Ein paar Fragen zum RAM-Kauf

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Hallo Forum,

dies ist mein erster Post hier. Deswegen vorweg eine kleine Vorstellung:
Bin Bj 64, im Osten der Republick beheimatet und bislang eigentlich eher Fahrer von
Autos mit dem Stern (allerdings nur welche vor Bj 2000!).

Da wir seit kurzem auf einem Hof wohnen suche ich nun ein entsprechendes Arbeitsgerät
und bin auf den RAM 1500 gekommen. Zum einen natürlich wg. der Ladefläche, zum anderen
zum Ziehen eines 3,5 To Pferdehängers. Und V8 halt :oops:

Ich habe hier schon fleissig gelesen und das Suchprofil schon entsprechend
eingegrenzt. Es soll ein Laramie Crew Cab aus der 4. Generation sein, Europ. EZ
und Gasanlage.

Einige Fragen hätte ich jetzt aber doch noch:

1) Gibt es irgendwelche nennenswerten Unterschiede zwischen den Gasanlagen (Prins, BRC, ICOM),
die zu beachten sind? Habe verstanden, dass eine Anlage beim 5,7L HEMI zum sicheren Betrieb
zwei Verdampfer braucht.

2) Welche Vor/Nachteile hat eine Zulassung als PKW oder LKW? Habe den C-Schein,
das wäre nicht das Thema. Was ist mit Steuer, Versicherung und Sonntagsfahrverbot für
einen 3,5 Tonner?

3) Welche gravierenden Unterschiede gibt es zwischen 4. Generation und dem aktuellen Modell?
Klar, jetzt 8 Gang-Automat statt 6, Luftfederung (brauch ich nicht) und anderes, etwas wertigeres
Interieur, aber sonst?

4) Können hier Händler-Empfehlungen für den Nord/Ostdeutschen Raum ausgesprochen werden?
Den Thread über US-Cars in Isernhagen habe ich gesehen.

5) Gibt es bei den Fahrzeugen der 4. Gen. sonst noch irgendwas spezifisches zu beachten?
Die allgemeinen do's and dont's beim Gebrauchtwagenkauf sind mir geläufig.

Besten Dank im Voraus!

Grüße

Tom

Edit sagt Schriebfühler
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Servus Tom,

herzlich willkommen im Forum und viel Spass.

Zu deinen Fragen werden sicherlich bald einige Antworten kommen. Ich kann leider nichts dolles dazu sagenda Gen. 3 Fahrer
:-D
.

Gruss Alex
 
2) Welche Vor/Nachteile hat eine Zulassung als PKW oder LKW? Habe den C-Schein,
das wäre nicht das Thema. Was ist mit Steuer, Versicherung und Sonntagsfahrverbot für
einen 3,5 Tonner?

3) Welche gravierenden Unterschiede gibt es zwischen 4. Generation und dem aktuellen Modell?
Klar, jetzt 8 Gang-Automat statt 6, Luftfederung (brauch ich nicht) und anderes, etwas wertigeres
Interieur, aber sonst?

2) Die Zulassung erfolgt eigentlich immer als Lkw, da der Ram die Geräuschemissionen eines Pkw nicht einhält. Das hat dann alle Nachteile eines Lkw. Aber da er <3,5to wiegt ist die einzige Einschränkung das Verbot des Mitführens eines Anhängers am So/Feiertag auf der BAB.

3) Die "Generationen" bei US-Autos sind etwas anders. Während z.B. deutsche Autos innerhalb einer Generation weitestgehend gleich weitergebaut werden und nach ein paar Jahren evtl. einen Facelift erhalten werden US-Autos von Jahr zu Jahr weiterentwickelt, "verbessern" sich also fortlaufend. Größere Sprünge gibt es natürlich auch (2008 zu 2009, Gen3 zu Gen4), aber eigentlich ist kein Baujahr wie das andere. Riesige Unterschiede sind es aber nicht. Wenn man das Getriebe/Luftfahrwerk mal außen vorlässt, dann sind alle wichtigen Fahrzeugteile (Motor, Aufbau, Ladefläche, Hilfsaggregate etc.) innerhalb der Gen4 eigentlich identisch.
 
