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Na ja, zuminmdest das halte ich für Geschwätz (also von Seiten des Prüfers, nicht von Dir...). Sogar die Dekra war noch in 2020 befugt, meinen ED-Ram von PKW (M1GAG) auf LKW (N1GBE) umzuschlüsseln. Hat ne halbe Stunde gedauert, der hat ein paar Fotos gemacht, hab was um die 120 Euronen gelöhnt, das Ganze bei der Zulassung umschreiben lassen und das wars...Er selbst sei wie alle anderen Prüfer offiziell nicht berechtigt, das N1GBE, welches eine übergeordnete EU-Norm darstellt, überhaupt einzutragen.
Ist zwar lustig, entspricht aber nur "bedingt" den Tatsachen... Dem Finanzamt ist und war es nämlich schon immer relativ Latte, wer was als Firmenfahrzeug steuerlich berücksichtigen lässt, so lange es sich in vertretbarem Rahmen hält. Also beim Oldtimer-Maserati unseres Optikers für mehrere hunderttausend Euro, hat das Finanzamt nicht so recht mitgespielt, obgleich die Umsätze gepasst haben, ein Lambo als Firmenfahrzeug bei 5000 Talern Umsatz im Monat, da wird das Finanzamt auch Spuchten machen, einfach weil das Verhältnis nicht stimmt - aber ansonsten, ob LKW oder PKW, das ist denen relativ egal, so lange es ins Gesamtverhältnis von Umsatz und Gewinn passt...Steuerrechtlich kannst du als Arzt den RAM nur bedingt als Firmenfahrzeug gelten machen, es sei denn du schraubst ein GynStuhl hinten drauf und lässt in als selbstfahrenden Behandlungsstuhl eintragen.
Muss man aber auch aufschauen, denn ne richtige LKW-Versicherung ist auch wieder was Spezielles. Die ganzen 08/15 Standardversicherer haben dann am Ende zwar auch LKW im Versicherungsschein stehen, Du hast auch ne LKW-eVB-Nummer für die Zulassung bekommen, die Versicherungsbedingungen entsprechen aber denen eines normalen PKW ohne Einschränkungen. Die meisten Versicherer haben den Ram zwar nach wie vor nicht in ihren Intenetrechnern, aber hinterlegt ist das Fahrzeug schon lange, allein aufgrund der in den letzten Jahren gewachsenen Zulassungszahlen.Versicherung war aber LKW, da LKW im Schein stand.
Gut, da bin ich bei fast allen Punkten raus.Ne richtige LKW-Versicherung kann zu ungeahnten Problemen führen, da
- nur bis SF Klasse 20 (bessere SF-Klasse für PKW kann nach 3 Jahren verfallen, je nach Versicherer)
- selten Ausschluss grober Fahrlässigkeit möglich
- selten Rabattschutz möglich
- oft bleiben Schäden durch defekte Reifen und Ladung kaskoseitig ausgeschlossen
usw...
Na ja, zuminmdest das halte ich für Geschwätz (also von Seiten des Prüfers, nicht von Dir...). Sogar die Dekra war noch in 2020 befugt, meinen ED-Ram von PKW (M1GAG) auf LKW (N1GBE) umzuschlüsseln. Hat ne halbe Stunde gedauert, der hat ein paar Fotos gemacht, hab was um die 120 Euronen gelöhnt, das Ganze bei der Zulassung umschreiben lassen und das wars...überhaupt einzutragen.
Nu jut, dann hab ich das wahrscheinlich falsch verstanden, zuweilen von PKW (M1) auf LKW (N1) umzuschlüsseln ja nochmal ne ganz andere Hausnummer sein sollte, also von LKW alt auf LKW neu. Nix für ungut...Machen vielleicht auch andere, es geht um die EG-Klassifizierung N1..... LKW, Pickup etc, also die Deutsche Zulassungsverordnung, dürfen alle. Eigentlich auch egal, aber der Prüfer meines Vertrauens (GTÜ) wußte schon Bescheid und macht kein "Geschwätz"...
Na ja, der Ausschluss grober Fahrlässigkeit ist im Falle eines Falles aber Gold wert, bei mir mit SF24 fällt der Aufpreis dafür aber auch kaum ins Gewicht.- Hatte ich bei anderen Versicherungen nicht dabei weil sehr teuer.
- Wann hatte ich einen Rabatt?
- Das mit den Reifen und Ladung ist ein Punkt.
Muss aber zugeben, dass ich das zum ersten Mal höre.
Man lernt nie aus.
Auskunft meiner Versicherung:- nur bis SF Klasse 20 (bessere SF-Klasse für PKW kann nach 3 Jahren verfallen, je nach Versicherer)
Sowas würde ich mir immer schriftlich geben lassen.Auskunft meiner Versicherung:
Wir führen die vom PKW vorher erworbene FS-Klasse intern weiter, auch wenn in Ihrer Jahresrechnung immer nur FS 20 gelistet wird.
Sollten Sie mal wieder auf einen PKW umsteigen, verlieren Sie Ihren Rabatt nicht.
Sowas würde ich mir immer schriftlich geben lassen.
