Die Brücke von Remagen, oder die von Arnheim ? :mrgreen:
Da wurde anscheinend mal wieder was nicht zu Ende gedacht. :twisted:
..........aber wohl vor allem Privatleute mit teuren Geländewagen.
Danach was vernünftiges :
Anlage 2 zur StVO[/url]]
Verbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.
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