man mags ja nicht glauben.

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Dodge03

Einzelkabine
Registriert
29. März 2007
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1
Ort
Greifenberg am Ammersee
servus,

so bin vor 20 minuten von der Polizei in Inning an der Aral Tankstelle an der B471 aufgehalten worden. Ich hab gedacht mei neuer Topf ist zu laut oder gelbe Birnen aufn Dach oder Reifen zu Breit, irgend so ein schmarn halt aber nein es kommt besser. Also von vorne Blaulicht an und auf der Werbetafel aufn Dach mit Bitte Folgen Ihre Polizei. Grüß Gott Verkehrskontrolle Fahrzeupapier Führerschein und Personalausweis. Ich nix dabei. Können sie sich irgenwie ausweisen. ich drück ihm meie WBK in die Hand und schon waren wieder alle Lichter auf rot. Nachdem des ganze mit dem ausweisen geklärt war kommt der satz bitte aussteigen. ich dachte halt wie oben schon erwähnt an diese Punkte aber nein. Bitte folgen sie nach hinten. ich gut dann halt meine AHK. Nein ich bin laut der Polzei hinten zu hoch. wie zu hoch der ist halt so hoch. nein ich bräuchte einen Unterfahrschutz hinten weil ich irgendeine Bodenfreiheit überschritten habe. Dann hab ich gefragr´t ob sie nicht ürgendwas überschritten habe und machte mit meiner Hand das trinken Zeichen. er sagt ich solle nicht frech werden und überreicht mir einen Zelte mit einer aufforderung mit meiner KIste bis zum 20.02.2008 beim TÜV in FFB vor zufahren.
Also ich glaubs ja nicht jetz fahr ich mit dem ein und selben Auto hier seit über vier jahren rum aber man erlebt immer wieder was neues.

gruß Michi
 
hääääääää, was wollen die ... hinten zu hoch ?!?!?!?!?

gehts denn jetzt noch irgendwie?????????????????

also seit mir nicht böse ... aber haben denn unsere schupos nichts besseres mehr zu tun ... ich könnt denen mal ein paar nette gegenden in muc zeigen wo sie wirlich richtig was zu tun hätten ... das kann doch alles nicht mehr wahr sein?!?!??!!?
 
hääääääää, was wollen die ... hinten zu hoch ?!?!?!?!?

gehts denn jetzt noch irgendwie?????????????????

also seit mir nicht böse ... aber haben denn unsere schupos nichts besseres mehr zu tun ... ich könnt denen mal ein paar nette gegenden in muc zeigen wo sie wirlich richtig was zu tun hätten ... das kann doch alles nicht mehr wahr sein?!?!??!!?

...ja aber da trauen die sich sicher nicht hin, da ist doch so'n Job erheblich angenehmer
8)
 
Du kannst aber auch zur Dekra ,Küs oder wie die alle heißen,die dürfen dir nicht vorschreiben das du zum Tüv mußt
 
Bj. ist egal, meines wissens ab 60 cm Stoßstangenhöhe bin mir aber nicht ganz sicher.... da musste nochmal ne Stange drunter schrauben :redhotevil:

Grüße vom Hügel


Stefan
 
so also muß scho was dran sein ich weis nur noch nicht welche max bodenfreiheit erlaubt ist. mein bruder hat gesagt wir haben auch alle transporter nachrüsten müssen selbst die auch die älteren baujahre. bravehaert hat das problem mit seinem alten dodge auch gehabt.


gruß michi
 
Bravehard hat aber doch den gleichen Anhängebock drunter gehabt unter seinem silbernen wie ich jetzt unter dem schwarzen, das große Vierkant halt von Westfalia. Da steht aber sogar in den Papieren des Anhängebocks sinngemäß "mit integriertem Unterfahrschutz".
 
In anderen Ländern interessiert das keine Sau, nur hier machen sie die Welle
:!:
98728792.gif


Das ist genau so'n Blödsinn wie mit den "Personenschutzbügeln".
Man benennt die BullBars einfach um, schweisst eine Querstange etwas tiefer an und feddich ist der
"Personenschutz". Das hinter dem "Personenschutz" meisst noch 'ne Schrankwand von Metall kommt,
ist dabei offensichtlich völlig egal :shock:
:!:
 
Bravehard hat aber doch den gleichen Anhängebock drunter gehabt unter seinem silbernen wie ich jetzt unter dem schwarzen, das große Vierkant halt von Westfalia. Da steht aber sogar in den Papieren des Anhängebocks sinngemäß "mit integriertem Unterfahrschutz".

stimmt aber ich meinte bevor er in hingeschraubt hat

gruß michi
 
ergo muss ich meine ahk umbenennen
:?:
:?:
:?:


kotz mich das alles an
:evil:
:evil:
:evil:


801272.jpg

Hier ein Gesetzestextauszug... hat mich mein Hirn doch nicht so ganz im Stich gelassen:

(1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

(2) Der hintere Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für

1.
land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
2.
Arbeitsmaschinen und Stapler,
3.
Sattelzugmaschinen,
4.
zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
5.
Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines hinteren Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

(4) Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t müssen mit einem vorderen Unterfahrschutz ausgerüstet sein, der den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(5) Absatz 4 gilt nicht für

1.
Geländefahrzeuge,
2.
Fahrzeuge, deren Verwendungszweck mit den Bestimmungen für den vorderen Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.
 
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