Gen. 4 Sidemarker / Side Marker / Seitenmarkierungsleuchten

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Mmmhh.... kann man so machen... Ich glaub ich bestell dieser Tage mal paar Lämpchen :mrgreen:

Habe meine vorn an das Standlicht mit einem Relais dazwischen angeschlossen und gleichzeitig noch ein kleine innen Beleuchtung.
Mit freundlichen Grüßen scheke
 

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Hm! :shock: Da bist du wohl schneller als ich. Wo hast sie montiert? Wo angeschlossen? Wo mit den Leitungen durchgefahren? Bitte um mehr Infos und vor allem Fotos! :mrgreen:

Habe heute mal die rechte Seite gemacht. Danach waren mir die Litzen aus :oops: Mache die Woche noch die linke Seite fertig und schliesse alles an. Und ich hab ein gutes Gewissen, dass alles schön sauber ausgeführt wurde, nix bastel! :oops:

Drin sind sie, das Licht ist auf den Fotos aber nur provisorisch eingespiesen. Die Leitungen gehen (inzwischen) von der vorderen Leuchte durch die side steps zur hinteren Leuchte. Danach bin ich auf einem Querträger zur linken Seite gefahren. Dort auch wieder via Trittbrett erschlossen, eine Leitung geht dann nach hinten zur 13-Pol Dose, von wo aus ich den Strom klauen werde. Anfänglich wollte ich die Leitungen am Unterboden führen, dort gibt es aber keine vernünftigen Befestigungspunkte, die Litzen würden über zu grosse Strecken frei hängen, statt ordentlich befestigt zu sein. Ausserdem ist auf der rechten Seite das Auspuffrohr ganz in der Nähe. Mit den Trittbrettern hab ich mir die thermischen Probleme erspart.
 

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Bei mir war die Montage ein wenig anders als bei dir. Meine Sidesteps benutzen nicht die kleinen Löcher im Schwellerfalz. An dieser Stelle habe ich ich die Leuchten befestigt. Durch ein Loch habe ich das Kabel geführt, duch das andere Loch habe ich mit einer Schraube die Leuchte befestigt. Wollte auch nix ins Blech bohren :oops:
Kabel habe ich am Unterboden entlang gezogen. Es gab eigentlich ein paar Stellen, an denen ich die Kabel mit Kabelbindern befestigen konnte. Angeschlossen hab ich sie an die Kennzeichenbeleuchtung. Klappt wunderbar.

Bilder mach ich noch
:-D
 
Ein Bild von heut morgen (war sehr hell draußen):
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Alles klar, Montageort ist eigentlich praktisch dasselbe, nur der Befestigungsort unterscheidet sich. KZ-Beleuchtung ist auch keine schlechte Idee :shock: Ich werd aber wahrscheinlich in die AHK Dose gehen. Da ist meine Tailgate Lightbar auch schon dran.
 
Hallo Ihr zwei Ammu und Calimon, sehen cool aus die Lämpli
:-)


Wo habt Ihr die her?
Dieses Projekt steht noch nicht auf der to do Liste aber man(n) weiss ja nie
:-)


Gruss Cratello
 
Meine sind von Hella. Schweineteuer, glaube ~120€ für vier Aber dafür mit E-Nummer und ich weiss, was ich von Hella hab. Hab sie in Deutschland bestellt, weiss aber nicht mehr wo...

Sieht in der Nacht so aus, brutal hell :shock:
8)
 

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Meine sind die, die ich auf Seite 1 gepostet hab. Sind auch sehr hell. Sieht im dunkeln aus wie auf Ammus Bild. Bin sehr zufrieden.
 
Hallo,

und hier mal was zum Thema erlaubt oder nicht erlaubt. :shock:

§ 51a Seitliche Kenntlichmachung.

(1) Kraftfahrzeuge - ausgenommen Personenkraftwagen - mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vom angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Läßt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1500 mm, Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.

(2) Die nach Absatz 1 anzubringenden Rückstrahler dürfen abnehmbar sein

1. an Fahrzeugen, deren Bauart eine dauernde feste Anbringung nicht zuläßt,

2. an land- oder forstwirtschaftlichen Bodenbearbeitungsgeräten, die hinter Kraftfahrzeugen mitgeführt werden und

3. an Fahrgestellen, die zur Vervollständigung überführt werden.

(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.

Quelle https://www.stvzo.de

Somit sind alle die hier ihre Sidemarker präsentiert haben nicht zugelassen.
Meine auch nicht. :?
[album]22899[/album]
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wie kommst du drauf, dass die Side Marker verboten sind. Ich lese nur, dass sie bei Fahrzeugen ab 6 m Vorschrift sind.
 
Und bei allen anderen auch möglich, jedoch unter Beachtung (1)

Wahrscheinlich hängt es bei den meisten an der letzten Leuchte, welche max 1m vom hintersten Punkt des Fzg entfernt sein darf.
 
Und bei allen anderen auch möglich, jedoch unter Beachtung (1)

Wahrscheinlich hängt es bei den meisten an der letzten Leuchte, welche max 1m vom hintersten Punkt des Fzg entfernt sein darf.

Genau so schauts aus. Wenn man die hinterste Leuchte hinter der Hinterachse anbringt, dann ist es auch legal.
 
Diese Vorschrift gibts bei uns nicht in der Art.

Aber ich weiss nicht was ihr habt - die RAMs (zumindest die mit LED Heck) haben ab Werk rote Lichter ganz hinten an der Seite. Die weiter vorn sind dann halt orange. :mrgreen:
 
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