Einbau eines EG-Kontrollgeräts

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Hallo zusammen,

mein RAM (Bj. 2008) braucht ein EG-Kontrollgerät wg. gewerblicher Güterbeförderung. Hat jemand Erfahrung, ob der Einbau problemlos geht? Welche Werkstatt hat sowas schon mal gemacht?

Danke für Eure Hilfe und Gruß,

Ralf.
 
BJ 2008, da brauchts schon das neue mit Fahrerkarte, Werkstattkarte und der Auslesekarte und spätestens alle 2 Monate auslesen, weil wennm Daten verlohrengehn wirds teuer...
 
Hi Ralf ...
Willkommen im Forum ...
Ich wünsche dir viel Spaß hier
:-D
 
Hallo,

Technisch ist das keine Aktion und geht ohne Probleme. Aber wird nicht billig und Fahrerkarte ist Pflicht.

Gruß, Pino.

Hallo an alle,

erst mal danke für die Willkommensgrüße! War heute bei einer Werkstatt, die solche Tachographen einbaut. Ich kenne mich mit der Materie schon aus, da mein Vorgängerfahrzeug (Hyundai Terracan) auch so ein Schwachsinnsteil gebraucht hat.

Nun zum Thema: Der Dodge hat am Getriebe einen Punktsensor als Geber für den Tacho. Die Sensoren der Tachographen sind eher flächig. Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wo das Signal am besten abgenommen wird? Funktioniert der Tachographen-Sensor am Getriebe (anstatt Tacho-Sensor) oder habt Ihr ihn am Hinterachsgetriebe eingebaut?

Danke für Eure Hilfe und Gruß,
Ralf.
 
Mein RAM steht jetzt mal für 2 Tage in der Werkstatt.
Den Sensor am Getriebe austauschen geht nicht, da Datenbus-Sensor. Wenn raus, dann nix mehr läuft.....
Also versuchen sie jetzt, am Deckel vom Differenzial irgendwo den Sensor zu plazieren, so daß er ein drehendes Zahnrädchen vom Verteilergetriebe erwischt. Scheißaktion das.....

Melde mich wieder, sobald ich neues weiß. Aber ich kann nur nochmal jeden warnen, der seinen RAM geschäftlich nutzt: Ohne Tachograph seid Ihr gaaaanz schnell mit 1600,- EUR Bussgeld dabei.

Gruß,
Ralf.
 
kommt darauf an wie du ihn geschäftlich nutzt....wenn du innerhalb der 50 km grenze um deinen betriebssitz bleibst und kein transportgewerbe angemeldet hast ist alles im grünen bereich...wissen aber die kollegen in grün auch manchmal nicht
 
kommt darauf an wie du ihn geschäftlich nutzt....wenn du innerhalb der 50 km grenze um deinen betriebssitz bleibst und kein transportgewerbe angemeldet hast ist alles im grünen bereich...wissen aber die kollegen in grün auch manchmal nicht

Sorry, aber das mit dem Transportgewerbe ist definitiv falsch, aber ein populärer Irrtum. Die Art des angemeldeten Gewerbes spielt überhaupt keine Rolle. Sobald ich etwas transportiere, was in irgendeiner Form meinem Betrieb gehört, handelt es sich um einen "gewerblichen Gütertransport". Ausgenommen sind lediglich Handwerker, die Material, das sie am Einsatzort benötigen, im Umkreis von 50km um den Betriebssitz transportieren. Hierbei ist wichtig, daß das Material am Einsatzort verbaut wird (Fenster oder Ziegel oder ähnliches).
Außerdem befreit sind Landwirtschaft, Verkaufswägen, Zirkus u.ä. Ich empfehle die Seite der BAG, dort findet sich die gesamte Richtlinie. Ich habe z.B. einen Edelstahltank auf'm Anhänger in eine Werkstatt zur Reparatur gefahren. Haben mich angehalten und konnte nur durch Dummstellen und gutes Zureden ein Bußgeld in Höhe von 1600.- EUR (sofort zu entrichten, sonst Stillegung an Ort und Stelle) abwenden.
Als Faustregel kann man annehmen: Alles, was auch eine Spedition liefern könnte, ist ein gewerblicher Transport in diesem Sinne.
Selbst der Außendienstler, der einen Probenkoffer mit sich führt und in einem RAM sitzt, fällt unter dieses Gesetz. Nur, daß er sich im Bereich zwischen 2,8 und 3,5 to zGG bewegt. Damit muß er keinen Tachographen haben, wohl aber ein Formblatt über Lenk- und Ruhezeiten ausfüllen. Hat er das nicht, 750.- EUR Bußgeld.

Nehmt das nicht zu leicht, die Sesselfurzer von der BAG verstehen da wenig Spaß.

Gruß,
Ralf.
 
Frage: Wenn der RAM auf eine Privatperson angemeldet ist und nicht auf eine GmbH und über keinerlei Aussenwerbung/Beschriftung verfügt, wie wollen die dann wissen das es gewerblich ist? Können die das vor Ort über das Finanzamt abklären? Privatpersonen darf die BAG doch nicht kontrolieren oder?
 
Frage: Wenn der RAM auf eine Privatperson angemeldet ist und nicht auf eine GmbH und über keinerlei Aussenwerbung/Beschriftung verfügt, wie wollen die dann wissen das es gewerblich ist? Können die das vor Ort über das Finanzamt abklären? Privatpersonen darf die BAG doch nicht kontrolieren oder?

Der Beamte erklärte mir, daß sie "in der Regel" Solo-Fahrzeuge nicht anhalten, Gespanne schon. Kontrollieren darf die BAG schon, sie ist eine "Quasi-Polizei".
Nach meiner Einschätzung ist unerheblich, auf wen das Fahrzeug angemeldet ist. Vielmehr dürfte der tatsächlich gerade erfolgende Transport (bzw. seine Funktion) ausschlaggebend sein. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß man auch mit einem Privatfahrzeug einen "gewerblichen" Transport durchführen kann. Es ist ja durchaus auch möglich, seine geschäftlichen Fahrten mittels Kilometerpauschale des Privatfahrzeuges gegenüber der Firma abzurechnen. Dann liegt ja auch eine "gewerbliche" Nutzung eines Privatfahrzeugs vor.

Gruß,
Ralf.
 
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