LKW Zulassung Österreich

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smc_stefan

Mannschaftskabine
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Linz (A)
Was haltet ihr von dieser Meinung:

Bisher ist es in A ja so dass nur der QC als LKW problemlos zugelassen werden kann, beim CC hat man sich ja bisher mit dem "Trick" beholfen die Heckklappe ein wenig auszuschneiden um so auf eine ausreichende Ladeflächenlänge zu kommen. Das Problem dabei, für den Finanzbeamten A war das vielleicht ok, für den Finanzbeamten B aber vielleicht wieder nicht und man wusste, wenn man nen CC als LKW fährt daß es einen jederzeit "erwischen" könnte (und jeder, der schonmal nen Papierkrieg mit dem Finanzamt hatte, der will das vermeiden...).

Jetzt kommts aber von anderer Seite (Ford), daß das ganz offiziell und vom Finanzministerium anerkannt praktiziert wird. Der neue 2012er Ranger hat als Doppelkabiner eine zu kurze Ladefläche und bekommt daher für Österreich was? Klar, eine ausgeschnittene Heckklappe, ganz simpel. Jetzt ist mir auch klar warum man in A nur die durch den österr. Importeur importierten Ranger als LKW zulassen kann (lt. BMF). :shock:

Mein Denkansatz ist jetzt folgender:
Wenn diese Methode bei einem Hersteller so großzügig vom Finanzministerium anerkannt wird, dann dürfte es bei den CC RAM's die mit gleicher Methode umgebaut wurden ja auch überhaupt keine Diskussion mit der Finanz geben, oder?
 
a: Ford und VW haben hier eine "bissl" andere Marktposition als kleine freie Händler.
Wie sonst kommts, dass in der Liste aus 2002 der Amarok drinnen ist obwohl damals VW gar nicht wusste dass sie den bauen werden?

Jeder CC Thailand- oder Argentinienpickup geht sich hier ned aus.

https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachi...erab_5549/Pritschenwagengem7d_5553/_start.htm

b: CC mit Riffelblechheckklape (oder auch aus Glattalu, hab schon beide hier in Wien gesehen) schauen einfach dämlich und Kagge aus. Ich kauf mir doch kein 50k€Auto und dengle dann so ein furchtbares Blechteil hinten dran!

c: wenn du so schlau bist und die mitgelieferte Originalklappe wieder montierst dann solltest du dich NICHT von der Finanz damit erwischen lassen,sonst wirds sehr teuer.

All dies ist der Grund warum ich mir den QC bestellt hab, ich hab keinerlei Bock auf irgendwelche Diskussionen diesbezüglich, und ehrlich, er hat hinten immer noch reichlich Platz. Aber die Rückbank wird bei uns 99.98% der Zeit auch nicht besetzt sein.
 
stefan:

Du kennst hierzu meine Meinung und ich kann mich dem Kommentar von Toolman nur anschließen.
Und ergänzend hierzu:
Das ganze Thema wird je nach Wohnort (bei mir Tirol) manchmal -äh- willkürlich gehandhabt, will sagen...

Du bekommst meinethalben mit der besch.... Ersatzheckklappe von einem Wiener Händler für den CC eine LKW-Zulassung + die original Klappe hinten beim wegfahren draufgeschmissen und montierst die gar nicht mehr...
Du lässt deinen CC im Heimatort zu und zahlst brav deine LKW Steuer die nächsten zwei Jahre und bekommst im dritten Jahr eine unglaubliche Nachzahlungsforderung (kannste selber ausrechnen).
Hier im Bekanntenkreis genau so passiert, Ergebnis noch offen, aber der Ärger ist immens und schätze mal, wie oft der zur Zeit immer wieder mal angehalten wird....

