PeterPerlich
1500s
Meiner ist ja eine Zugmaschine!! Hatte ich ja Glück! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(5) Absatz 4 gilt nicht für
1.
Geländefahrzeuge,
2.
Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.
Chris, .... über 3,5t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein...... Geländewagen......
Jammer, ist das kalt
"... Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn "
:mrgreen: gerade nachgemessen ... 550 mm an der Pritsche ( sozusagen Beidseitig = Hauptteil ) passt genau :mrgreen:
und jetzt erklärt mir bitte nicht, dass die damit die rückwärtige Ansicht meinen ( dann klappt´s nicht)
Hintern........... äh hinten
ich bestehe darauf, dass "DIE HAUPTTEILE DER KAROSSERIE" nicht der Hintern ist
Ich hab die Lösung!!!!!
Sieht zwar sch... aus aber entspricht den Vorschriften!
duckundwech hihihi
UND schon angeeckt, ist schon recht runtergebogen :roll:
UND schon angeeckt, ist schon recht runtergebogen :roll:
Fr@nky
Macht es Dir was aus das Ungeziefer aus meinem Bildschirm zu entfernenich mag kein Kriechzeug
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