Einbau eines Fahrtenschreiber beim Ram 3500 baujahr 2000

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Hallo,
ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich muss bei meinem Ram 3500 einen Fahrtenschreiber einbauen lassen, weil ich sehr viel gewerbl. Fahrten damit mache. Hat da jemand Erfahrung oder kennt vielleicht eine Fa. die das beim Dodge machen kann ??
 
Hallo,
du brauchst ab 3,5 to ein digitales Kontrollgerät und eine Fahrerkarte.
Was heisst da viel gewerblich..????? Wer verlangt das von dir ????
Kann nämlich sein das keinen brauchst.
 
Du brauchst keinen fahrtenschreiber es reicht ein fahrtenbuch . Gewerbliche und Privatfahrten getrennt aufführen. Steuerlich ist es auch besser. Privatfahrten nicht mehr als 10 Prozent im Jahr . Oder ihr habt es geregelt . Sprich mit deinen Steuerberater. Wir fahren seit Jahren mit Büchern .
 
Da wir ganz Sündeutschland anfahren wurde uns gesagt ... über 100 KM vom nächsten Standort bis 3,5to und Anhänger = Fahtenschreiber, weniger Entfernung oder ohne Hänger keinen. Über 3,5to immer. Weiß nicht ob das jetzt hilft.
 
gefährliches halbwissen. gewerblich ab 2,8 to- 3,5 to zgg reicht ein handschriftliches kontrollblatt. nennt sich persönliches Kontrollblatt (§ 1 Abs. 6 FPersV)
ab 3,5 to zgg bzw. zuggesamtgewicht ist ein eg kontrollgerät zwingend vorgeschrieben. bei deinem baujahr sollte noch eins ohne fahrerkarte gehen, also mit papierblatt. ich bin mir da aber nicht sicher.
kann sein, dass bei nachrüstung ein digitales eingebaut werden muss.
ich habe es beim kienzle service in leipzig machen lassen.

roman
 
Nehme an das war teilweise auf mein Posting bezogen. Ich kann nur das wiedergeben was meine Sekretärin nach zwei Stunden rumtelefonieren mit dem Ämtern raus gefunden hat (nicht Google). Wir fahren aber meist mit nem Master (3,5o) und wenn Hänger dann sind Sachen drin die wir vom Kunden entsorgen müssen oder was von ihm übrig ist (frag nicht), also keine Spedition. Die Fahrzeuge sind aber alle GPS Überwacht, ob das relevant war weiß ich nicht. Ich hab die Diskussionen nicht im Detail nachverfolgt, wollte nur wissen was ich darf und was nicht. Sollte das nun nicht stimmen (?) haben wir natürlich ein kleines Problemchen.
 
Leute, habt ihr gelesen das er einen 3500 Cummins f#hrt, ?

der ist schon im leergewicht über 3,5to,...

also Gewerblich mit kontrollgerät verpflichtet..
 
Hallo alle zusammen,
erst mal vielen Dank für die Info`s.
Ich hab mich mittlerweile natürlich ausgiebig mit diesem Thema befassen müssen und kann daher auch schreiben das alle Fahrzeuge alleine oder Fahrzeugkombinationen über 3,5t zGG einen Fahrtenschreiber brauchen.
Die Einbaupflicht ergibt sich aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 sowie Nr. 561/2006).
Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einem zGG über 3.500 kg.
n Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen und deren zGG zwischen 2.801 und 3.500 kg beträgt, Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten anfertigen. Ist kein analoges oder digitales Kontrollgerät eingebaut, ist eine Dokumentation mithilfe der sogenannten Tageskontrollblätter ausreichend.
Wird jedoch an diese Fahrzeuge ein Anhänger für gewerbliche Transporte angehängt und dadurch ein zGG von 3.501 kg und mehr erreicht, muss zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ein Kontrollgerät eingesetzt werden. Die Aufzeichnung über Tageskontrollblätter ist in diesen Fällen nicht mehr möglich, da für Transporte ab 3.501 kg zGG die EU-Vorschriften anzuwenden sind.
Explizit ergibt sich die Pflicht zum Betrieb eines Kontrollgerätes aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 und 561/2006). Somit besteht für diese Transporte eine grundsätzliche Aus- bzw. Nachrüstpflicht.
Fahrzeuge deren Erstzulassung vor März 2006 ist, können noch einen analogen Fahrtenschreiber einbauen lassen. Danach führt kein Weg am digitalen Fahrtenschreiber vorbei.
Sorry das ich jetzt nicht jede einzelne Antwort beantworte, aber ist ja auch nicht nötig da meine Ausführungen absolut aktuell ist.Und natürlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Es sollte sich aber jeder der mit solchen Kfz Geld verdienen möchte gut überlegen ob er seine Zeit damit verplempern will nach Ausnahmen zu suchen, oder sich völlig losgelöst und ohne Angst vor einem Schweißausbruch bei Kontrollen losfahren will. Und bitte glaubt mir, es schmerzt richtig (im Ausland Existenz gefährdend)wenn Dir bei einer Kontrolle die geglaubte "Ausnahme" widerlegt wird.
Zum Glück betrifft aber der ganze Quatsch nur die gewerblichen Fahrer und nicht die nur gemütlich Cruisen wollen.
Und ansonsten für alle weiterhin gute Fahrt.
 
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