Mit Kurzzeitkennzeichen ins Ausland?

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Pigab

QuadCab
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Hat von euch schonmal jemand ein Fahrzeug aus Holland mittels Kurzzeitkennzeichen nach D überführt?
Ich hab grad mit AXA telefoniert und wurde darauf hingewiesen, dass deren Kennzeichen nur in D gültig sind, für den Holländischen Teil der Fahrt müßte ich mir dort eins besorgen. Ist das so?

Hab dann mal geguhgelt und heraus gefunden, dass die Kennzeichen "in den meisten EU-Ländern toliert werden". Wie sieht´s denn da im Land der schönen Windmühlen und feinsten Gräser
;)
aus?
 
So weit mir das bekannt ist, kannst du mit dem Überführungskennzeichen ( gelber Balken ) vom Abholort egal wo nach Hause fahren
 
kurzzeitkennzeichen gelten rein rechtlich nicht. was kaum jemand weiß - rote händlerkennzeichen in so einem fall auch nicht! das problem ist, das eine überführung mit einem deutschen kennzeichen auch in deutschland beginnen muß. abholung aus dem ausland geht somit nicht. in der praxis werden die dinger aber toleriert, und ich kenne auch keinen fall mit problemen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So, hab voll den Blumenkohl am Ohr!
Autoclub - Verkehrsamt - Niederl. Konsulat - Konsulat für Verkehr,
alle sagen, ich soll nich. Die Gesetzeslage sei so:
Ich muss in Holland ein Ausfuhrkennzeichen besorgen, damit darf ich bis zur Grenze fahn, dann muss ich rasch die deutschen Blechle montieren und ab nach Hause!
Ich glaub, ich nehm nen Hänger.
Darf ich das überhaupt ziehen? :shock:
 
hallo,

das steht bei meiner zulassungsstelle:

KurzzeitkennzeichenKurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen und nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig und können auf Antrag bei Bedarf ausgegeben werden.
Für die Fahrzeuge ist keine Typgenehmigung (sog. Betriebserlaubnis) oder eine gültige HU (Hauptuntersuchung) erforderlich.
Gültigkeitsdauer: 5 Tage (ab Antragstellung), eine Zuteilung in die Zukunft ist nicht möglich.

gruß aus muc
norbert
 
Thosten du nu widder.... Österreich das sagt schon alles :roll:

Sorry, ich war in den Fall halt "persönlich eingebunden"... :mrgreen:
Rechtlich ist die Sachlage eindeutig: Kurzzeitkennzeichen sind außerhalb Deutschlands NICHT gültig.
 
es gibt sehrwohl probleme, hier werden z.B. oft österreicher mit deren blauen überführungskennzeichen erwischt und angezeigt: fahren ohne zulassung und steuer.

du brauchst ein holländisches ausfuhrkennzeichen, auf den anhänger stellen oder nicht erwischen lassen :mrgreen:
 
Mach Dich nicht ins Hemd einfach fahren, die Holländer zeigen Dich so schnell nicht an!
....und auserdem wird es noch beizeiten dunkel :mrgreen:
 
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