kommt darauf an wie du ihn geschäftlich nutzt....wenn du innerhalb der 50 km grenze um deinen betriebssitz bleibst und kein transportgewerbe angemeldet hast ist alles im grünen bereich...wissen aber die kollegen in grün auch manchmal nicht
Sorry, aber das mit dem Transportgewerbe ist definitiv falsch, aber ein populärer Irrtum. Die Art des angemeldeten Gewerbes spielt überhaupt keine Rolle. Sobald ich etwas transportiere, was in irgendeiner Form meinem Betrieb gehört, handelt es sich um einen "gewerblichen Gütertransport". Ausgenommen sind lediglich Handwerker, die Material, das sie am Einsatzort benötigen, im Umkreis von 50km um den Betriebssitz transportieren. Hierbei ist wichtig, daß das Material am Einsatzort verbaut wird (Fenster oder Ziegel oder ähnliches).
Außerdem befreit sind Landwirtschaft, Verkaufswägen, Zirkus u.ä. Ich empfehle die Seite der BAG, dort findet sich die gesamte Richtlinie. Ich habe z.B. einen Edelstahltank auf'm Anhänger in eine Werkstatt zur Reparatur gefahren. Haben mich angehalten und konnte nur durch Dummstellen und gutes Zureden ein Bußgeld in Höhe von 1600.- EUR (sofort zu entrichten, sonst Stillegung an Ort und Stelle) abwenden.
Als Faustregel kann man annehmen: Alles, was auch eine Spedition liefern könnte, ist ein gewerblicher Transport in diesem Sinne.
Selbst der Außendienstler, der einen Probenkoffer mit sich führt und in einem RAM sitzt, fällt unter dieses Gesetz. Nur, daß er sich im Bereich zwischen 2,8 und 3,5 to zGG bewegt. Damit muß er keinen Tachographen haben, wohl aber ein Formblatt über Lenk- und Ruhezeiten ausfüllen. Hat er das nicht, 750.- EUR Bußgeld.
Nehmt das nicht zu leicht, die Sesselfurzer von der BAG verstehen da wenig Spaß.
Gruß,
Ralf.