The Butcher
QuadCab
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Klingt in der Theorie wunderbar, aber ziehe so eine Prozedur mal in der Praxis durch.Ich denke nur an den Totalschaden, der in Deutschland noch einen kleinen Parkrempler hatte, womit er dann offiziell verkauft wurde
Tja, auf hoher See und vor Gericht...Recht haben, Recht bekommen.
Du bist aber auch kleinlich.Nun, haben wir ja hier im Forum auch schon gelegentlich mal mitbekommen, gerade wenn augenscheinlich rund 70% der am Markt angebotenen Fahrzeuge, in Litauen zusammengedengelte Unfaller zu sein scheinen.
Wenn Vorschaden (was nicht immer ein Problem sein muss), dann detailliert im Kaufvertrag umschrieben - sonst wird nix unterschrieben, ganz einfach... Wenn sich die angebliche "Delle in der Tür" dann nämlich als Überschlagschaden erweist, kann sich auch der Händler nicht mehr aus der Affaire ziehen.
Aber wie gesagt, es kommt schon sehr auf den Richter an. Ich hab auch gerade einen an der Backe, der in seiner Laufbahn augenscheinlich ein paar Fortbildungsstunden geschwänzt hat. Für den sind selbst gefälschte Fahrzeugpapiere und 6 statt 2 Vorbesitzer kein ersichtlicher Grund für eine Rückabwicklung (nein, nicht beim Ram, das Benz'le ist das Problemkind...). Zieht sich jetzt schon seit zweieinhalb Jahren und wird wahrscheinlich in 2. Instanz am Landgericht entschieden werden müssen.
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