Tigger
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Okay ich verbessere Dich.Verbessert mich bitte wenn’s einer genau weiß, aber meines Wissens ist der größte Unterschied die Blende.
Die einen haben eine schwarze Blende und die anderen eine rote. Die schwarze ist schick und schön, unter der roten soll wohl die Sensorik für Querverkehr-Assistent sein. Wie gesagt, nur hören-sagen, nix sicheres, aber bei mir kamen nur die in Frage.
Es gibt beide Varianten also die roten sowie auch schwarzen Rückleuchten mit sowie ohne Sensoren.
Ist halt bei Gen5 alles eine Frage der Ausstattung.
TÜV ist die Tönung ( solange an Werk) glaub ich relativ egal ( z.B. Golf 4-bunte/getönte Leuchten). Solange die ab Werk verbaut sind, da dann ja auch Betriebserlaubnis erteilt.
Die 5er Leuchten sind ja original. Werden so ab Werk verbaut. ABE, Gutachten oder E-Kennzeichnung gibts ja eh nix.
Der hat geguggt wie die Leuchten und gut.
Klar könnte man jetzt sagen „ Ooooooou, die sind ja im 5er und nich im 4er…“
Aber die Landefläche ist ja vom Aufbau her gleich.
Ja Tüv ist die Tönung egal und nein Betriebserlaubnis ist nicht erteilt.
Wie Du nämlich schon selbst schön schreibst es ist eine Gen5 Rückleuchte und keine Gen4 Rückleuchte.
Wie gesagt ist wie mit einem illegalen Auspuff, solange keiner genauer guckt, ist dies auch kein Problem. (und wird auch voraussichtlich keiner etwas sagen)
Ich könnte jedoch fast Wetten, dass in deinem Fahrzeugschein die Kombileuchte als eine Rückfahrleuchte eingetragen ist.
Somit entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Eintragung, ergo keine Betriebserlaubnis. Da das Fahrzeug so nicht abgenommen wurde.
Spätestens da hat Dich der findige Polizist oder Staatsanwalt an den Eiern.
In der Theorie müsste dein Tüvler die alte Leuchte Austragen und eine neune Eintragung machen.
Wie gesagt alles Theorie.