Zu 2. Falsch....für Hobby und Freizeitzwecke isch des ziehen eines Hängers erlaubt in einigen Bundesländern
 
Zu 2. Falsch....für Hobby und Freizeitzwecke isch des ziehen eines Hängers erlaubt in einigen Bundesländern

Sorry, auch nicht ganz richtig. Es gibt nur eine STVO in der BRD, und die gilt für alle Länder. Ich weis, es gibt da in Mitteldeutschland so ne "Todeszone", aber auch die unterliegt der STVO.
In Zweifel einfach Anzeigen lassen und nix unterschreiben. Mal schaun ob da was kommt. :twisted:
@ tomwolf:
Versicherung ist als LKW normal billiger, Steuern zahlst eh für PKW !
:evil:
Solltst Du das nicht verstehen, stell Dich hinten in der Schlange an !Es ist eine sehr lange Schlange ! :silly:
Zu den Gasanlagen: Es gibt Unterschiede. Wie groß die genau sind kann ich aber nicht sagen. Auf der sicheren Seite bist Du auf alle Fälle mit Prins. Auch BRC. LandiRenzo und Stag sind sehr gut.
Was andere taugen, weis ich nicht, da kenn ich keinen der sie Verbaut hat. Sollte Dein neuer noch keine haben, überleg Dir die Vialle. Ist die einzige Flüssiggaseinspritzung die ich kenne, und angeblich fantastisch.
Mehr dazu findest Du im Forum.
Gen 4 ist wie gesagt nur als LKW Zulassung möglich. Außer Du hast ein Gewerbe, und mußt am Sonntag hängerziehen. Dann gäb´s da ne Möglichkeit als PKW, die ist aber nicht billig, und bringt dem Privaten garnix, außer höheren Kosten.
Beacht beim Gen4 mit Uconnect die Konvertierung. Mehr zu dem Thema, nätürlich im Forum:
8)

Achte auf die Scheinwerfer. Es gibt Standart und Halogen. Die Halogen hab ich drin, und find sie nicht besonders toll (obwohl sie eine echte Steigerung zu den normalen sein sollen). Dann weist, wie die Standart sind !
 
Ich dachte Halogen wäre Standart :?
Hab ich da was missverstanden :eek:

Dachte ich auch, aber scheinbar Bj. und Modellabhängig. Nagel mich nicht fest. Aber ich glaube, den Laramie gibts/gabs auch mit "normalen" Scheinwerfern. Nur Longhorn und Edition hatten Halogen serienmäßig.
Aber wie gesagt, 100% weis ichs auch nicht. Is ja nur ein Tipp, für alle Fälle !
 
Was verstehst du denn unter "normalen" SW?
Also bei mir sind "normale" halt Halogen. Dann gibbet noch Xenon und LED. Letztere im Ram nicht verfügbar.
 
Sorry, auch nicht ganz richtig. Es gibt nur eine STVO in der BRD, und die gilt für alle Länder. Ich weis, es gibt da in Mitteldeutschland so ne "Todeszone", aber auch die unterliegt der STVO.
In Zweifel einfach Anzeigen lassen und nix unterschreiben. Mal schaun ob da was kommt. :twisted:

In einigen Bundesländern gilt:

1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
1.1.Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
1.3. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B Ausstellungs-,Fernsehfahrzeug sowie Schaustellerfahrzeuge(Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlipp- und Reparaturfahrzeugen,
1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Zum Fahrverbot sonntags gibt es genug Threads.

Es gibt weiterhin dual- und quad headlights. Letztere haben getrennte Scheinwerfer für Abblendlicht und Fernlicht. Alles Halogen. Die neueren Rams (2013?) haben Projektorscheinwerfer. Die in D nahezu ausschließlich erhältlichen Laramie- und Sport-Ausstattungen haben entweder die Quad oder dann die Projektoren. Kein Scheinwerfer kommt aber an die Lichtausbeute von Xenons heran.
 
Aber auch in den Projektorscheinwerfern arbeiten Halogen-Glühlampen.
Daher verstehe ich nicht, was Radi mit "normalen Scheinwerfern" meint.
Halogen haben sie alle, solange es sich nicht um Xenon oder LED handelt.
 
Also, der sandman hatte in seinem Sport die Standartscheinwerfer, und hat sie extra gegen Halogen ausgetauscht. Wegen des besseren Lichts.
Ich glaube mich zu erinnern, das in der Ausstattungsliste ein besseres Licht, sprich Halogen, angeboten wird. Das die meisten, das bei uns eh haben, ist klar. Hier mal Beispielphotos:
Normal:
https://pictures.topspeed.com/IMG/crop/201204/2013-ram-1500-39_600x0w.jpg
Halogen:
https://pictures.dealer.com/c/ccieastside/1443/a6c1d77a427e6ce3070c7ce91594cdd6x.jpg
Habe auch im Forum schon mal was darüber gelesen, das die neuen Scheinwerfer "wesentlich" besser sein sollen. Scheinbar liegts an der Linse. Und die haben eben nicht alle Serienmässig, soviel ich weis. :roll:
 
In einigen Bundesländern gilt:

1. Das Sonntagsfahrverbot gilt ferner nicht für:
1.1.Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
1.2. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
1.3. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie z.B Ausstellungs-,Fernsehfahrzeug sowie Schaustellerfahrzeuge(Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
1.4. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
1.5. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlipp- und Reparaturfahrzeugen,
1.6. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to geführt werden.