Gruß

Achim
 
bei uns in oö Linz/Land gibts sogar an DC händler der es geschafft hat einen CC ohne umbau auf LKW anzumelden.
oba bitte fragts ned wie.keine ahnung :oops:
der verkäufer aber war schon a gscheiter wappler :roll: und hatte keine ahnung dem RAM.
:arrow: und konnte mir natürlich auch nicht erklären wie die das durchgebracht haben :roll:
lg
 
Na ich hab ja ned gemeint, daß so eine gräßliche Klappe montiert wird, sondern, genauso wie es Ford beim Ranger macht, einfach ein Stück aus der Originalklappe rausschneiden und fertig iss. Anscheinend reicht es da, daß die Ladefläche nur genau am Ladeflächenboden lang genug ist und nicht auf der ganzen Höhe der Ladefläche :shock:

Aber ihr habts schon recht, auch ich fahr 70% alleine im Auto und die restlichen 25% nur zu zweit. Und wems im QC zu eng wird (sollte bei nem durchschnittlichen, auf Golf und Co. geeichtem Österreicher aber nicht der Fall sein) der soll halt nicht mitfahren.
:-D


Ich hab da halt nur einen Silberstreif am Horizont gesehen, weil mir der CC einfach noch ein bissl mehr gefällt als der QC...

Doch bevor man mit der Finanz im Clinch liegt, das kann sich ewig ziehen und ne Menge kosten...
Vorm angehalten werden durch die Polizei hab ich in Österreich keine Angst
;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hab mir das heute zufällig bei nem Ford Ranger ansehen können.
Also daß man das nicht auch privaten Dodge Fahrern zulässt ist ne Frechheit!

Beim Ford wird die Heckklappe von der Ladefläche aus gemessen ca. 15cm in Richtung oben aufgeschnitten, nichtmal über die gesamte Breite (eh klar wegen der Stabilität), sie ist sicher links und rechts je 10 cm in der Breite nicht ausgeschnitten. Dann kommt ne neue Plastikverkleidung mit der Ausnehmung drauf und das wars....

So könnten wir evtl. nen CC in Österreich LKW-fähig machen, aber da müsste zuerst jemand der Finanz die Stirn bieten - Freiwillige vor!
;)
 
Ein Problem bleibt aber immer noch!

Der kleine Händler darf die Ladeflächenverlängerung zwar machen (bzw. muss!! wenn man für den CC in Ö keine Nova und CO2 Nachzahlung bekommen möchte! und zwar VOR der erstmaligen Zulassung) aber deswegen ändert sich die Verzollung nicht.
Das müsste wenn vom Generimporteur bzw. Hersteller gemacht werden und den gibt es bei Dodge, im Gegensatz zu Ford, ja nicht.

CC mit TYPISIERTER Ladeflächenverlängerung = LKW N1 mit Nova und CO2 Befreiung, aber keine Garantie auf Vorsteuerabzug für Firmen, obwohl der Ram ja, wie Amarok, auf der Liste obensteht.

Der QC wird ja gleich als LKW mit langer Ladefläche verzollt und ist daher sowieso Nova, CO2 befreit UND vorsteuerabzugsfähig (für Firmen).
Leider gibt es in Ö aber Händler die selbst den QC mit Ladeflächenverkürzung (so ein Blech auf der Ladefläche) reinholen um den als PKW zu verzollen.
Vor der Typisierung das ganze raus und gut ist.
Jetzt stellt sich die Frage nach dem WOZU?
Zoll von PKW ist nur 10%, von LKW 22%!
Die sparen also 12% Steuern.
ABER Problem ist dann natürlich das die QC dann weder Nova oder CO2 befreit, noch vorsteuerabzugsfähig sind!!
Einem Bekannten von mir passiert! Hätte alleine Nova und CO2 über 30.000,- EUR nachzahlen können! Zusätzlich noch Finanzamtsstrafe.
Der hat seinen Ram nur noch ausserhalb von Österreich verkaufen können weil es Nova und CO2 ja nur bei uns gibt.

Erkennt man aber eigentlich relativ leicht. Wenn ein Händler die QC um denselben Preis wie die CC anbietet kann der nicht als LKW mit 22% verzollt worden sein!
Nur leider informieren sich nicht alle oder werden (bewusst?) in die Irre geführt.
Der Händler hat auch bestätigt das der Ram Vorsteuerabzugsfähig ist, er hat das auch schriftlich, usw.!
Das einzige was der geschrieben hat war Zulassung als LKW N1 und hat gemeint damit ist er von allen Abgaben befreit und vorsteuerabzugsfähig.
Das der aber nur, ich glaub verkehrsrechtlich heißt das, LKW N1 ist, also nicht die 400PS motorbezogene Steuer Steuer zahlen muss, sondern die 60,- EUR und nicht steuerrechtlich als LKW gilt, hat er erst nachher erfahren müssen.

