Moin, ich habe wie oben schon angedeutet ein für mich erst einmal dickes Problem.
Folgender Sachverhalt; Meinen Dodge bei einen Carmakler vor gut 18 Monaten gekauft und bei uns angemeldet. Gestern kam von der Zulassungsstelle ein Brief in den mir mitgeteilt wird das bei der ersten Zulassung ( Vorbesitzer ) ein gefälschtes Dokument zu Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis nach STVZO § 21 den Tüv Rheinland vorgelegt wurde. Jetzt wollen die natürlich richtiger Weise die Zulassung rückgängig machen. Was ich den Schreiben entnehmen kann ist das wohl nee falsche COC Bescheinigung vorgelegt wurde u. der Wagen dadurch die 21 er Zulassung bekommen hat. Das Gutachten wurde nun aber nachdem das aufgefallen ist von Tüv Rheinland zurück gezogen worden.
Da es sich offenbar um eine größere Sache handelt nun meine erste Frage; hat jemand hier au den Forum die selbe Schei....am Hintern u. wenn ja läuft ein Gerichtsverfahren ? Ich habe heute erst einmal ein Termin beim RA.
Für mich aber die wichtigste Frage;
kann es mir passieren das wenn ich jetzt nachträglich dieses Papier ( COC Bescheinigung ) habe die Zulassung trotzdem nicht bekomme oder mir diese erneute 21 er Abnahme verweigert wird ????
Fragen über Fragen....
Folgender Sachverhalt; Meinen Dodge bei einen Carmakler vor gut 18 Monaten gekauft und bei uns angemeldet. Gestern kam von der Zulassungsstelle ein Brief in den mir mitgeteilt wird das bei der ersten Zulassung ( Vorbesitzer ) ein gefälschtes Dokument zu Erlangung der Einzelbetriebserlaubnis nach STVZO § 21 den Tüv Rheinland vorgelegt wurde. Jetzt wollen die natürlich richtiger Weise die Zulassung rückgängig machen. Was ich den Schreiben entnehmen kann ist das wohl nee falsche COC Bescheinigung vorgelegt wurde u. der Wagen dadurch die 21 er Zulassung bekommen hat. Das Gutachten wurde nun aber nachdem das aufgefallen ist von Tüv Rheinland zurück gezogen worden.
Da es sich offenbar um eine größere Sache handelt nun meine erste Frage; hat jemand hier au den Forum die selbe Schei....am Hintern u. wenn ja läuft ein Gerichtsverfahren ? Ich habe heute erst einmal ein Termin beim RA.
Für mich aber die wichtigste Frage;
kann es mir passieren das wenn ich jetzt nachträglich dieses Papier ( COC Bescheinigung ) habe die Zulassung trotzdem nicht bekomme oder mir diese erneute 21 er Abnahme verweigert wird ????
Fragen über Fragen....