habe mal auf der MFK-seite nachgeschaut...
hoffe es hilft dir ein wenig weiter...
https://www.baselland.ch/main_import-htm.288728.0.html
dann auf Fahrzeugimport aus den USA klicken...
> Übersicht MFP
Übersicht Selbst- / Direktimport
Grundsätzlich gelten die Informationen, die in den Kapiteln "Import von Personenwagen" bzw. "Import von Motorrädern" erwähnt werden.
Aufgrund unterschiedlicher Bau- und Ausrüstungsvorschriften sind an Fahrzeugen aus den USA (und anderen Ländern ausserhalb der EU) unter Umständen gewisse Änderungen notwendig. Insbesondere sollten folgende Punkte speziell beachtet werden:
Fahrgestellnummer / Herstellerschild:
An leicht zugänglicher Stelle muss ein Schild aus dauerhaftem Material angebracht sein, das unverwischbar den Namen des Herstellers, die Fahrgestellnummer, das Garantiegewicht und die garantierte Achslast der einzelnen Achsen anzeigt.
Reifen:
Die Reifen müssen sich für die mögliche Höchstgeschwindigkeit und Achsbelastung des Fahrzeuges eignen.
Ausserdem müssen die Reifen geräuschoptimiert sein. ("S" Prägung z.B. e0119001-S)
Geschwindigkeitsmesser:
Die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers muss in km/h erfolgen und bis zur möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges reichen. Eine zusätzliche Anzeige der Geschwindigkeit in Meilen/h ist zulässig.
Beleuchtung:
Beleuchtungsvorrichtungen können zugelassen werden, wenn sie mit einem internationalen Prüfzeichen (SAE, DOT, E, e) gekennzeichnet sind. Die vorgeschriebene Anordnung, die Farbe und die Schaltung der Lichter müssen den schweizerischen Vorschriften entsprechen.
Dies bedeutet unter anderem, dass beispielsweise vorne nur weisse Standlichter zulässig sind. Abblendlichter mit Gasentladungs-Lichtquellen (Xenon) müssen eine selbsttätig arbeitende Scheinwerfer-Verstelleinrichtung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage aufweisen.
Winschutzscheibe:
Die Windschutzscheibe muss aus Verbundsicherheitsglas bestehen.
Sicherheitsgurten:
Nicht originale Sicherheitsgurten und deren Verankerungspunkte müssen geprüft sein. Bei Fahrzeugen, die serienmässig mit Gurten ausgerüsteten sind, ist davon auszugehen, dass die Anforderungen erfüllt sind.
Weitere Anforderungen:
Je nach Datum der 1. Zulassung sind noch weitere Nachweise zu erbringen.
Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Nachweise für eine Zulassung zwingend sind. Die Erbringung dieser Nachweise ist meist kostspielig und das bestehen dieser Prüfungen ist nicht Garantiert. Scheuen Sie sich nicht im Zweifelsfall, vor dem Kauf, mit uns in Kontakt zu treten.
Ab wann welche Nachweise?
Die aufgeführten Nachweise ab den genannten Verzolldaten erforderlich, wenn im Ausland keine frühere ordentliche Zulassung nachgewiesen werden kann:
Für Personenwagen, die nach dem 1. Juli 2007 verzollt sind, mit einem Gesamtgewicht von 2500 kg und weniger:
Schutz der Insassen beim Frontaufprall
Das heisst: wenn sie jetzt importieren und das Fahrzeug am 1.Juli 2007 oder später erstmals in Verkehr kam, muss dieser Nachweis erbracht werden.
Das gleiche gilt für Fahrzeuge die noch nie Immatrikuliert wurden.
Für Personenwagen und Lieferwagen, die nach dem 1. Oktober 2007 verzollt sind:
Schutz der Insassen beim Seitenaufprall
Das heisst: wenn sie jetzt importieren und das Fahrzeug am 1.Oktober 2007 oder später erstmals in Verkehr kam, muss dieser Nachweis erbracht werden.