Für Deutschland macht es Sinn den QC als PKW zu verzollen. Dort gibt es keine Nova, kein CO2 und jedes Auto kann in die Firma genommen werden!
Deswegen bringt ein Kauf von einem Deutschen Händler, auch wenn es billiger ist als in Österreich zu kaufen, auf Dauer gar nichts!

Wie VW das mit dem Amarok hingebogen hat ist mir sowieso ein Rätsel. Da geht es um wesentlich mehr cm die fehlen als beim CC zB.!!

Angeblich soll ja ab 2013 die Befreiung für die Klein-LKWs fallen!?
Weiß da jemand was genaueres?
 
Offiziell gibts da nichts, daß an der momentanen Regelung etwas geändert wird.
Nur so einen Hirnfurz vom VCÖ geisterte Anfang Ausgust durch die Medien, verschwand aber rasch wieder.

Ich denke das Schlimmste was in den nächsten Jahren passieren kann, ist daß der Vorsteuerabzug für die großen Vans udgl. wegfällt und nur mehr bei "echten" Klein-LKW, wo die Ladefläche vom Fahrgastraum getrennt ist, der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann.

Eine NoVa bzw. CO2 Nachzahlung wäre für Fahrzeuge die vor Einführung einer neuen Regelung schon zugelassen waren nicht rechtmäßig (wie bei den Gebrauchten vor, ich glaub, 2008), im schlimmsten Fall könnte die laufende KFZ Steuer auf PKW Niveau angehoben werden, daß wäre beim RAM eh schon eine ordentliche Nummer, andererseits scheint mir das auch wieder unrealistisch wenn man an die ganzen Klein- und Mittelgroßen Unternehmen denkt.
Wenn die alle plötzlich mehr als doppelt soviel Steuer zahlen müssten wär bei vielen innerhalb kurzer Zeit der Ofen aus...

Ich würde da ruhig bleiben und nicht zuviele Gedanken daran verschwenden....


Steuerrechtlich frage ich mich aber schon über die Finanzämter:
Bevor der RAM in A zugelassen werden kann, muss die sogenannte Freischaltung in der NoVa Datenbank vom Finanzamt aus erfolgen.
Es kann doch nicht 100% rechtens sein, wenn einem das Finanzamt die Karre zunächst als NoVa und CO2 befreit freischaltet und später dann mit Nachzahlungsforderungen daherkommt und so die eigene, vormals durchgeführte Freigabe revidiert.
Das müsste man dann schon über nen Anwalt rechtlich abklären lassen!

EDIT am 12.08.2012
Also ich hab mich da mal in einige Urteile aus Berufungsverfahren eingelesen und mich auch in das NoVa Gesetz genauer eingelesen.
Das besagt, daß wenn man ein Fahrzeug aus einem Drittland einführt und zum Verkehr zulassen will, die Einstufung der NoVa nach der zollrechtlichen Einstufung erfolgt, was so viel bedeutet, daß wenn der QC als LKW verzollt wurde, es widerrechtlich scheint ihn im Nachhinein seitens des Finanzamtes als PKW einzustufen wenns um NoVa, CO2 und KFZ Steuer geht.
Umgekehrt scheint es ebenfalls problematisch, seitens des BMF die Einstufung gem NoVa nochmals zu ändern, wenn der Zulassungsbesitzer gutgläubig seinen aus Versehen als PKW verzollten QC als LKW beim BMF anmeldet und dort (zB mangels Überprüfung) dieser zunächst als LKW anerkannt wird, zu einem späteren Zeitpunkt jedoch der Zulassungsbesitzer belangt werden soll.

