Ferienfahrverbot für LKW

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Ich denke mal, es gilt, was im Schein steht.
;)
 
da steht ab 7,5t. nur wenige rams sind in dieser kasse. :mrgreen:

anhänger stehen lassen ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So sollte es sein, das was im fzs steht ist für die kontrolle ausschlaggebend


nicht ganz, wenn der beamte in grün-silber der meinung ist, dein fahrzeug ist nach dem äusseren erscheinungsbild ein LKW (eintragung pkw), dann bleibst stehen!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein bleibt man nicht, es sei denn eure Fahrzeuge wiegen über 3,5 t und das beschränkte LKW Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t! Grob gesagt könnte man sagen beginnt ein LKW im Straßenverkehrsrecht (Überholverbot, Durchfahrtsverbot) erst ab 3,5 t.
 
nochmal, hatten wir doch schon alles hundertmal!


Betroffen sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (egal, wie schwer!) . Auch PKW, die aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassen sind, unterliegen bei Mitführen eines Anhängers den Fahrverboten.

ausser wohnwagen und anhänger zu freizeitzwecken
:!:
 
Nein bleibt man nicht, es sei denn eure Fahrzeuge wiegen über 3,5 t und das beschränkte LKW Fahrverbot gilt für Fahrzeuge über 7,5 t! Grob gesagt könnte man sagen beginnt ein LKW im Straßenverkehrsrecht (Überholverbot, Durchfahrtsverbot) erst ab 3,5 t.


ist nichts weiteres hinzuzufügen..
:-D
:-D
 
ich habe bei und mit der Obersten Rennleitung gesprochen.. und die haben mir das so bestätigt...
das ich auch mit Hänger fahren darf,,,
 
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