Moin,
ich habe mir gerade per Eilverfahren eine Herstellerbescheinigung für die Auflastung der Anhängelast auf 3250 kg besorgt (danke nochmal an Bambi_Nbg für die Hilfe!). Wollte gerade den TÜV-Termin machen zum Eintragen und der TÜVer fragt mich: "Wollen Sie mit dem Anhänger gewerblich Waren transportieren?" Ich: "Ja..." Er: "Haben Sie denn einen Fahrtenschreiber...?"
Ich wurde dann darüber aufgeklärt, dass man bei gewerblichen Gütertransport und einem Zuggewicht (RAM + Anhänger) über 3,5 to einen Fahrtenschreiber braucht. Sch...e
Da ich nicht vor habe, mir in meinen dicken einen Fahrtenschreiber einzubauen, würde ich gerne wissen, ob es legale Methoden gibt, trotzdem gelegentlich gewerbliche Transporte mit RAM und Anhänger über 3,5 to durchzuführen? Wie sieht's mit Ausnahmegenehmigungen, Fahrtenbuch, usw. aus?
Danke für eure Hilfe!
Gruß vom Nordlicht
ich habe mir gerade per Eilverfahren eine Herstellerbescheinigung für die Auflastung der Anhängelast auf 3250 kg besorgt (danke nochmal an Bambi_Nbg für die Hilfe!). Wollte gerade den TÜV-Termin machen zum Eintragen und der TÜVer fragt mich: "Wollen Sie mit dem Anhänger gewerblich Waren transportieren?" Ich: "Ja..." Er: "Haben Sie denn einen Fahrtenschreiber...?"
Ich wurde dann darüber aufgeklärt, dass man bei gewerblichen Gütertransport und einem Zuggewicht (RAM + Anhänger) über 3,5 to einen Fahrtenschreiber braucht. Sch...e
Da ich nicht vor habe, mir in meinen dicken einen Fahrtenschreiber einzubauen, würde ich gerne wissen, ob es legale Methoden gibt, trotzdem gelegentlich gewerbliche Transporte mit RAM und Anhänger über 3,5 to durchzuführen? Wie sieht's mit Ausnahmegenehmigungen, Fahrtenbuch, usw. aus?
Danke für eure Hilfe!
Gruß vom Nordlicht