Immerhin, und wie oben bereits angesprochen, HAT die NoVa Einstufung gem. Einstufung nach Einfuhrzoll (also ob als PKW oder LKW in Österreich endverzollt) zu erfolgen. Wurde er rechtmäßig als LKW verzollt, dann HAT er auch gem. Nova Gesetz als LKW besteuert zu werden (also 0% NoVa und CO2). Das BMF hat dies ja ohnehin VOR der Zulassung zu prüfen, da man ja die Freischaltung in der Datenbank benötigt, die bekommt man ja erst wenn man entweder 0% NoVa hat oder einen anderen, beliebigen NoVa Satz (beim RAM halt 16% ), beim BMF bezahlt hat.

Wenn also im Vorfeld alles richtig gemacht wird, dann hat man gar nichts zu befürchten.
Das mit der Ladeflächenverkürzung mittels Blech wird in der Regel ja seitens des Importeurs in D oder CH durchgeführt um sich alles offen zu lassen. So kann man ihn ohne weiteren Aufwand in D als PKW zulassen und gegen Nachverzollung zB in A als LKW.

Tja, mein Posting ist jetzt zwar fast endlos geworden aber Österreich ist halt massig kompliziert, wie immer.
Ich würd mir ja auch Verhältnisse wie in D wünschen, RAM als PKW und trotzdem billig bei Steuer und Versicherung, das wär ein Traum...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo!
Hat wer von Euch Erfahrungen wenn man den CC als LKW zugelassen hat? Mir ist der QC hinten einfach zu eng
:(
Manche Händler bieten ihn mit der ausgeschnittenen Bordwand oder mit dieser hässlichen Blechwand an. Andere Händler sagen ein CC geht nicht als LKW. Womit muss man rechnen wenn die Finanz das anders sieht. Welche Nachzahlungen hat man da zu erwarten?
Andere Möglichkeit, wenn man sich die Vorsteuer nicht abzieht, was heißt das dann für die Motorbezogene KFZ Steuer?
Könnte es sein das das 2013 Modell eine um ein paar cm längere Ladefläche hat?

Danke für Eure Hilfe!
 
Es wurde zwar schon mehrfach angesprochen, aber ok:

Die Nachzahlung die du zu erwarten hast setzt sich auch NoVa (16 % vom Nettowert des Fahzeuges beim RAM) plus CO2 Steuer zusammen, z.B.:
Neuer RAM CC, Neupreis: 39.000 Netto ohne MwSt.
Die Finanz kommt z.B. nach einem Jahr drauf daß bei dir was nicht passt, sagen wir der RAM ist dann noch 32.000 netto wert.

Also hast du ca. folgendes Problem: NoVa Nachzahlung: € 4.160,- macht noch nicht soo viel aus, jetzt kommt der Knaller, Nachzahlung der CO2 Steuer (der RAM hat ca. 354 - 383g CO2/km, je nachdem wo man nachliest...), die macht dann, je nachdem welcher CO2 Wert angenommen wird, so übern Daumen € 14.000 - 15.000 aus!
Dazu kommt noch die Nachzahlung der bisher zu wenig entrichteten KFZ Steuer, bei einem Jahr, ca. € 1.140,- plus natürlich eine Geldstrafe vom Finanzamt, da hab ich aber keine Ahnung was das kosten kann.

Du siehst, wenn du dich mit nem CC blöd spielst, dann kann dich das schnell mal € 20.000 und mehr kosten, ob dir der Spaß das Risiko wert ist musst du entscheiden, ich würds nicht machen. Wenn du den Vorsteuerabzug nicht machst hat das keine Wirkung auf die KFZ Steuer, im Gegenteil, sollte dir der als LKW zugelassene CC im Nachhinein als PKW eingestuft werden, dann hast du hier auch noch Probleme, eine anteilmäßige Rückzahlung der MwSt. könnte dich treffen falls du einen Vorsteuerabzug gemacht hast.

Das 2013er Modell hat von den Maßen her keine Änderungen bekommen und hilft dir da gar nix.
Wie gesagt, die einzige wirklich legale Methode nen RAM in Österreich als LKW zu betreiben ist ein als LKW verzollter QC.
Sollte es aber jemand schaffen, nen CC in Österreich als LKW zu verzollen und zu typisieren (ohne Trickserei mit einwandigem Blech als Heckklappe), dann hast du hier auch keine Probleme. Ob das aber irgendeiner 100%ig macht bezweifle ich stark...

EDIT:
Und soo viel kleiner ist der QC hinten doch auch wieder nicht, ist wie bei ner mittelklasse Limousine, beim CC bist halt eher auf S-Klasse oder Superb Niveau, aber wie oft braucht man hinten wirklich so viel Platz. Ich fahr zB sicher 65 % alleine und den Rest sind wir zu zweit. Kinder haben beim QC hinten locker Platz und auch Erwachsene haben hinten auf mittleren Strecken guten Komfort.
Aber als was willst du deinen RAM nutzen?
Als komfortablen Cruiser und Erfüllung eines Traumes oder als Taxi?
;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein heikles Thema...

Aber Ihr kennt meine Einstellung ja!


Wie soll der Käufer (der Konsument) wissen wie der Importeur - der Händler das Auto verzollt hat?
Als ich mein Fahrzeug übernommen habe, bekam ich nur die Einzelgenehmigung und das Fahrzeug.
In der Einzelgenehmigung ist das Fahrzeug mit dem originalen Heckdeckel drin, und als N1 Einzelgenehmigt!

Aus welchem Grund soll nach 1 oder mehreren Jahren die BMF kommen und denn Konsumenten belangen können?

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber in diesem Fall ist mit Sicherheit der Importeur - der Händler zu Belangen!

Wenn man sein Fahrzeug selbst importiert, gebe ich euch natürlich recht, den da ist man natürlich selbst schuld!
 
Ja so sehe ich das auch. Das BMF kommt nicht aus heiterem Himmel, es klar, schon gar nicht bei privaten Personen.

Bei der Abwicklung über einen Händler muss eh dieser Rechenschaft ablegen.

From Motorola Defy via Tapatalk
 
Ein heikles Thema...

Aber Ihr kennt meine Einstellung ja!


Wie soll der Käufer (der Konsument) wissen wie der Importeur - der Händler das Auto verzollt hat?
Als ich mein Fahrzeug übernommen habe, bekam ich nur die Einzelgenehmigung und das Fahrzeug.
In der Einzelgenehmigung ist das Fahrzeug mit dem originalen Heckdeckel drin, und als N1 Einzelgenehmigt!

Aus welchem Grund soll nach 1 oder mehreren Jahren die BMF kommen und denn Konsumenten belangen können?

Natürlich schützt Unwissenheit vor Strafe nicht, aber in diesem Fall ist mit Sicherheit der Importeur - der Händler zu Belangen!

Wenn man sein Fahrzeug selbst importiert, gebe ich euch natürlich recht, den da ist man natürlich selbst schuld!

Wenn das Auto Einzelgenehmigt worden ist und angemeldet gibt es kein Zollpapier in demsinne mehr. Und wenn das Auto schonmal in D angemeldet war, dann interessiert es das BMF sowieso nicht.
;)
 
Mein RAM wurde direkt von Bremerhaven nach Österreich gebrach.
In Österreich verzollt, Einzelgenehmigt und versteuert mit 20%.

Um was es hier geht ist folgendes: man kauft sich einen Neuwagen Crew oder Quadcab bei einem Händler - anmeldefertig!
Dies bedeutet verzollt, Einzelgenehmigt und versteuert mit 20%.

Der Händler hat das Fahrzeug aber nur mit 10% verzollt also als PKW und als N1 Einzelgenehmigt, nach einem Jahr oder länger halten sie dich auf und sagen dir du musst CO2 strafsteuer und Nova nachbezahlen da dass Fahrzeug bei der Einfuhr als PKW verzollt wurde.
 
Laut den Informationen die ich von 2 Steuerberatern erhalten habe zählt der Zeitpunkt des "in Verkehr" bringens. Der Wagen wird als PKW importiert weil ja noch nichts ausgeschnitten ist auf der Ladefläche. Der Wagen wurde aber noch nicht verkauft oder angemeldet - also noch nicht in Verkehr gebracht. Dann wird er umgebaut und die zolltarifliche Einordnung ändert sich. Die Umänderung hat auf den Zoll keine Auswirkung mehr. Nun wird er einzelgenehmigt, verkauft und angemeldet. Das sollte eigentlich so passen...