In ein paar Jahren weiß da keiner mehr was von.
Auskunft meiner Versicherung:
Wir führen die vom PKW vorher erworbene FS-Klasse intern weiter, auch wenn in Ihrer Jahresrechnung immer nur FS 20 gelistet wird.
Sollten Sie mal wieder auf einen PKW umsteigen, verlieren Sie Ihren Rabatt nicht.
Kann ich so nicht bestätigen.Fakt ist, wir haben in D eine Behördenwillkür.
Beim Tüv haben sie auch geschwätzt, das Umschlüsseln ginge nur mit EU Fahrzeugen, andere haben es einfach gemacht…
Manche Versicherungen schwätzen, das muss als LKW versichert werden, andere interessiert das nicht.
Es gibt einfach unglaublich viele bescheuerte neue Verordnungen, die aus der EU Zentrale kommen und Werke von Ixxxxx sind, das nervt nicht nur uns, sondern auch Tüv und Zulassung.
Der Fahrzeugschein enthält Angaben, die nicht unbedingt stimmen, sagte eine Frau auf der Zulassung und verweigerte mir das kleine Nummernschild.
Habe sie darauf hingewiesen, das ihr Kollege dann Urkundenfälschung begangen hat.
Antwort, das wurde in einem anderen Bundesland ausgestellt und nicht von uns….
Behördenwillkür, besser wäre das russische Sytem, dann zahlt man halt ne Kleinigkeit für den unterbezahlten und genervten Mitarbeiter…
Bestechung ist aber in D nicht erlaubt, Lobbyisten können das bestätigen.
Ich empfehle jedem einfach so lange weiter zu versuchen, bis er seinen Willen bekommt.
Irgendjemand macht dann schon seinen Kaiser Wilhelm drunter, auch wenn es in andere Bundesländer geht, die Hunderttausende von Kilometern weg sind.
Prost Neujahr.
Was soll ich sagen, in unserer Kleinstadt-Zulassungsstelle geht es auch eher freundlich und zuvorkommend zu, Probleme habe ich da noch nie gehabt. Weder mit Eintragungen, noch mit Kennzeichen oder was auch immer. Einmal hatte ich dummerweise ne fehlerhafte eVB-Nummer mitgebracht (PKW anstelle LKW), das haben die von sich aus auf dem kurzen Dienstweg mit dem Versicherer abgeklärt, während ich die Kennzeichen am drucken lassen war...Kann ich so nicht bestätigen.
Ich hatte beim Amt noch nie Probleme und bisher auch wenn manchmal mit etwas „Redezeit“ immer ohne Theater alles bekommen.
Aber oft ist es auch wie man in den Wald hineinruft.
Fakt ist,
Fakt ist, du hast rechtBewiesen ist, dass es in 99,9% der Fälle, kein Fakt ist, wenn im Internet ein Satz mit: „Fakt ist“ beginnt.
Meine RAM ist als LKW versichert. Gegenüber der PKW Versicherung musste ich keine max. jährliche Fahrleistung angeben und jeder darf Fahren. ich musste das Alter weiterer Fahrer und überhaupt ob jemand anders fährt nicht angeben.Insofern erschließt sich mir nicht, warum manche mit nem Standard-Ram überhaupt ne richtige LKW-Versicherung abschließen. Weder ist dieses Rumgeeiere mit den SF-Klassen notwendig, noch bringt es irgendwelche Vorteile. Im Gegenteil, abgesehen von Problemen mit den SF-Klassen und Rückstufungen im Schadensfall beim Versicherungswechsel, haben richtige LKW-Versicherungen, welche eigentlich eher für's Transportgewerbe, richtige LKW und Spezialfahrzeuge gedacht sind, im Regelfall auch mehr Einschränkungen...
Also zumindest seit ich Ram fahre (2016), sind meine Ram's zwar als LKW, aber zu PKW-Standard-Versicherungsbedingungen bei Standard-Versicherern versichert, einschließlich fortgeführter PKW-SF-Klasse 24, Ausschluss grober Fahrlässigkeit und Rabattschutz. Da gab es auch nie irgendwelche Diskussionen über die LKW-Schlüsselung oder sonstiges.
Ich weiß nicht wo @NeoNeo seinen Ram versichert hat. Meiner ist jedoch bei der Huk genauso versichert.Meine RAM ist als LKW versichert. Gegenüber der PKW Versicherung musste ich keine max. jährliche Fahrleistung angeben und jeder darf Fahren. ich musste das Alter weiterer Fahrer und überhaupt ob jemand anders fährt nicht angeben.
Ich hätte ihn aber gerne als PKW versichert (Rabattschutz usw.). Mein Versicherungsmensch sagte mir, das wäre aufgrund der Eintragung in den Papier als Lkw nicht möglich. Deren System ließe es gar nicht zu.
@NeoNeo Bei welcher Versicherung hast Du deinen RAM als PKW versichert, obwohl in den Papier N1GB eingetragen ist? Ich würde meinem Versicherungsmenschen gerne zeigen, dass es anders geht.
Gruß aus MG
Klaus
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