Gasabnahme für Wohnkabine

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So Leute, jetzt gibts nur doch die Kurzversion, da ich eben so einen schönen Text geschrieben habe, das mit dem Senden aber irgendwie nicht funktioniert hat :redhotevil: :redhotevil: :redhotevil:
Ich habe auf meinen Dodge RAM 2500 eine amerikanische Wohnkabine, die auch auch eine LPG Gasanlage hat (Heizung, Herd und Warmwasser)
Ein WOMO Händler sagt nun, die Anlage muß abgenommen werden (wir sind ja in good old germany), was auch kein Thema wäre, da alles super, aber er darf das nicht, weil amisysteme hier nicht abgenommen werden. Also rumtelefoniert und mit einem Dekra Sachverständigen gesprochen. Der sagt, dass keine Abnahme nötig, da das Ding ja als Ladung gilt (nicht angemeldet, keinen TÜV etc) und so keine Grundlage im Sinne der StVO gültig ist, da es ja auch keine Papiere gibt. Es gilt nur die Ladungssicherungspflicht.
Ein Freund mit einer deutschen Kabine sagt nun, das eine Abnahme nötig ist, da sonst bei einer Kontrolle die Kabine sogar stillgelegt werden könnte.
Was nun ???? :roll: :silly: :-k
Kann mir hier einer was fundiertes sagen, wir wollen nämlich im September nach Kroatien, und haben keine Lust die Kabine nachher schon in Hamburg stehen zu lassen, weil uns irgentwelche übereifrigen Schergen angehalten haben..

Danke schon mal

Jens-Peter
 
Das ist Ladung! Für Ladung gibt es keine Vorschrift zu Gasabnahme!
Ich mach ab und an ne Dichtigkeitsprüfung für mein ruhiges Gewissen und gut ist!
:-D


Wenn ich wollte würde ich auch den Aufkleber von einem Gashändler bekommen, der diese Abnahme durchführen darf!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das deine Kabine als Ladung zu sehen ist
Hab ich auch schon gehört.
Ich hab einen WOWA und hab seit dem ich ihn hab noch keine Gas Prüfung machen lassen
Ich war auch ohne dieser Prüfung beim TÜV ohne Mängel
 
Das ist Ladung! Für Ladung gibt es keine Vorschrift zu Gasabnahme!
Ich mach ab und an ne Dichtigkeitsprüfung für mein ruhiges Gewissen und gut ist!
:-D


Wenn ich wollte würde ich auch den Aufkleber von einem Gashändler bekommen, der diese Abnahme durchführen darf!


SO mache ich das auch!
 
Das ist Ladung! Für Ladung gibt es keine Vorschrift zu Gasabnahme!
Ich mach ab und an ne Dichtigkeitsprüfung für mein ruhiges Gewissen und gut ist!
:-D

Wenn ich wollte würde ich auch den Aufkleber von einem Gashändler bekommen, der diese Abnahme durchführen darf!

so ist es ! Lassen wir die Kirche im Dorf !
 
Puhhhh, danke.
Klingt, als wenn ihr wißt, wovon Ihr sprecht.
Ich druck das aus und zeige es bei einer Kontrolle dann vor :shock: :lol: :mrgreen:
Nee ehrlich, vielen Dank, macht doch ein ruhiges Gefühl.

JP
 
Puhhhh, danke.
Klingt, als wenn ihr wißt, wovon Ihr sprecht.
Ich druck das aus und zeige es bei einer Kontrolle dann vor :shock: :lol: :mrgreen:
Nee ehrlich, vielen Dank, macht doch ein ruhiges Gefühl.

JP


Auf jeden Fall!
Man muss ja was amtliches zur Hand haben! :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Ich hab auch keine "offizielle" Abmahne.... Ich halts so wie die Amis... wenn der Herd an ist bleib ich dabei! Gasdetektoren hab ich sowieso serienmäßig in der Kabine und die Dichtigkeitsprüfung mach ich regelmäßig selber! da möchte ich sogar behaupten, daß die besser durchgeführt wir wie von einem "Sachverständigen"!
 
Gasabnahme in D nur für stationäre Anlagen. Nicht für Wowa, Kabinen usw.

naja, ganz so paradiesisch ist es nun auch wieder nicht.
Wenn ein Tüffler das will, dann will der das, sonst gibts keine Plakette.
 
Ich war kurz vor dem Treffen in Düren mit dem Caravan beim TÜV ohne Plakette (vergessen). Und meine Aussage wurde mir so wörtlich vom Dekra Prüfer faktisch in den Mund gelegt.
;-)
 
Ich war kurz vor dem Treffen in Düren mit dem Caravan beim TÜV ohne Plakette (vergessen). Und meine Aussage wurde mir so wörtlich vom Dekra Prüfer faktisch in den Mund gelegt.
;-)

Kann aber auch anderst ausgehen .... entweder Sie lassen es machen oder wir machen es oder es gibt keine Plakette! So beim letzten TÜV einem so ergangen der vor mir war mit seinem Bumscontainer....
 
ist hier geregelt:
DVGW - Arbeitsblatt G 607 /
DIN EN 1949

Technische Regeln “Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen”
Flüssigasanlagen in Wohnwagen und Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet. Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
 
Diese Aussage ist vom DVGW, aber nicht Tüv relevant. Wohnmobile benötigen zwingend eine Gasprüfung zum TÜV,

Wohnwagen geringer Mangel,(TÜV und ähnliche verweigern hier öfters die Plakette) Kabinene nur Ladung, Amerikanische Kabinen keine Prüfung nach DVGW möglich, Standwohnwagen ist Sache des Campingplatz Betreibers.(Verlangen das inzwischen fast alle) Tipp von mir zur eigenen Sicherheit, ANLAGE REGELMÄßIG PRÜFEN LASSEN,
 
Diese Aussage ist vom DVGW, aber nicht Tüv relevant. Wohnmobile benötigen zwingend eine Gasprüfung zum TÜV,

Wohnwagen geringer Mangel,(TÜV und ähnliche verweigern hier öfters die Plakette) Kabinene nur Ladung, Amerikanische Kabinen keine Prüfung nach DVGW möglich, Standwohnwagen ist Sache des Campingplatz Betreibers.(Verlangen das inzwischen fast alle) Tipp von mir zur eigenen Sicherheit, ANLAGE REGELMÄßIG PRÜFEN LASSEN,


endlich eine klare aussage vom profi, die auch stimmt! :mrgreen:
 
na ich habe auch so ne wohnkabine drauf, bekam auch die Info "wird als ladung gesehen"
und manche campingplätze verlangen dann eine Dichtheitsprüfung
(mehr geht eh nicht wegen fehlender E-Kennzeichnung der Geräte)
 
Mich würde mal interessieren wie so ne Gas Prüfung aussieht die der Tüv macht, als ich noch mit meinem schw. Van vor ein paar Jahren beim Tüv war rannte der Tüver mit nem Schnooper ums Auto und prüfte damit die Gasanlage, irgendwie planlos :mrgreen:
 
Servus,

bei der Prüfung kontroliert der Prüfer alle Geräte, ob Absperrhähne vorhanden und funktionstüchtig sind, ob alle Geräte in diesem gelben Schein eingetragen sind und probiert auch alle Geräte aus.
Dann wird die Anlage mit einem Prüfgerät unter Druck gesetzt und muss den Druck eine gewisse Zeit (10 Min???) halten, ohne Druckverlust...
 
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