Gebrauchtwagengarantie und Autobatterie

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.

hotch

Einzelkabine
Registriert
05. Sep. 2014
Beiträge
296
Reaktionspunkte
1
Ort
Bayern
Hallo zusammen,

ich bräuchte einmal eure Meinung. Vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum.

Ich habe Ende September meinen Durango von einem Händler gekauft. Mit dabei war eine Gebrauchtwagengarantie, die allerdings explizit eine Garantie auf Fahrzeugbatterien ausschließt. Da wir im September noch sehr sommerliche Temperaturen hatten, gab es natürlich bis vor kurzem keinerlei Probleme damit.

Im Dezember als es langsam kälter wurde, gab es erste Probleme und ich habe die Batterie zwei Mal über Nacht geladen. Nachdem ich dann am 5. Januar morgens zum Einkaufen wollte und die Batterie wieder leer war, habe ich mir eine neue organisiert und die Rechnung an den Händler geschickt mit der Bitte um Info, wie es bezüglich Kostenübernahme aussieht.

Daraufhin habe ich die Meldung erhalten, dass Batterien nicht von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sind. Wie sieht das rechtlich aus? Ist es nicht so, dass man davon ausgehen kann, dass nach so einer kurzen Zeit die Batterie bereits bei Kauf defekt war und hier die Sachmängelhaftung greift?

Gruß
Holger
 
Du schreibst es doch selbst ...
... die allerdings explizit eine Garantie auf Fahrzeugbatterien ausschließt.

Das sollte deine Frage beantworten ... in diesem Fall gilt der abgeschlossene Vertrag.

Außerdem ist's ja ein Gebrauchtwagenkauf gewesen ... die Batterie war auch gebraucht ... wo ist also das Problem?

Selbst bei Handyakkus hast du nur 6 Monate Anspruch ...

Hier würde ich die "Kirche im Dorf" lassen.
 
Ich bin kein Jurist.... weiss auch nicht genau wie die Gesetzes Lage in Germany aussieht....

Aber eine Batterie kann je nach alter vom eint auf den anderen Tag wegen Zellenschluss oder was auch immer den Geist aufgeben....Das wird sehr schwer irgendwas nachzuweisen.... wäre es eine Neue Batterie z.B. die die du nun Gekauft hast....würde ich innerhalb eines Jahres auf die Garantie zurückgreifen..... aber bei einem Gebrauchtwagen....kannst höchstens auf Kulanz hoffen....aber würden wohl die wenigsten Garagen....

ev. Teilweise wenn man freundlich anfragt. aber nicht einfach die Rechnung senden und um Übernahme bitten wenn man es in der Gebrauchtwagen Garantie gelesen hat das es ausgeschlossen ist.... da hätte ich mich in Verbindung gesetzt mal gefragt wie es aussieht da du bei ihm ein Fahrzeuggekauft hast... dann wäre er dir ev. entgegen gekommen (z.B. halbe Kosten, Gutschrift beim nächsten Service usw....) in der Hoffnung dich als Kunden zu halten.

Weiter wäre das Theater um die Kosten einer neuen nicht wert... hier in der Schweiz würden nicht mal die Rechtschutz greifen wegen zu kleinem Betrag..

Kurz gesagt.... lass es hast es wohl schon vergeigt.....der Ton kann manchmal viel ausmachen....Streit um eine Batterie wäre es mir nicht wert.
 
Batterie zählt als Verschleißteil und ist fällt somit generell nicht unter die gesetzliche Mängelhaftung bei Gebrauchtwagen.

Siehe ADAC -> Ausnahme 1- Verschleissteile

Danke, das war mir nicht bewusst.

Bezüglich der Ton macht die Musik und dergleichen. Ich habe mir vorher nicht die Gebrauchtwagengarantie durchgelesen und die Rechnung dann trotzdem hingeschickt. Ich habe den Fall geschildert (Batterie mehrmals geladen und dann eine neue gekauft) und mich freundlich nach Kostenübernahme erkundigt.

Daraufhin habe ich die Antwort erhalten, dass die Batterie von der Garantie ausgeschlossen ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn´s wirklich nur an der Batterie liegt,wirst du schlechte haben.Kauf´ne neue und gut.Geht die Neue auch immer leer, weil der Wagen irgendwo Strom zieht,sieht das evtl. anders aus. Dann liegt ja ein mangel am Wagen vor und nicht an der Batterie.
 
Bezüglich der Ton macht die Musik und dergleichen. Ich habe mir vorher nicht die Gebrauchtwagengarantie durchgelesen und die Rechnung dann trotzdem hingeschickt. Ich habe denn Fall geschildert (Batterie mehrmals geladen und dann eine neue gekauft) und mich freundlich nach Kostenübernahme erkundigt.

Daraufhin habe ich die Antwort erhalten, dass die Batterie von der Garantie ausgeschlossen ist.

Dann Entschuldige ich mich mal für meine Aussage... das kam im ersten Threat etwas anderst rüber.....dann hat der Garagist einfach keine Lust oder es nicht nötig......ist halt jedem selber überlassen ich bin zwar kein Garagist....aber habe schon das eint oder andere in ähnlicher richtung und meistens waren sie Kulant... oder eben kamen mit angeboten entgegen wie ich sie genannt habe.
 
Ich habe meinen Eingangspost eben noch einmal quer gelesen. Du hast Recht... das kann unterschiedlich aufgefasst werden. Ich hoffe, ich konnte das ganze mit meinem Update ins richtige Licht rücken.

In diesem Fall ist mir bewusst, dass das unter Kulanz läuft. Allerdings bin ich wohl mit meinen letzten Gebrauchtwagenkäufen etwas verwöhnt, denn hier wurde offensichtlich auf Kulanz auch an Verschleißteilen nachgebessert. Ich werde es damit aber auf sich beruhen lassen.
 
Oben