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Servusle,

nachdem ich ja schon länger hier rumgeistere und den ein oder anderen guten Hinweis schon aufgeschnappt hab, ist mir eine Sache nach wie vor rätselhaft und die will ich erstmal geklärt ham, bevor ich mein schwer verdientes Geld loswerd :mrgreen:
In einem anderen Fred wurde gesagt, dass RAMs generell als LKW offen im Schein stehen und deswegen zulassungstechnisch immer als LKW eingestuft sind, man sie jedoch versicherungstechnisch auch auf PKW laufen lassen kann.
Ein Arbeitskollege von mir hat sich einen Chevy Avalanche zugelegt und dieser war auch als LKW offen eingetragen, er ist damit zum TÜV und hat ihn einfach auf
PKW umschreiben lassen :shock: Ich habe beide Dokumente selbst gesehen (vorher - nachher). Es geht mir halt um die ganze Sonntagsfrage (die ist mir nach wie vor noch net ganz schlüssig). Habe noch den alten 7,5er PKW Führerschein und müsste evtl. doch ab und an wahrscheinlich mim Hänger fahren.

Jetzt wollte ich eigentlich euch mal direkt fragen, wer sich damit genau auskennt oder schon Erfahrung gesammelt hat xD

(Jetzt erst ma so die gängigen Autobörsen abklappern :lol: )

Danke scho ma vorab
 
Servus
Soweit mir bekannt ist, gilt diese Sonntagsregelung nur für Fahrzeuge ab/über 3,5t. Wenn also dein zukünftiges Gefährt dieses Gewicht nicht überschreitet, gibt es auch keinen Grund es Sonntags stehen zu lassen.
 
Servus,
ein Ram ist immer ein LKW, weil die ABE auf LKW ausgestellt ist. Das hat mit Brems, Gurte und Emisionsgutachten zu tun. So zumindest, bei der aktuellen Serie. Ein Chevy Avalanche ist kein Ram. Egal was der Chevy eingetragen hat, für´n Ram hilft´s nicht´s.
Die Versicherung ist bei mir als LKW deutlich billiger. Außerdem habe ich keine Kilometerbegrenzung, wie beim PKW.
Privatpersonen dürfen am Sonntag auch mit Hänger fahren. Nur die gewerbliche Nutzung ist mit Hänger verboten.
 
Das Wochenendfahrverbot ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz verordnetes Sonn- und Feiertagsfahrverbot unter anderem für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

Gruss Alex
 
Ah ok. Vielen Dank jetzt schon mal für die detaillierten Antworten. Hatte mich nur gewundert, weil der Avalanche ja auch net grad n citymobil is. :mrgreen:
 
Das Wochenendfahrverbot ist ein in Deutschland, Österreich und der Schweiz verordnetes Sonn- und Feiertagsfahrverbot unter anderem für Lastkraftwagen (Lkw) über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse.

Gruss Alex

Österreich am Sonntag Fahrverbot über 3,5t zl. ges. Masse. Egal ob Pkw oder Lkw. Da bist mit ´nem Hänger auch als Pkw ganz schnell gear... !
:evil:
 
Österreich am Sonntag Fahrverbot über 3,5t zl. ges. Masse. Egal ob Pkw oder Lkw. Da bist mit ´nem Hänger auch als Pkw ganz schnell gear... !
:evil:
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Dann wurde die Rechtslage in Österreich wohl wieder geendert, wieder was gelernt. Denke aber für den Frage-Stellr ist wohl Deutschland ausschlaggebend, oder?

Viele Grüsse

Alex
 
Jawoll, wird denk ich ma bis auf Urlaubsfahrten nur in D bewegt werden.

Such ja schon ne zeit nach was passendem, dachte nur net, dass es so schwer is...
 
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