PS.: RAM-AT du hast eine PN
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Laut den Informationen die ich von 2 Steuerberatern erhalten habe zählt der Zeitpunkt des "in Verkehr" bringens. Der Wagen wird als PKW importiert weil ja noch nichts ausgeschnitten ist auf der Ladefläche. Der Wagen wurde aber noch nicht verkauft oder angemeldet - also noch nicht in Verkehr gebracht. Dann wird er umgebaut und die zolltarifliche Einordnung ändert sich. Die Umänderung hat auf den Zoll keine Auswirkung mehr. Nun wird er einzelgenehmigt, verkauft und angemeldet. Das sollte eigentlich so passen...

PS.: RAM-AT du hast eine PN

So ist es. Meiner wurde auch mit 10% verzollt. Angemeldet in Ö als N1 LKW.
;)
 
Hi Leute,

Ich krame das Thema nochmals aus, weil ich seit Tage nichts anderes recherchiere.

Stehe vor dem Kauf eines 2013 Rams und im Hinterkopf gestern immer das Thema Zoll, Steuer usw.

Ich komme auch gleich zum Punkt!

Kann man jetzt bei Pirmann bzw Steinböck ( Uscar) einen RAM kaufen?
Weil zumindest bei Steinböck wurde mir versichert, das alle Rams egal ob QC oder CC mit 10% verzollt werden sprich als PKW und dann als LKW in Deutschland untypisiert werden. Bei der Einfuhr in Ö wird Typisierung in Österreich auf LKW N1 umgeschrieben. Damit das passieren kann, wird das Fahrzeug abgefragt und als LKW freigeschalten. Ohne dieser Freischaltung kann das Fahrzeug nicht versichert werden. Somit wurde der RAM als LKW registriert!?
Ist das jetzt, vor dem Finanzamt legal oder nicht? Weil bei Kauf habe ich als Käufer mit der Spedition bzw. Zoll nichts am Hut! Bekommt man überhaupt Zollpapiere wenn das Fhz schon als LKW freigeschalten wurde?

Vor allem stelle ich mir die Fragen, wenn der QC mit verkürzter Ladefläche nach Bremerhaven geschifft wird um Ihn als PKW durchzubringen und der CC sowieso mit 10% versteuert wird. Ist es dann nicht egal ob man QC oder umgebauten CC gekauft wird. Ist ja eigentlich das selbe Thema, oder täusche ich mich da!

Bei Umbau der Ladefläche des CC wird ja jetzt die Rückwand und Bordwand umgebaut! Also keine Blechbordwand mehr. Gilt das jetzt oder nicht?

ich hoffe ihr könnt mir folgen! Bin eben noch ein wenig verunsichert. Da ich Platztechnisch den CC brauchen würde und beim QC mit 10% auch nicht wirklich ruhig schlafen kann.
Ich will das Fahrzeug in die Firma nehmen, brauche es für Liefertätogkeiten und brauche aber auf der anderen Seite keine Überraschungen vom Finanzamt.

Aber eigentlich wollte ich gar nicht soviel schreiben, sondern einfach Fragen, Kann man bei Steinböck/ Pirmann Nürnberg ohne schlechten gewissen kaufen in Hinblick auf Finanzamt usw?

schöne Grüße
Elchan

PS ich hoffe Ihr verzeiht, das ich dieses mühselige Thema für meinen ersten Beitrag verwende. Vorstellung kommt wenn ich mit diesem Thema fertig bin
:P
 
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mein 2013 cc ist mit 22% verzollt - der ist so gebaut wie ein ford ranger.


hab übrigens gehört, dass einige händler 10% verzollte als lkw und vorsteuerabzugsfähige verkaufen.

stefans rechnung ansehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Mein RAM (QC) 1500 ist von 2006,
Lt Telefonat mit dem Finanzamt (V) gilt die Regelung Ladefläche mehr als 60% vom Radstand nicht.

Der Ram muss auf der Liste der Vorsteuerabzugsfähigen Fahrzeuge sein.

