Gute Neuigkeit wg. Abzockerplaketten!

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Oliver

Mannschaftskabine
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Nach aktueller Fassung des Bußgeldkatalogs wird ein Bußgeld von 40 Euro sowie ein Punkt ins Flensburg fällig, wenn ein Fahrzeug ohne Plakette innerhalb der Umweltzone auftaucht. „Doch was ist, wenn innerhalb der Umweltzone ein Auto ohne Plakette abgestellt ist? Darf man im ruhenden Verkehr dann ebenfalls Strafzettel verteilen?“, fragte FDP-Stadträtin Nadja Hirsch. In München soll nämlich vor allem die kommunale Verkehrsüberwachung die Umwelt-Knöllchen verteilen, eine lukrative Einnahmequelle für die Stadt. Laut Bußgeldkatalog muss der Pickerl-Sünder aber beim „Führen“ eines Fahrzeugs erwischt werden. Parken zählt nicht unbedingt dazu, zumal es auch schwer vermittelbar ist, dem Halter einen Punkt zu geben, wenn man gar nicht weiß, ob er gefahren ist.

Darum wurde jetzt im Bundesrat eilig eine Änderung des Bußgeldkatalogs beschlossen, die der Bundestag noch im Dezember beschließen und die zum 1. Februar in Kraft treten soll. Ab 1. Februar spricht der Bußgeldkatalog von der „Teilnahme am Verkehr“, das gilt dann auch fürs Parken. Für Pickerl-Sünder gibt es ab dann nur eine gebührenpflichtige Verwarnung über 35 Euro, auch wenn man parkt. Punkte werden dann nicht mehr fällig.

Quelle: Münchner TZ: https://www.tz-online.de/de/aktuelles/muenchen/artikel_52716.html


Und übrigens:

Die Polizei darf fließenden Verkehr NICHT wegen der Plakette kontrollieren, weil Sie nur Strafanzeigen für Übertretungen ausstellen dürfen, die landesweit einheitlich geregelt sind, Umweltzonen sind jedoch nur begrenzt gültig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
......und für ein paar Rubel in der Kasse, nach dem Motto für was es noch keine Strafen oder Steuer gibt, wird halt eine erfunden
 
Und übrigens:

Die Polizei darf fließenden Verkehr NICHT wegen der Plakette kontrollieren, weil Sie nur Strafanzeigen für Übertretungen ausstellen dürfen, die landesweit einheitlich geregelt sind, Umweltzonen sind jedoch nur begrenzt gültig.

Schön. Wenn sie es aber dennoch tun, was dann? - Sagen, daß sie den Strafzettel behalten dürfen, weil unrechtmäßig angehalten, und dann einfach weiterfahren oder wie?
 
nun, freundlich auf diesen umstand hinweisen, ggf. ranghöheren kollegen befragen. wenn er dann trotzdem ein ticket schreibt, halt widerspuch einlegen wenns bei dir in der post ist...
 
aufgrund eines hinweises (danke nochmal dafür!) noch eine ergänzung, damit keine mißverständnisse entstehen....:

Die Polizei darf fließenden Verkehr NICHT wegen der Plakette kontrollieren, weil Sie nur Strafanzeigen für Übertretungen ausstellen dürfen, die landesweit einheitlich geregelt sind, Umweltzonen sind jedoch nur begrenzt gültig.

dies bezieht sich nur auf den fall das kontrollen des fließenden verkehrs nicht AUSSCHLIEßLICH wegen der "umwelt"plaketten gemacht werden dürfen. wenn jemand jedoch aus anderem grund angehalten wird und zusätzlich auffällt das die plakette fehlt, kann doch leider eine owi-anzeige gemacht werden.

es sei denn natürlich das sich die rennleitung ein wenig mit der materie beschäftigt hat, weiß das die umweltplaketten mehr als sinnlos sind, nachgewiesenermaßen nichts bringen, selbst "die grünen" die plaketten inzwischen als unsinn bezeichnen, etc - und er hoffentlich von seinem ermessensspielraum gebrauch macht...
 