Das gleiche gilt für Fahrzeuge die noch nie Immatrikuliert wurden.
(Es gibt Ausnahmen für Fahrzeuge mit hohen Sitzpositionen. Gegebenenfalls anfragen)
Personenwagen alle Neuzulassungen ab 1. Januar 2013 mit einem Gesamtgewicht von 2500 kg und weniger:
Frontpartie hinsichtlich Fussgängerschutz.
Das heisst: Diese Nachweis muss aktuell noch nicht erbracht werden, gilt aber dann für Fahrzeuge die erstmals ab dem 1. Januar 2013 in Verkehr kommen oder für Fahrzeuge die noch nicht Eingelöst wurden und ab diesem Datum importiert werden.
Für alle Elektro- Solar- Hybrid- Strassenfahrzeuge ohne Datumsgrenze NEV- Nachweis
Die NEV ist die Verordnung vom 9. April 1997 über elektrische Niederspannungserzeugnisse. Von diesen Nachweis befreit sind Fahrzeuge die:
1.
für den Eigengebrauch importiert wird
2.
über ein COC verfügt
3.
in einem EU-Land ordentlich zugelassen wurde
4.
über eine Bestätigung verfügt, dass das Fahrzeug einer schweizerischenTypengenehmigung bzw. einem schweizerischen Datenblatt entspricht
Einzelheiten hier: ASTRA Merkblatt Anwendung der NEV bei Strassenfahrzeugen
Bereitgestellte Checklisten:
Import leichte Motoragen [PDF]
Import schwere Motorwagen [PDF]
Import Motorräder [PDF]
Lärm:
Es ist mittels einer Vorbeifahrts-Lärmmessung zu belegen, dass die massgebenden europäischen Lärmvorschriften eingehalten sind. Siehe anerkannte Prüfstellen.
Abgas:
Fahrzeuge, welche den kalifornischen Abgasvorschriften oder den Anforderungen des U.S. EPA National Low Emission Vehicle Programms (NLEV) genügen, erfüllen teilweise auch die in der Schweiz gültigen Abgasnormen. Diese Fahrzeuge weisen im Motorraum eine Vignette mit der Aufschrift "VEHICLE EMISSON CONTROL INFORMATION" oder "IMPORTANT VEHICLE INFORMNATION" auf. Mit Hilfe der Angaben auf der genannten Vignette, kann man feststellen, welche europäische Norm das Fahrzeug erfüllt. Siehe hierzu Kapitel 4.6 der "Weisung vom 17. September 2010 über die Befreiung von der Typengenehmigung".
Anerkannte Prüfstellen:
Abgasmessungen
Lärmmessungen
Hochschule für Technik und Architektur
Abgasprüfstelle
Gwerdtstr. 5
2560 Nidau
Tel: +4132 331 64 26
labs.hti.bfh.ch
DTC
Dynamic Test Center
2537 Vauffelin BE
Tel. +4132 358 00 20
https://www.dtc-ag.ch
EMPA
Überlandstrasse 129
8600 Dübendorf
Tel. +4144 823 55 11
https://www.empa.ch
FAKT AG
Prüf- und Ingenieurzentrum
Galerieweg 11
9443 Widnau
Tel: +4171 722 96 00
https://www.fakt.com
FAKT AG
Prüf- und Ingenieurzentrum
Galerieweg 11
9443 Widnau
Tel: +4171 722 96 00
https://www.fakt.com
Siehe auch anerkannte Prüfstellen gemäss Verordnung über
die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen (TGV) Anhang 2
Hilfestellung der MFP:
Um Sie vor unliebsamen Überraschungen und unnötigen Kosten zu schützen, bieten wir Ihnen eine Überprüfung der Fahrzeugpapiere und Daten an. Lassen Sie sich vom Verkäufer Kopien der vorhandenen Fahrzeugpapiere aushändigen und nehmen Sie mit der Abteilung Technik der MFP Kontakt auf.
Die Kosten richten sich nach dem benötigten Zeitaufwand