Händlergewährleistung

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ist schon merkwürdig. einerseits freuen wir uns, wenn wir einen etwas kulanteren tüv-prüfer haben, der hinsichtlich einiger umbauten (auspuff, reifen etc.) mal ein auge zudrückt.
und wenn man dann selber betroffen ist, dann liefert man diese völlig schmerzfrei ans messer.
das hat dann zur folge, das dieser prüfer künftig mit sicherheit ganz korrekt arbeitet.
und das wird dir dann auch wieder nicht recht sein.
das gleiche erlebt man seit einigen jahren in der mopedszene.
da wird jetzt die null-toleranz schiene gefahren. sehr prickelnd!

Kulanz in Richtung TÜV-Prüfer ist schon klar, dass wir das wollen ( wenns um lauter AUspuff, K&N-Luftfilter, etc. geht), aber wenn es um sicherheitstechnische Sachen wie Gasanlagen, Bremsen, Reifen etc. geht seh ich das definitiv anders.......
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gib ihn zurück, wer weiss was da noch im verborgenen schlummert, sonst wirst Du nicht glücklich. Sowas findest Du auch woanders.......
Auf das Angebot der Wandlung brauchst Du in 6 Monaten nicht mehr hoffen !
 
Also ich bin ja mal kein Rechtsanwalt (vielleicht liest hier ja auch einer mit), habe mal aber mal gelernt, daß es im Gewährleistungsfall 3 Möglichkeiten gibt:

1. Der Verkäufer bessert nach oder tauscht die Ware gegen mängelfreies aus.
2. Man einigt sich über einen Preisabschlag (Minderung hieß das glaube ich).
3. Die Ware wird zurückgegeben und der Kaufvertrag wird rückabgewickelt (das heißt Wandelung IIRC)

Ich lasse mich da gerne korrigieren.
Wenn mich meine grauen Zellen nicht im Stich gelassen haben, dann hat der Verkäufer das Recht zu der Entscheidung, wie verfahren wird. Dann hat Geiger korrekt gehandelt und ein Rechtsanwalt hilft die garnix.

So, oder so ähnlich hab ich das auch mal in der Schule gelernt - ist schon sehhhhhhhhr lange her :mrgreen: , aber was ist, wenn an dem Auto in der Zwischenzeit die Stoßsstange lackiert worden ist, Ölwechsel gemacht wurde, Unterbodenschutz aufgebracht worden ist, Parksensoren verbaut wurden, Teile gepulvert worden sind, Ware aus USA für 1500€ unterwegs ist, etc.........?????
 
Das is Bitter,dann musste jetzt die 800 € für die perfekte Gasanlage auch noch draufpacken und es als Lehrgeld verbuchen.
:(
:(
:(
 
War er wenigstens billig? Nehme mal an dass er mit beschädigtem Leder, rostender Stoßstange, etwas verschmutzter Innenausstattung dann doch eher einer der günstigeren war,oder? Ich würde mir das ganze sparen mit dem Geiger. Stresst Dich blos unnötig. Die Reperaturen kosten meiner Ansicht nach max. 400 bis 500 Euro. Da bist Du wohl auf die nächste Apotheke gestoßen. So wie ich das sehe muß man ja nicht alles neu machen sondern nur anders verlegen und befestigen.

Grüße

Tobi
 
Hier wird, wenn man privat zum TÜV/Dekra fährt, sowieso diese Schiene gefahren.

Aber das Autohändler da ein Stein im Feuer haben, weiß ja Jeder. Ich mein, ich habe Autos mit neuen TÜV bei Händlern stehn sehn, die haben den Hof nie verlassen. Wie da ein Lichttest gemacht wurde oder ein Bremsentest, ist mir schleierhaft. Aber das ist gängige Praxis. Überall. Am besten man fährt mit "sein" Auto vor dem Kauf zum TÜV.

Mensch Mensch, Junge! Alle Autos werden bei uns zum Beispiel IMMER mit TÜV NEU angeboten! Das heißt noch lange nicht, dass diese Fahrzeuge bereits TÜV NEU haben!!! Wenn ich ein Auto in Zahlung nehme bekommt dieser 2 Jahre TÜV neu, ABER erst wenn der neue Besitzer sein Auto bekommt (nach Werkstattaufenthalt INKLUSIVE TÜV). Sonst würde jeder Händler nie TÜV neu anbieten können, wenn die Autos länger stehen > dann hätte dieses Fzg. womöglich nur noch 20 Monate TÜV, was die meisten Kunden dann aber nicht als TÜV neu bezeichnen!

Weißt Du, dass die Tüffer sich gegenseitig prüfen, um solche hirnlosen Aussagen Denkweisen zu vermeiden? Heißt: DEKRA bei uns im Hause, dann muss dieser Sachverständige immer damit rechnen vom TÜV Rheinland eine Nachprüfung zu bekommen. :idea:

Und trotz dieser Methoden wird auch mal - in anständigen Werkstätten!! - eine Auge bei der Abnahme zugedrückt, diese Dinge werden aber auf dem TÜV Bericht vermerkt. :idea:
 
Eindeutig Gewährleistungsfall. Der Händler muss nachbessern. Rücknahme gibt es erst bei 3 fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen. Rechtsanwalt nehmen, Frist setzen und gut. Auch ein Herr Geiger hat sich an die Gesetze zu halten.
 
Seh ich auch so wie Oliver!

Nur weil die Fa. Geiger mit ihrer geldschweren Kundschaft ohne Ahnung so verfahren kann, heißt das noch lange nicht, dass die Recht haben.

PS: Wer die Reportage über deren Umzug im Fernsehen gesehen hat, bekommt sowieso den Eindruck, dass die nicht die Hellsten sind...
 
Wieso Oliver, er hat doch direkt angeboten den Wagen zurückzunehmen ,wahrscheinlich hätte er den Kaufpreis auch voll erstattet.
Das der Wagen jetzt schon renoviert wurde ist Schicksal des Käufers. Traurig aber Fakt.
Somit hat Geiger rechtlich alles getan und ist so nur schwer angreifbar. (Auch wenn er ein A.. zu sein scheint)
 
Mensch Mensch, Junge! Alle Autos werden bei uns zum Beispiel IMMER mit TÜV NEU angeboten! Das heißt noch lange nicht, dass diese Fahrzeuge bereits TÜV NEU haben!!! Wenn ich ein Auto in Zahlung nehme bekommt dieser 2 Jahre TÜV neu, ABER erst wenn der neue Besitzer sein Auto bekommt (nach Werkstattaufenthalt INKLUSIVE TÜV). Sonst würde jeder Händler nie TÜV neu anbieten können, wenn die Autos länger stehen > dann hätte dieses Fzg. womöglich nur noch 20 Monate TÜV, was die meisten Kunden dann aber nicht als TÜV neu bezeichnen!

Weißt Du, dass die Tüffer sich gegenseitig prüfen, um solche hirnlosen Aussagen Denkweisen zu vermeiden? Heißt: DEKRA bei uns im Hause, dann muss dieser Sachverständige immer damit rechnen vom TÜV Rheinland eine Nachprüfung zu bekommen. :idea:

Und trotz dieser Methoden wird auch mal - in anständigen Werkstätten!! - eine Auge bei der Abnahme zugedrückt, diese Dinge werden aber auf dem TÜV Bericht vermerkt. :idea:


Okay, ich will hier auf keinen Fall den nächsten Dilli-Fred aufmachen :mrgreen:

Das ist natürlich nicht auf alle bezogen
:!:
Aber wer garantiert mir denn, dass wenn ich das Fahrzeug kaufe und der Händler neu TÜV macht, das Auto wirklich zum TÜV kommt? Also eine Garantie ist deine Art der Abwicklung auch nicht. Und eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus. Versuch doch mal mit einem Anwalt ein anderen Anwalt zu verklagen. Ist das selbe. Da muss ein Tüvver schon echt scheiße bauen. Ich arbeite selbst mit einem Gutachter zusammen. Ich weiß also was da geht.

Ich finds trotzdem super das es bei dir alles ehrlich ist.
 
Wieso Oliver, er hat doch direkt angeboten den Wagen zurückzunehmen ,wahrscheinlich hätte er den Kaufpreis auch voll erstattet.
Das der Wagen jetzt schon renoviert wurde ist Schicksal des Käufers. Traurig aber Fakt.
Somit hat Geiger rechtlich alles getan und ist so nur schwer angreifbar. (Auch wenn er ein A.. zu sein scheint)


Aber wenn ich sage das ich es repariert haben möchte?
Dann kann er doch nicht sagen, Wagen her oder Pech gehabt
:!:
Oder seh ich das falsch?
 
Na hoffentlich verläuft das nicht wieder im Sande wie der Weiterstadt-Fred
:(
 
Hier noch ein Nachtrag, manchmal hilft ein Telefonat mit einem befreudeten Rechtsanwalt.

Die Nacherfüllung hat Vorrang vor den anderen beiden Möglichkeiten. Am wichtigsten ist: Der Käufer entscheidet! Das war in meinem ersten Beitrag falsch. Erst wenn die Nacherfüllung 3 x fehlgeschlagen ist, kommen Wandelung oder Minderung zum Zug. Also doch: Rechtsanwalt nehmen.

Viel Glück!
 
Dass der Geider so reagiert hat sicher nichts damit zu tun daß die Sachen nicht bei Ihm gemacht werden können. Um diese Reaktion zu verstehen sollte man die ganze Vorgeschichte vieleicht mal bedenken:

- Wagen mit Mänglen und billiger als andere
- Käufer wollte den Wagen mit aller Gewalt
- Käufer hat den Wagen trotz Mängeln und ohne Preisnachlass trotzdem gekauft
- Dem Käufer war vorher schon klar das der Laden eine Apotheke ist und der Verkäufer öfter Gewährleistungsprobleme hat


Da brauch ich mich doch nicht wundern wenn das Ding Probleme macht und der Verkäufer sich am Ar.... lecken lässt. Würd ich in dem Fall auch so machen, wobei ich den Wagen NIEMALS an eine Privatperson verkauft hätte, sondern ausschließlich an Gewerbetriebende unter Ausschluß der Sachmängelhaftung. Das ist das Einzige was ich dem Geiger vorwerfen kann.

Das ganze ist meine Meinung die ich allgemein vertrete und nicht persönlich bezogen ist. Würde ich jetzt jedem so sagen, Sorry dafür.

Schönen Sonntag noch.

Feuer frei.
 
Ich kann nur sagen, Montag zum Anwalt und Beseitigung aller Mängel einfordern.

Ich würde den Wagen nochmal von einem Spezie checken lassen und dann alle Mängel beseitigen lassen.
 
Wieso Oliver, er hat doch direkt angeboten den Wagen zurückzunehmen ,wahrscheinlich hätte er den Kaufpreis auch voll erstattet.
Das der Wagen jetzt schon renoviert wurde ist Schicksal des Käufers. Traurig aber Fakt.
Somit hat Geiger rechtlich alles getan und ist so nur schwer angreifbar. (Auch wenn er ein A.. zu sein scheint)


Ich als Kunde entscheide ob nachgebessert werden soll oder ich das Rücknahmeangebot annehme, und nicht der Händler!

p.s. TBRX, selten so einen Quatsch gelesen....
 
Ich hab einen Verdacht TBRX ist ein Freund von unserem
Apotheker so wie er schreibt
:!:
 
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