PKW) die vor dem 01.07.2009 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden unterliegen (noch) NICHT der neuen KFZ-Steuer. Hier hat sich der Gesetzgeber überlegt den "Altbestand" ab dem 01.01.2013 "schonend" in die neue KFZ-Steuer zu integrieren. Wie das dann jedoch aussehen soll und was dabei "schonend" heißt ist bis heute nirgendwo näher definiert. Man darf diesbezüglich also gespannt sein!
Welche Auswirkungen hat die CO2-Steuer auf Autos mit Gas-, Pöl- oder Elektroantrieb?
Für Autos mit Gasantrieb zählt der gleiche Sockelanteil wie für Autos mit Benzinmotoren (Zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum). Gleiches gilt analog für die Pflanzenölbetriebenen Autos. Diese werden wie die Dieselfahrzeuge behandelt und entsprechend besteuert (9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum). Der CO2-Ausstoß nach Herstellerangeben wird als Berechnungsgrundlage für den Emissionsbetrag verwendet.
Besonderheit bei Importfahrzeugen
Hier war lange nicht klar wie importierte Fahrzeuge behandelt werden sollen welche logischerweise noch keine Erstzulassung in Deutschland haben. Für den Fall das das Importfahrzeug vor dem 01.07.2009 noch nirgendwo auf der Welt zum Verkehr zugelassen wurde ist der Fall eindeutig, hier greift klar die neue Emissionsbezogene KFZ-Steuer.
Was aber ist mit den Fahrzeugen die als Gebrauchtwagen importiert werden? Fahrzeuge die also schon mal irgendwo in der Welt zugelassen waren?
Für diese Art Fahrzeuge ist für die Beantwortung der Frage nach dem Besteuerungsmodell (neue CO²-Steuer oder alte Hubraumsteuer) relevant ob man in irgendeiner Form nachweisen kann das das Fahrzeug bereits vor dem 01.07.2009 irgendwo auf der Welt zum Verkehr zugelassen war oder nicht. Sollte ein solcher Nachweis vorliegen (z.B. Title, ausländischer Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, etc.) und das Auto bereits vor dem 01.07.2009 im Ausland zugelassen gewesen sein, so wird die alte KFZ-Steuer nach Hubraum angewendet. Kann man diesen Nachweis nicht erbringen so unterliegt man der neuen Emissionsbezogenen KFZ-Steuer wie z.B. ein Fahrzeug welches noch nie zugelassen war.
Abschließend noch die offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen:
Sehr geehrter Herr D,
unter die neue CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer fallen ausschließlich Pkw mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009. Unter dieser Erstzulassung ist die allererste Zulassung dieser Pkw zu verstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese im Inland oder Ausland stattgefunden hat.
Ihre Gebrauchtfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 1. Juli 2009 unterliegen bei Zulassung im Inland der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer nach altem Recht.
Zur Begründung führte der Gesetzgeber aus: Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wurde in Deutschland bisher nach Hubraum und dem Ausstoß von Schadstoffen bemessen. In ihrer bis zum 30. Juni 2009 gegoltenen Form wies sie keinen Zusammenhang zur Fahrleistung auf. Kraftstoffverbrauch und damit einhergehende CO2-Emissionen wurden allein über die Energiesteuer erfasst. Die Kraftfahrzeugsteuer gab keinen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger CO2-Emissionen auf. Dies änderte sich mit der Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1. Juli 2009. Für die ab 1. Juli erstmals zugelassenen Personenkraftwagen setzt sich die Kraftfahrzeugsteuer aus zwei Komponenten (CO2-Wert und Hubraumkomponente) zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "Für alle da"
im Bundesministerium der Finanzen
Was ist die neue KFZ-Steuer?
Die neue KFZ-Steuer mit Gültigkeit ab 01.07.2009 beinhaltet, anders als bisher, nichtmehr nur eine reine Besteuerung nach Hubraum des Fahrzeuges sondern setzt sich aus einer Kombination eines "Sockelbetrages" nach Hubraum (pro angefangene 100 cm³) und einem "Aufschlag" pro Gramm ausgestoßenem CO² zusammen. Hierbei wird, was die Höhe des "Sockelbetrages" angeht noch zwischen Dieseln und Benzinern unterschieden. Für den Diesel beträgt der Satz 9,50 Euro pro 100 cm³, für den Benziner sind es lediglich 2,00 Euro pro 100 cm³. Für Autos mit Emissionswerten jenseits eines definierten Grenzwertes müssen pro überschüssiges Gramm CO2 je Kilometer weitere 2 Euro gezahlt werden. Letzteres ist bei Diesel und Benzinern gleich. Diese Grenzwerte liegen in den Jahren:
2009 bis 2011 bei 120 Gramm CO2,
2012 und 2013 bei 110 Gramm und
ab 2014 bei 95 Gramm!
Hierzu ein Beispiel anhand eines am 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassenen Dodge Durango 5,7 Hemi mit einem angenommenen CO² Ausstoß von 300g pro Kilometer:
Sockelbetrag: 2,- pro 100 cm³ => 2,- x 57 = 114,- Euro
Emissionsbetrag: 2,- pro Gramm CO² über den jeweilig gültigen Grenzwert hinaus => 300g - 120g = 180g; 2,- x 180 = 360,- Euro
Gesamtbetrag: Sockelbetrag + Emissionsbetrag => 114,- + 360,- = 474,- Euro
Und noch ein Beispiel anhand eines am 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassenen Dodge Nitro 2,8 Diesel mit einem angenommenen CO² Ausstoß von 300g pro Kilometer:
Sockelbetrag: 9,50,- pro 100 cm³ => 9,50 x 28 = 266,- Euro
Emissionsbetrag: 2,- pro Gramm CO² über den jeweilig gültigen Grenzwert hinaus => 300g - 120g = 180g; 2,- x 180 = 360,- Euro
Gesamtbetrag: Sockelbetrag + Emissionsbetrag => 266,- + 360,- = 626,- Euro
Für wen gilt die neue KFZ-Steuer?
