Nach aktueller Fassung des Bußgeldkatalogs wird ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt ins Flensburg fällig, wenn ein Fahrzeug ohne Plakette innerhalb der Umweltzone auftaucht. „Doch was ist, wenn innerhalb der Umweltzone ein Auto ohne Plakette abgestellt ist? Darf man im ruhenden Verkehr dann ebenfalls Strafzettel verteilen?“, fragte FDP-Stadträtin Nadja Hirsch. In München soll nämlich vor allem die kommunale Verkehrsüberwachung die Umwelt-Knöllchen verteilen, eine lukrative Einnahmequelle für die Stadt. Laut Bußgeldkatalog muss der Pickerl-Sünder aber beim „Führen“ eines Fahrzeugs erwischt werden. Parken zählt nicht unbedingt dazu, zumal es auch schwer vermittelbar ist, dem Halter einen Punkt zu geben, wenn man gar nicht weiß, ob er gefahren ist.
Darum wurde jetzt im Bundesrat eilig eine Änderung des Bußgeldkatalogs beschlossen, die der Bundestag noch im Dezember beschließen und die zum 1. Februar in Kraft treten soll. Ab 1. Februar spricht der Bußgeldkatalog von der „Teilnahme am Verkehr“, das gilt dann auch fürs Parken. Für Pickerl-Sünder gibt es ab dann nur eine gebührenpflichtige Verwarnung über 35 Euro, auch wenn man parkt. Punkte werden dann nicht mehr fällig.
Quelle: Münchner TZ: https://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_52716.html
Und übrigens:
Die Polizei darf fließenden Verkehr NICHT wegen der Plakette kontrollieren, weil Sie nur Strafanzeigen für Übertretungen ausstellen dürfen, die landesweit einheitlich geregelt sind, Umweltzonen sind jedoch nur begrenzt gültig.
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