Henere
2500s
Danke für den Link. Kannte ich so auch noch nicht.
Was ich ne Sauerei finde:
Für die Sitzplatzanzahl sind ausschließlich die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I maßgebend. Hierbei sind neben der Angabe in Feld S.1 auch die Eintragungen in Feld 22, ("Bemerkungen und Ausnahmen") zu berücksichtigen. Entscheidend ist die eingetragene werkseitig mögliche Anzahl von Sitzplätzen
Für die N1(G)BE Eintragung war das Feld 22 uninteressant... wurde nicht beachtet. Jetzt wird der alte Trick mit den im Feld 22 eingetragenen "S.1 WW auch 5 möglich" auch untergraben. Wohl denen, die zeitnah auf BE umgeschlüsselt haben.