HU Schein notwendig für die Zulassung ???

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steppel

Member of House 39
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27. März 2010
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Südschweden ;-)
Hallo Freunde dieses Forums...

ich möchte morgen ein Auto zulassen, habe jedoch nur den Fahrzeugschein und die Zulassung. Den letzten HU-Bericht habe ich nicht. Reicht der Zulassungsstelle der Stempel in den alten Zulassungspapieren ? Das Fahrzeug ist zur Zeit abgemeldet.

Für Sachdienliche Hinweise gibt es eine Dankesrede... :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also bei uns in Erfurt reichts nicht. Da steht auf großen Zetteln am Schalter was alles mitzubringen ist. Unter anderem aktuelle HU Bescheinigung
;)
 
Soweit ich weiß, brauchst Du die HU-Bescheinigung deutschlandweit, für eine Zulassung. Mußt Du vorher noch schnell eine HU+AU machen! :cry:
 
...das Problem ist ja, das das Auto nicht zugelassen ist, die HU wäre sowieso dranne :roll:
 
...das Problem ist ja, das das Auto nicht zugelassen ist, die HU wäre sowieso dranne :roll:

Du hast aber den Fhzg.Schein und den legst Du beim Tüv vor, dass man Dir Anhand der Daten auf das Auto TÜV und AU macht & dann zum Anmelden. Selbiges habe ich bei meinem Winterauto auch gerade hier.
 
Du hast aber den Fhzg.Schein und den legst Du beim Tüv vor, dass man Dir Anhand der Daten auf das Auto TÜV und AU macht & dann zum Anmelden. Selbiges habe ich bei meinem Winterauto auch gerade hier.

...ich habe im Netz beim TÜV Rheinland mal eine Anfrage gestellt, zwecks Zweitschrift des HU-Scheines, mal sehen wie lange das dauert und was die dafür haben wollen...
 
Moin,
einfach zu dem Verein, der dir die HU Abnahme gemacht hat, hin(Tüv, Gtü Dekra whatever) die drucken dir den Bericht neu aus.

Mfg Till
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Und kost nix, jedenfalls bei der DREKA nicht.
Haben die bei mir so gemacht.
Das nennen die Kundenservice, damit man noch mal wieder kommt.
Lob an die DEKRA!
;)
 
Und kost nix, jedenfalls bei der DEKRA nicht.
Haben die bei mir so gemacht.
Das nennen die Kundenservice, damit man noch mal wieder kommt.
Lob an die DEKRA!
;)
 
Bei Kfz-Zulassung eines im Inland erworbenen Neufahrzeugs:

Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters (oder Reisepass und Meldebestätigung des Einwohnermeldeamts) elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung: Schriftliche Vollmacht (inklusive Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer; bitte 2 Ausdrucke mitbringen) und Personalausweis oder Reisepass
inklusive Meldebescheinigung der bevollmächtigten Person
Bei minderjährigen Haltern: Schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweise / Reisepässe beider Elternteile
Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Bei Firmen: Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug (sofern im Handelsregister eingetragen)

Zusätzlich bei Zulassung eines im Inland erworbenen Gebrauchtwagens:
Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein)
Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung


Auch ist die Restlaufzeit der AU von Bedeutung, allerdings kenne ich nicht genau wie lange das sein muss.
Ich tippe mal auf mind. 6 Monate.
 
Ich habe auch schon mal gehört, dass man mit bestätigtem Termin bei einer Prüfstelle auch ohne Zulassung zur Prüfung fahren darf.

Dies solltest Du aber vorher genau checken !
 
nachweis für HU wäre auch der eintrag im fahrzeugschein, den hast aber nicht, wenn abgemeldet, oder?

Bei meinem Winterauto (auch vorübergehend sillgelegt) wurde der Schein mit ausgehändigt! Aber ein Vermerk drauf "vorüberg, stillgelegt"! Zur Wiederzulassung bitte mitbringen!
Wegen Reifengrößen und Sondereintragungen, die nicht im Brief stehen!
 
Bei meinem Winterauto (auch vorübergehend sillgelegt) wurde der Schein mit ausgehändigt! Aber ein Vermerk drauf "vorüberg, stillgelegt"! Zur Wiederzulassung bitte mitbringen!
Wegen Reifengrößen und Sondereintragungen, die nicht im Brief stehen!


wenn es so ist, braucht man keine extra HU-bescheinigung :idea:
 
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