Hallo alle zusammen,
erst mal vielen Dank für die Info`s.
Ich hab mich mittlerweile natürlich ausgiebig mit diesem Thema befassen müssen und kann daher auch schreiben das alle Fahrzeuge alleine oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zGG einen Fahrtenschreiber brauchen.
Die Einbaupflicht ergibt sich aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 sowie Nr. 561/2006).
Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 3.500 kg.
n Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zGG zwischen 2.801 und 3.500 kg beträgt, Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten anfertigen. Ist kein analoges oder digitales Kontrollgerät eingebaut, ist eine Dokumentation mithilfe der sogenannten Tageskontrollblätter ausreichend.
Wird jedoch an diese Fahrzeuge ein Anhänger für gewerbliche Transporte angehängt und dadurch ein zGG von 3.501 kg und mehr erreicht, muss zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ein Kontrollgerät eingesetzt werden. Die Aufzeichnung über Tageskontrollblätter ist in diesen Fällen nicht mehr möglich, da für Transporte ab 3.501 kg zGG die EU-Vorschriften anzuwenden sind.
Explizit ergibt sich die Pflicht zum Betrieb eines Kontrollgerätes aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 und 561/2006). Somit besteht für diese Transporte eine grundsätzliche Aus- bzw. Nachrüstpflicht.
Fahrzeuge deren Erstzulassung vor März 2006 ist, können noch einen analogen Fahrtenschreiber einbauen lassen. Danach führt kein Weg am digitalen Fahrtenschreiber vorbei.
Sorry das ich jetzt nicht jede einzelne Antwort beantworte, aber ist ja auch nicht nötig da meine Ausführungen absolut aktuell ist.Und natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Es sollte sich aber jeder der mit solchen Kfz Geld verdienen möchte gut überlegen ob er seine Zeit damit verplempern will nach Ausnahmen zu suchen, oder sich völlig losgelöst und ohne Angst vor einem Schweißausbruch bei Kontrollen losfahren will. Und bitte glaubt mir, es schmerzt richtig (im Ausland Existenz gefährdend)wenn Dir bei einer Kontrolle die geglaubte "Ausnahme" widerlegt wird.
Zum Glück betrifft aber der ganze Quatsch nur die gewerblichen Fahrer und nicht die nur gemütlich Cruisen wollen.
Und ansonsten für alle weiterhin gute Fahrt.