Pritschenwagen gemäß § 7
https://www.bmf.gv.at/steuern/fahrzeuge/vorsteuerabzugsberechtigte-fahrzeuge.html

Steuerliche Behandlung von Pritschenwagen im Hinblick auf die geänderten Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur - Erlass des BMF, GZ BMF-010219/0265-VI/4/2007 vom 11.07.2007
https://findok.bmf.gv.at/findok/link?gz="BMF-010219/0265-VI/4/2007"&fassung=20070711&bereich=bmfseg

Gemäß § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, ist Voraussetzung für die Anerkennung eines Fahrzeuges als Pritschenwagen ua. die zolltarifarische Einstufung des Fahrzeuges als Lastkraftwagen. Nach § 2 NoVAG erfolgt die Abgrenzung der Fahrzeuge nach Zolltarifpositionen; Lastkraftwagen sind von der Normverbrauchsabgabe nicht erfasst.
Mit Mitteilung der EU-Kommission vom 31. März 2007 betreffend einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur, ABl. C 74/1, wurden die Erläuterungen zu den Tarifpositionen 8703 (PKW) und 8704 (LKW) hinsichtlich der Pick-up-Fahrzeuge (Pritschenwagen) geändert. Danach sind Pick-up-Fahrzeuge (Pritschenwagen) nur mehr dann als LKW in die Position 8704 einzureihen, wenn die Länge der Pritsche länger ist als 50% der Länge des Radstandes des Fahrzeugs (oder wenn sie mehr als zwei Achsen haben). Beträgt zB die Länge der Pritsche 140 cm und der Radstand 300 cm, so ist das Fahrzeug zolltarifarisch als PKW einzureihen.
Diese Auslegung ist neu. Bisher wurden Pritschenwagen (unabhängig, ob das Führerhaus eine oder zwei Sitzreihen aufweist) grundsätzlich als LKW anerkannt, ausgenommen solche mit dem typischen Erscheinungsbild eines Personenkraftwagens (siehe Information des BMF vom 24. Jänner 2005, ergänzt am 22. Februar 2005).
Für die steuerliche Einstufung von Pritschenwagen werden künftig die neuen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur maßgebend sein.
Bezüglich der bereits auf dem Markt befindlichen Pritschenwagen wäre die sofortige Umsetzung der neuen Erläuterungen für zahlreiche Autoimporteure und Kfz-Händler, die unter Bedachtnahme auf die steuerlichen Begünstigungen bereits langfristig kalkuliert haben und teilweise den Großteil ihrer Umsätze mit diesen Pritschenwagen tätigen, nicht verkraftbar.
Es gilt daher unter Bedachtnahme auf den Grundsatz von Treu und Glauben und zur Vermeidung unbilliger Härten folgende Übergangsregelung:
Diejenigen Pritschenwagenmodelle, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der EU-Mitteilung (31. März 2007) bereits auf dem Markt waren (und in der Kfz-Liste des BMF als Pritschenwagen enthalten sind), sind steuerrechtlich unverändert als LKW zu behandeln. Diese Pritschenwagenmodelle sind daher weiterhin vorsteuerabzugsberechtigt, fallen nicht unter die ertragsteuerlichen Einschränkungen und unterliegen weiterhin nicht der Normverbrauchsabgabe.
Neu auf den Markt kommende Pritschenwagen, auch wenn es sich um Nachfolgemodelle handelt, sind nach den neuen Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur zu beurteilen.
Bundesministerium für Finanzen, 11. Juli 2007
 
Was willst du uns jetzt damit sagen?
Willst du was zum Vorsteuerabzug sagen oder zur NoVa befreiung, das sind nämlich zwei Paar Schuhe...

Du kannst einen vorsteuerabzugberechtigten PKW haben der aber trotzdem unter das NoVa Gesetz fällt, beides hat nicht zwingend etwas miteinander zu tun.
Ich kenn mich echt nicht aus was du meinst, zuerst schreibst du dass dir das Finanzamt mitgeteilt hat dass die Regelung mit Ladeflächenlänge nicht gilt, unten schreibst du rein dass für die Anerkennung als Pritschenwagen die Ladefläche länger sein muss als 50% des Radstandes (was ja richtig ist).

Also, willst du was fragen, willst du uns etwas mit deinem Post sagen oder oder wolltest du nur Links zum BMF posten???
 
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