Hab mich oben leider mißverständlich ausgedrückt !
Was ich meinte war:
Es gibt nicht "einige Bundesländer" ! Es gibt nur die STVO ! Und da gilt 1.6 ! Ob´s denn paßt oder nicht ! :twisted:
 
Radi,

mittlerweile haben aber alle neuen RAM die Scheinwerfer mit dem Projektor, wüßte auch nicht, daß es da in der Zubehörliste ein Upgrade gegeben hätte.
:?:
Sind die in Deinem ersten Link nicht von einem älteren Modell (2012)?

Gruß
Martin
 
@ Radi

natürlich hast Du mit der STVO recht. Dennoch gibt es in einzelnen Bundesländern Ausnahmen ( Verkehrsministerkonferenz 2007 ) die es mir ermöglichen z. B. Sonntags von Dänemark das Bundesland Schleswig - Holstein und Niedersachsen zu durchqueren um nach Hause zu fahren.

@ den Rest

ja natürlich wissen wir das es genügend Antworten zu dem Thema gibt. Aber es wird ja auch gern über Öl oder Schalldämpfer diskutiert.
 
Hab mich oben leider mißverständlich ausgedrückt !
Was ich meinte war:
Es gibt nicht "einige Bundesländer" ! Es gibt nur die STVO ! Und da gilt 1.6 ! Ob´s denn paßt oder nicht ! :twisted:

Der hier viel zitierte Punkt 1.6 ist aber nicht Gegenstand der StVO und darin nicht verankert. Auf gut Deutsch: Er findet sich darin gar nicht wieder! Er ist das Ergebnis einer Verkehrsministerkonferenz der Länder zur Vereinfachung des Prozesses für die Ausnahmegenehmigungen vom Sonntagsfahrverbot und ist seither Bestandteil einer Verfahrensanweisung. Letztere haben jedoch bis zum heutigen Tag nicht alle Bundesländer umgesetzt. Somit ist die Beschreibung "in einigen Bundesländern" nicht unzutreffend.
 
Und im schlechtesten Fall steht dann der Anhänger und darf erst wieder am Sonntag ab 22.00 Uhr bewegt werden. Strafe kommt dann auch noch dazu.
:evil:


Daher vorher informieren welche Bundesländer wie verfahren!
 
Also, der sandman hatte in seinem Sport die Standartscheinwerfer, und hat sie extra gegen Halogen ausgetauscht. Wegen des besseren Lichts.
Ich glaube mich zu erinnern, das in der Ausstattungsliste ein besseres Licht, sprich Halogen, angeboten wird. Das die meisten, das bei uns eh haben, ist klar. Hier mal Beispielphotos:
Normal:
https://pictures.topspeed.com/IMG/crop/201204/2013-ram-1500-39_600x0w.jpg
Halogen:
https://pictures.dealer.com/c/ccieastside/1443/a6c1d77a427e6ce3070c7ce91594cdd6x.jpg
Habe auch im Forum schon mal was darüber gelesen, das die neuen Scheinwerfer "wesentlich" besser sein sollen. Scheinbar liegts an der Linse. Und die haben eben nicht alle Serienmässig, soviel ich weis. :roll:

Das ist aber nur die Technik des Scheinwerfers. Bei dem ersten wird das Licht mittels Reflektor auf der Straße verteilt, und bei
dem zweiten zusätzlich durch eine Linse geschickt. Dadurch erhält man ein besseres Lichtbild.
Es handelt sich jedoch bei beiden um Halogenscheinwerfer, weil beide mit Halogenlampen betrieben werden.
 
@ Tron: Danke, das hatte ich gemeint !
@ Allrad-Ram/Heba01: Wie jetzt ? Heißt das etwa, ich kann das nicht einklagen, das die das noch nicht umgesetzt haben ? :-k :letitallout:
@ US-Power: Kann ja sein, das mittlerweile alles Halogen ist. Ich meinte die von Tron beschriebenen. Da Tomwolf nur Gen4 geschrieben hat, dachte ich halt, er sollte wissen, das es da Unterschiede geben kann.
:-D
 
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