Ich hab mal der CDU geschrieben und das ist die Antwort:
Sehr geehrter Herr H.....,
vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Steuern und Förderung alternativer Kraftstoffantriebe, speziell Autogas, bzw. LPG-I.
Das Bundeskabinett hat im Ergebnis am 15.02.2017 die Änderung des Energie- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Das Ziel dieser Gesetzesänderung ist es, Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeuge, die im öffentlichen Nahverkehr eingesetzt werden, steuerbegünstigt den Oberleitungsbussen und dem Schienenbahnverkehr gleichzustellen. Außerdem ist beschlossen worden, dass die bisherige Steuerbegünstigung für Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird, über 2018 hinaus bis 2026 verlängert wird, wobei diese Begünstigung in den letzten drei Jahren des Zeitraums bis 2026 stufenweise verringert wird.
Die bisherige Steuerbegünstigung für Flüssiggas, auch Autogas genannt, hingegen wird Ende 2018 aufgehoben. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die vom Bundesverkehrsministerium zu dem Thema in Auftrag gegebene Studie zu lesen und die darin enthaltenen Argumente zu berücksichtigen. In dieser Studie hat sich herauskristallisiert, dass eine Förderung von Erdgas bevorzugt angegangen werden sollte, insbesondere da LPG geringere Vorteile in Umweltfragen bietet. Dieser Empfehlung ist das Bundeskabinett insgesamt gefolgt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Kurzstudie:
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/MKS/mks-kurzstudie-cng-lpg.pdf?__blob=publicationFile
Nach 2016 senken wir auch 2017 und 2018 die Einkommensteuer. Davon profitieren Steuerzahler. Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag heben wir weiter an. Davon profitieren Familien. Die Entlastungen haben einen Umfang von 6,3 Milliarden Euro. Das hat die CDU-geführte Bundesregierung beschlossen.
1. Wir bekämpfen die kalte Progression. Der Einkommensteuertarif wird auch 2017 und 2018 jeweils in Höhe der Preissteigerung des Vorjahres verschoben. So bleiben Lohnerhöhungen zum Ausgleich der Inflation im Geldbeutel der Arbeitnehmer.
Damit sorgen wir für mehr Steuergerechtigkeit.
2. Wir heben den Grundfreibetrag an. Für jeden Erwachsenen sind derzeit 8.652 Euro steuerfrei. Dieser Betrag wird 2017 und 2018 auf zunächst 8.820 Euro, dann auf 9.000 Euro angehoben. Damit bleibt ein immer größerer Teil des Einkommens von der Steuer verschont. Das entlastet besonders Berufstätige mit geringem Einkommen und Rentner. Wir erhöhen den Kinderfreibetrag und das Kindergeld. Der Freibetrag steigt auf 4.716 Euro im Jahr 2017 und auf 4.788 Euro im Jahr 2018. Gleichzeitig wird das Kindergeld weiter angehoben – auf mindestens 192 Euro 2017 und auf mindestens 194 Euro 2018. Damit unterstützen wir gezielt Familien.
3. Wir stocken den Kinderzuschlag weiter auf. Er steigt von 160 Euro auf 170 Euro. Den Zuschlag bekommen Eltern, die zwar ihre eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten können, aber nicht genug Geld verdienen, um auch den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Damit helfen wir Eltern mit niedrigem Einkommen.
Die CDU entlastet die Menschen in Deutschland. Wir sorgen dafür, dass allen
mehr Geld in der Tasche bleibt. Denn Leistung muss sich lohnen.
Sicher wird mein Schreiben nicht alle Ihre Zweifel beheben. Es würde mich aber freuen, wenn es zum Austausch und zum Nachdenken anregt.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
Frank U......
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle