LED-Arbeitsscheinwerfer nach wie vor erlaubt.

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Deine steht auch nicht hervor. Wenn sie wirklich hervorsteht, ist das Problem warscheinlich die 3mm Mindestradius Regel.

Das ist ein Argument. Letztlich egal, wir wollen ja alle in Ruhe unser Ding machen. Und es ging ja eigentlich um das Thema Nachrüst-LEDs- bzw LED-Arbeitsleuchten-Verbot.
 
Hab ich vielleicht irgendwo verpasst, aber woher wusste das OA denn, dass das nicht eingetragen ist (auf welche Art auch immer)? Klemmt der Schein hinter der Scheibe?
 
Hab ich vielleicht irgendwo verpasst, aber woher wusste das OA denn, dass das nicht eingetragen ist (auf welche Art auch immer)? Klemmt der Schein hinter der Scheibe?

Du weißt, dass wir mittlerweile das Jahr 2018 schreiben?

Wenn das OA will, sagen die Dir vermutlich auch die Länge Deiner Nasenhaare.
 
Du weißt, dass wir mittlerweile das Jahr 2018 schreiben?

Wenn das OA will, sagen die Dir vermutlich auch die Länge Deiner Nasenhaare.

Musste jetzt aber wirklich etwas schmunzeln.... du meinst das Jahr 2018 wo die Behörden vermutlich immernoch keinen ordentlichen Datenabgleich schaffen??? Dann müsste das Ordnungsamt ja Zugriff auf die Daten der Zulassungsstelle oder des KBA haben.... und das wo ich doch im Januar bei meinem letzten Berlin Besuch eindrucksvoll vom Gegenteil überzeugt worden bin bei diesem behördenwahnsinn.. :redhotevil:
 
Musste jetzt aber wirklich etwas schmunzeln.... du meinst das Jahr 2018 wo die Behörden vermutlich immernoch keinen ordentlichen Datenabgleich schaffen??? Dann müsste das Ordnungsamt ja Zugriff auf die Daten der Zulassungsstelle oder des KBA haben.... und das wo ich doch im Januar bei meinem letzten Berlin Besuch eindrucksvoll vom Gegenteil überzeugt worden bin bei diesem behördenwahnsinn.. :redhotevil:

Das mit dem Datenabgleich funktioniert vermutlich auch nur dann gut, wenn es von Vorteil für die Behörde ist.
Ansonsten ist der "nicht mögliche" Datenabgleich ja auch immer ne gute Ausrede für die Behörden, wenn mal wieder etwas nicht funktioniert.
 
Das mit dem Datenabgleich funktioniert vermutlich auch nur dann gut, wenn es von Vorteil für die Behörde ist.
Ansonsten ist der "nicht mögliche" Datenabgleich ja auch immer ne gute Ausrede für die Behörden, wenn mal wieder etwas nicht funktioniert.

Nö, der "nicht mögliche" Datenabgleich wird herangezogen wenn du was willst, oder ein Einspruch o.ä. abgeschmettert werden soll.
 
Sag ich ja, wenns von Vorteil für die Behörde ist.
 
Auf jeden Fall schafft unser Bundestag einen ordentlichen Datenabgleich mit Russlands Diensten :mrgreen: :mrgreen:
 
Also ich kenne dazu nur den § 52 Abs. 7 der StVZO und der sagt:

"Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden."

Wie der TÜV-Mensch schon schrieb, steht da Nix über den Anbringungsort oder Ähnliches...

Für mich klingt der Text auf der Mängelkarte so, dass das fehlende Prüfzeichen das Problem ist. Allerdings könnte der Scheinwerfer ja auch eine ABE haben, die der Fahrer im Fahrzeug mitführt. Dann braucht man nach meinem Rechtsverständnis auch kein Prüfzeichen. Und wie der OA-Mitarbeiter das am parkenden Wagen erkannt haben will, muss er erst mal erklären...

Aber allgemein ist es doch so, dass ich Teile mit einer ABE oder einem E-Prüfzeichen ohne Probleme anbauen kann ohne noch mal beim TÜV vorstellig zu werden, sofern es nach der StVZO allgemein genehmigt ist, Sowas anzubauen.

Oder hab ich da einen Denkfehler? :-k
 
Das Problem ist, dass die Arbeitsleuchte gar kein Prüfzeichen haben darf ... somit wird es niemals eine ABE oder ähnliches geben.
 
Man darf es also nur ohne Prüfzeichen anbauen? Also genau anders als es normal wäre?

Oh Man, willkommen im deutschen Vorschriftendschungel... #-o
 
Es gibt auch Arbeitsleuchten mit Prüfzeichen als Arbeitsleuchte. Du darfst aber keinen Scheinwerfer nehmen, der eine Zulassung zB als Rücklicht oder ähnliches hat. Die darfst auch nehmen. Und jedes andere Licht aus China ohne Prüfzeichen.
 

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