Fahrtenschreiber nötig?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Muß man den dann IMMER betreiben, oder nur wenn man mal mit dem Anhänger unterwegs ist?

da gehen die meinungen auseinander, ich sag zu privat-fahrten nein, andere sagen, du musst immer einen nachweis/betrieb des kontrollgeräts führen :roll: :roll: , weil die grenze privat/gewerblich nicht kontrolliert werden kann.

auf der sicheren seite bist mit immer in betrieb!
 
Anhängelast verstehe ich nicht.
Laut Werksangabe von Dodge darf der Laramie Crew Cab mit Standard 20" Felgen in USA 9800 lbs = 4.445 kg ziehen. Können die bei Chrysler Deutschland nicht abschreiben?
Grüße Rolf
 
Alter Schwede das ist ja zum :puke: :ahole:

Also ist das Fazit man sollte alles Aufzeichnen um wirklich auf nummer sicher zu gehen ?

Dieses Kakland hier kotzt mich immer mehr an man man man wenn die so weiter machen wird das Arbeiten noch fast unmöglich gemacht, mit dem Geldverdienenen ham se es ja schon geschafft.
 
aber auch in der beschreibung steht, das als erstes allein das zGG des zugfahrzeuges entscheidend ist. wenn das max 3,5t beträgt braucht man gar nix. das war auch mein kenntnisstand.
deswegen verstehe ich nicht was die dem nordlicht erzählt haben, das stimmt dann doch nicht !?
 
Ja als 1stet das Zugfahrzeug das stimmt jedoch mit Anhänger kommst du über 3,5t und wenn Du Gewerblich Auslieferungsfahrten machst brauchst du einen Fahrtenschreiber.

Ich habe gerade die neue Steuerinformation von meinen Steuerberater gelesen jetzt kommt ein neuer Hammer bei der 1% Regelung.

Bisher musste man immer das teuerste fahrzeug ansetzen von den Fahrzeugen die Privat genutzt werden können.

Jetzt ab 2010 gilt die Summe allerFahrzeuge zusammen also unterliegt jedes Fahrzeug was nicht nachweißlich nur für die Firma eingesetzt wird der 1% Regelung jeah.....
 
Alter Schwede das ist ja zum :puke: :ahole:

Also ist das Fazit man sollte alles Aufzeichnen um wirklich auf nummer sicher zu gehen ?

Dieses Kakland hier kotzt mich immer mehr an man man man wenn die so weiter machen wird das Arbeiten noch fast unmöglich gemacht, mit dem Geldverdienenen ham se es ja schon geschafft.



=D> =D> :redhotevil:


Gruß
Peter
 
Ja als 1stet das Zugfahrzeug das stimmt jedoch mit Anhänger kommst du über 3,5t ..


auch wenn ich einen 12 tonnen hänger dranhabe bleibt das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges immer noch bei 3,5 Tonnen
:!:
:!:
um darum geht es!
 
auch wenn ich einen 12 tonnen hänger dranhabe bleibt das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges immer noch bei 3,5 Tonnen
:!:
:!:
um darum geht es!

sobald der gesamte zug...also fahrzeug mit anhänger oder auch nur fahrzeug 3,5 to überschreitet braucht man bei gewerblichen farten einen fahrtenschreiber. ausnahmen gibts nur bei der 50 km handwerkerregelung (vom ortschild des betriebsitz)
 
So ist es, es geht um das Gesamtzuggewicht! = Fahrzeug + Anhänger dürfen 3,5t nicht überschreiten. Hierbei geltet nicht das zgG. des Anhängers sondern das tatsächliche Gewicht. [schild]Mein Kenntnisstand[/schild]
 
Da bleibt ja nicht allzuviel Hänger übrig wenn man von 3.5to mal das Gewicht von nem RAM abzieht :mrgreen:
 
das ist ja auch noch nicht alles...
;)


wenn man so einen fahrtenschreiber dann benutzen muß dann braucht man noch die fahrerkarte. dann eine unternehmerkarte dann noch ein auslesegerät und die software dazu
;)

alles zusammen macht dann nochmal so 700 bis 1000 euro.

tolle sache sag ich da nur :puke:

da kann man nur froh sein wenn man noch ein auto vor 2006 hat. dann langt ein analoges gerät. da braucht man nur die tachoscheiben 1 jahr aufheben und gut is
;)
 
da kann man nur froh sein wenn man noch ein auto vor 2006 hat. dann langt ein analoges gerät. da braucht man nur die tachoscheiben 1 jahr aufheben und gut is
;)

Nicht ganz.
Wenn noch kein Gerät verbaut ist, darf bei Nachrüstung auch bei älteren Fahrzeugen nur noch das Digitale verbaut werden.
Bei einem Totalausfall des analogen z.B. muss offiziell auch der Digitale eingebaut werden.

Und die Scheiben hätte das FA gerne von den letzten 7 Jahren
:evil:


Claus
 
sobald der gesamte zug...also fahrzeug mit anhänger oder auch nur fahrzeug 3,5 to überschreitet braucht man bei gewerblichen farten einen fahrtenschreiber. ausnahmen gibts nur bei der 50 km handwerkerregelung (vom ortschild des betriebsitz)


ja, steht da. habe es noch ein 4. mal gelesen... :oops:

trotzdem - ganz grosser schwachsinn...
 
Oben