mal schaun :mrgreen: ,

aber wie gesagt, eine begründung zur anhaltung für eine verkehrskontrolle kann man immer basteln (in bayern sowieso).
was man dann danach alles feststellt und bemängelt, liegt im ermessen des einzelnen beamten.
wenn mir bei der kontrolle einer gleich mit vorschriften und rechten ankommt, hat er verloren. dann gibt es das ganze "paket".

ergo!!!

seit bei einer kontrolle freundlich, macht keine macken (wie man in den wald hineinschreit, so kommt es zurück!!) und befolgt die anweisungen. NUR SO ist die kontrolle ruck zuck vorbei
:!:


gell PP, manche tips von mir nutzten sogar :mrgreen: :roll:
 
seit bei einer kontrolle freundlich, macht keine macken (wie man in den wald hineinschreit, so kommt es zurück!!) und befolgt die anweisungen. NUR SO ist die kontrolle ruck zuck vorbei
:!:


gell PP, manche tips von mir nutzten sogar :mrgreen: :roll:


kann ich voll und ganz unterschreiben!!! :mrgreen: :mrgreen: hat vor 3 od 4 Wochen Abends wieder geklappt, als ich direkt vor meiner Haustür angehalten wurde!! :oops: :mrgreen: :mrgreen:
 
auch nicht mehr "herr waldmeister" sagen...? :mrgreen:
 
Ich versteh das rumgejammer nicht. Plakette drauf und fertig. Und wer hat nachgewiesen das die Umweltzonen nichts bringen ?? Hört sich für mich nach beschränktem Denken an. Von mir aus sollen die Kerngebiete komplett für den Individualverkehr gesperrt werden.
 
Ich versteh das rumgejammer nicht. Plakette drauf und fertig. Und wer hat nachgewiesen das die Umweltzonen nichts bringen ?? Hört sich für mich nach beschränktem Denken an. Von mir aus sollen die Kerngebiete komplett für den Individualverkehr gesperrt werden.

Und was machst du wenn du in der Zone wohnst ud kriegst keine Plakette? Wenn ich noch in München leben würde dürfte ich mit meinem Pick Up nicht mehr heim fahren . Die Paketten sin sowas von Hirnverbrannt.
:evil:
:evil:
.
Darf das in der Stadt nur die Polizei kontrolieren oder dürfen das dann auch diese Park Sheriffs?
 
Das dürfte eigentlich nicht passieren, in Augsburg gibt es folgende Regelung

A. Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigng
Ausnahmegenehmigungen sind möglich, wenn

- die Nachrüstung des Fahrzeugs technisch nicht möglich ist (Bestätigung erforderlich) und

- eine der besonderen Voraussetzungen des nachfolgenden Abschnitts B erfüllt sind.


Ausnahmegenehmigungen werden grundsätzlich befristet auf maximal ein Jahr erteilt. Eine nochmalige Verlängerung (auch mehrmals) ist nur möglich, wenn die allgemeinen (Abschnitt A) sowie die besonderen Voraussetzungen der Abschnitte B.a bis B.d vorliegen oder zur Vermeidung einer unzumutbaren Härte im Einzelfall.

B. Besondere Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung in der Stadt Augsburg
Nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen regelmäßig erteilt werden für

a. Anwohner sowie Gewerbebetriebe mit Firmensitz in der Umweltzone
b. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, insbesondere die Belieferung
- des Lebensmitteleinzelhandels
- von Apotheken
- von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen
- von Wochen- und Sondermärkten
c. Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, insbesondere Fahrten
- zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
- zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
- für soziale und pflegerische Hilfsdienste
d. Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen, insbesondere für
- notwendige regelmäßige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten u.ä.)
- Schichtdienstleistende, die nicht auf den Öffentlichen Verkehr ausweichen können
- die Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
wie z.B.
# die Belieferung und Entsorgung von Baustellen
# die Wahrenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion, inkl. Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen
- Einzelfahrten aus speziellen Anlässen
wie z. B.
# Schwertransporte,
# Veranstaltungen (z. B. Schausteller),
# die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen

Keine Ausnahmen erhalten Kfz, die erst nach Inkrafttreten der Umweltzone auf den Antragsteller zugelassen werden.
 
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