Hallo zusammen,
ich bräuchte einmal eure Meinung. Vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum.
Ich habe Ende September meinen Durango von einem Händler gekauft. Mit dabei war eine Gebrauchtwagengarantie, die allerdings explizit eine Garantie auf Fahrzeugbatterien ausschließt. Da wir im September noch sehr sommerliche Temperaturen hatten, gab es natürlich bis vor kurzem keinerlei Probleme damit.
Im Dezember als es langsam kälter wurde, gab es erste Probleme und ich habe die Batterie zwei Mal über Nacht geladen. Nachdem ich dann am 5. Januar morgens zum Einkaufen wollte und die Batterie wieder leer war, habe ich mir eine neue organisiert und die Rechnung an den Händler geschickt mit der Bitte um Info, wie es bezüglich Kostenübernahme aussieht.
Daraufhin habe ich die Meldung erhalten, dass Batterien nicht von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sind. Wie sieht das rechtlich aus? Ist es nicht so, dass man davon ausgehen kann, dass nach so einer kurzen Zeit die Batterie bereits bei Kauf defekt war und hier die Sachmängelhaftung greift?
Gruß
Holger
ich bräuchte einmal eure Meinung. Vielleicht gibt es ja einen Juristen hier im Forum.
Ich habe Ende September meinen Durango von einem Händler gekauft. Mit dabei war eine Gebrauchtwagengarantie, die allerdings explizit eine Garantie auf Fahrzeugbatterien ausschließt. Da wir im September noch sehr sommerliche Temperaturen hatten, gab es natürlich bis vor kurzem keinerlei Probleme damit.
Im Dezember als es langsam kälter wurde, gab es erste Probleme und ich habe die Batterie zwei Mal über Nacht geladen. Nachdem ich dann am 5. Januar morgens zum Einkaufen wollte und die Batterie wieder leer war, habe ich mir eine neue organisiert und die Rechnung an den Händler geschickt mit der Bitte um Info, wie es bezüglich Kostenübernahme aussieht.
Daraufhin habe ich die Meldung erhalten, dass Batterien nicht von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt sind. Wie sieht das rechtlich aus? Ist es nicht so, dass man davon ausgehen kann, dass nach so einer kurzen Zeit die Batterie bereits bei Kauf defekt war und hier die Sachmängelhaftung greift?
Gruß
Holger