Hierzu gibt es generell zwei Dinge zu sagen:
1. Die neue KFZ-Steuer gilt ausschließlich für PKW! Nun kommt aber die Krux an der Sache: Ausschlaggebend für die Frage ob die Steuer für jeden einzelnen gilt oder nicht ist NICHT die verkehrsrechtliche Einstufung (und damit Zulassung) des Fahrzeuges sondern die KFZ-Steuerrechtliche! Das hat zur Folge das auch ein z.B. Ram der zwar als LKW zugelassen ist, jedoch vom Finanzamt als PKW eingestuft wurde, der neuen KFZ-Steuer unterliegt!
2. Die neue KFZ-Steuer gilt ausschließlich für ab dem 01.07.2009 erstmals zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge (PKW, siehe 1.). Das bedeutet nichts anderes als das die neue KFZ-Steuer lediglich Neuwagen betrifft welche eben nicht vor dem 30.06.2009 zugelassen wurden. Dies betrifft dann natürlich aber auch alle importierten Fahrzeuge welche bisher nie irgendwo in der Welt zugelassen waren (letzteres ist besonders wichtig, handele ich aber gleich im nächsten Kapitel ab).
Für wen gilt die neue KFZ-Steuer NICHT?
Die neue KFZ-Steuer greift (noch) NICHT für den sogenannten "Altbestand" an Fahrzeugen, d.h. alle Fahrzeuge (PKW) die vor dem 01.07.2009 erstmalig zum Verkehr zugelassen wurden unterliegen (noch) NICHT der neuen KFZ-Steuer. Hier hat sich der Gesetzgeber überlegt den "Altbestand" ab dem 01.01.2013 "schonend" in die neue KFZ-Steuer zu integrieren. Wie das dann jedoch aussehen soll und was dabei "schonend" heißt ist bis heute nirgendwo näher definiert. Man darf diesbezüglich also gespannt sein!
Welche Auswirkungen hat die CO2-Steuer auf Autos mit Gas-, Pöl- oder Elektroantrieb?
Für Autos mit Gasantrieb zählt der gleiche Sockelanteil wie für Autos mit Benzinmotoren (Zwei Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum). Gleiches gilt analog für die Pflanzenölbetriebenen Autos. Diese werden wie die Dieselfahrzeuge behandelt und entsprechend besteuert (9,50 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum). Der CO2-Ausstoß nach Herstellerangeben wird als Berechnungsgrundlage für den Emissionsbetrag verwendet.
Besonderheit bei Importfahrzeugen
Hier war lange nicht klar wie importierte Fahrzeuge behandelt werden sollen welche logischerweise noch keine Erstzulassung in Deutschland haben. Für den Fall das das Importfahrzeug vor dem 01.07.2009 noch nirgendwo auf der Welt zum Verkehr zugelassen wurde ist der Fall eindeutig, hier greift klar die neue Emissionsbezogene KFZ-Steuer.
Was aber ist mit den Fahrzeugen die als Gebrauchtwagen importiert werden? Fahrzeuge die also schon mal irgendwo in der Welt zugelassen waren?
Für diese Art Fahrzeuge ist für die Beantwortung der Frage nach dem Besteuerungsmodell (neue CO²-Steuer oder alte Hubraumsteuer) relevant ob man in irgendeiner Form nachweisen kann das das Fahrzeug bereits vor dem 01.07.2009 irgendwo auf der Welt zum Verkehr zugelassen war oder nicht. Sollte ein solcher Nachweis vorliegen (z.B. Title, ausländischer Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, etc.) und das Auto bereits vor dem 01.07.2009 im Ausland zugelassen gewesen sein, so wird die alte KFZ-Steuer nach Hubraum angewendet. Kann man diesen Nachweis nicht erbringen so unterliegt man der neuen Emissionsbezogenen KFZ-Steuer wie z.B. ein Fahrzeug welches noch nie zugelassen war.
Abschließend noch die offizielle Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen:
Sehr geehrter Herr D,
unter die neue CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer fallen ausschließlich Pkw mit erstmaliger Zulassung ab dem 1. Juli 2009. Unter dieser Erstzulassung ist die allererste Zulassung dieser Pkw zu verstehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob diese im Inland oder Ausland stattgefunden hat.
Ihre Gebrauchtfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 1. Juli 2009 unterliegen bei Zulassung im Inland der emissionsbezogenen Kraftfahrzeugsteuer nach altem Recht.
Zur Begründung führte der Gesetzgeber aus: Die Kraftfahrzeugsteuer für Pkw wurde in Deutschland bisher nach Hubraum und dem Ausstoß von Schadstoffen bemessen. In ihrer bis zum 30. Juni 2009 gegoltenen Form wies sie keinen Zusammenhang zur Fahrleistung auf. Kraftstoffverbrauch und damit einhergehende CO2-Emissionen wurden allein über die Energiesteuer erfasst. Die Kraftfahrzeugsteuer gab keinen Anreiz für den Kauf von Personenkraftwagen mit geringerem Kraftstoffverbrauch und weniger CO2-Emissionen auf. Dies änderte sich mit der Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes zum 1. Juli 2009. Für die ab 1. Juli erstmals zugelassenen Personenkraftwagen setzt sich die Kraftfahrzeugsteuer aus zwei Komponenten (CO2-Wert und Hubraumkomponente) zusammen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team "Für alle da"
im Bundesministerium der Finanzen
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