Josch
QuadCab
Ihr vergesst , wenn man Fartenschreiberpflichtig ist, muss man 28 Tage rückwirkend
einen lückenlosen Arbeitszeitnachweis vorlegen. Und das bei jeder normalen Kontrolle
wenns verlangt wird. Es gilt seit dem 31. Januar 2008 die neue EU-Regelung VO(EG) Nr. 561/2006.
Alles ist neu. Selbst die Freibescheinigungen müssen maschinenschriftlich ausgefüllt sein
usw. usw. Es würde hier den Rahmen sprengen.
Wer glaubt betroffen zu sein sollte mal mit einer Fahrschule senes Vertrauens sprechen,
die auch BKF ausbilden. Eines der 5 Module die jeder Klasse 2 (C/CE) Inhaber ab sofort
alle 5 Jahre vorweisen muß behandelt in den vorgeschriebenen 7 Weiterbildungsstunden
genau dieses Thema - Fahreranweisung für Lenk- u. Ruhezeiten im Straßenverkehr.
einen lückenlosen Arbeitszeitnachweis vorlegen. Und das bei jeder normalen Kontrolle
wenns verlangt wird. Es gilt seit dem 31. Januar 2008 die neue EU-Regelung VO(EG) Nr. 561/2006.
Alles ist neu. Selbst die Freibescheinigungen müssen maschinenschriftlich ausgefüllt sein
usw. usw. Es würde hier den Rahmen sprengen.
Wer glaubt betroffen zu sein sollte mal mit einer Fahrschule senes Vertrauens sprechen,
die auch BKF ausbilden. Eines der 5 Module die jeder Klasse 2 (C/CE) Inhaber ab sofort
alle 5 Jahre vorweisen muß behandelt in den vorgeschriebenen 7 Weiterbildungsstunden
genau dieses Thema - Fahreranweisung für Lenk- u. Ruhezeiten im Straßenverkehr.