Details im Kaufvertrag / Rechnung

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Henere

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Gräfenberg
Servus zuasmmen,

ist es bei den RAMs üblich, dass weder im Kaufvertrag noch auf der Rechnung des Händlers Fahrzeugdetails wie Ausstattung, Kilometerstand usw auftauchen.
Hier in beiden Fällen nur die VIN. US Motors in Isernhagen.

Grüße, Henner
 
Nein, das ist ja ähnlich als wenn Du ein KFZ verkaufst. Da werden auch die Standarddaten zum Zeitpunkt des verkaufs eingetragen.
Alleine schon zum Nachweis von Laufleistung, Unfallfreiheit, anzahl der Halter, Erstzulassung o. ä.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Naja, im Vertrag steht "nur":
Dodge Ram 1500 Sport, 401PS, 5,7L, EZ 2014
33.000km, VIN, Reparierter Unfallschaden und die Art des Schadens.

Bei bisherigen KFZs stand da immer noch mehr drin, wie Alufelgen, Sonnendach, usw ... daher wunderte ich mich ein wenig. Hab aber mit dem Verkäufer telefoniert und denke es ist ok.
Sein Ruf wäre ja ruiniert, wenn er mir nicht das geben würde, was ich besichtigt und Probegefahren hätte.
 
Die Angaben bei dem 2. posting reichen doch aus.

Beim 1. posting hattest Du ja geschrieben das da kein km-stand auftaucht o. ähnliches. Das wäre ja nicht korrekt
 
Die Angaben bei dem 2. posting reichen doch aus.

Beim 1. posting hattest Du ja geschrieben das da kein km-stand auftaucht o. ähnliches. Das wäre ja nicht korrekt

Ja sorry, hatte mir das nochmal rausgekramt. Und da stand dann doch mehr als meine alten kranken dementen Hirnzellen gespeichert hatten :shock:
8)
:mrgreen:
 
Also in meinem Kaufvertag war der Wagen bis aufs kleinste beschrieben.
Denn nur was im Kaufvertrag steht ist auch wirklich Bestandteil des Vertrages.
Mündliche Aussagen oder was in der Anzeige steht interessiert hinterher niemanden.
 
Also in meinem Kaufvertag war der Wagen bis aufs kleinste beschrieben.
Denn nur was im Kaufvertrag steht ist auch wirklich Bestandteil des Vertrages.
Mündliche Aussagen oder was in der Anzeige steht interessiert hinterher niemanden.

Genau deshalb hatte ich mir Gedanken darüber gemacht. Einerseits habe ich Bedenken, andererseits denke ich mir, wenn ein Händler Mist baut wird er heutzutage durch das Internet recht schnell abgestraft. Im letzten Fall wäre das allerdings mein größerer Nachteil, da ich dann der erste Dumme gewesen wäre.
Ich hoffe mal, dass das alles so korrekt ist, wie es abläuft. Den Kaufvertrag habe ich ja schon unterschrieben und wieder hin geschickt.
 
Wenn du den Wagen abholst, wirst du doch sehen, ob es der ist, den du haben willst.
Wenn dann nicht im Vertrag steht, dass er z.b. ne Klimaanlage hat, kanns dir doch egal sein...
 
Wenn du den Wagen abholst, wirst du doch sehen, ob es der ist, den du haben willst.
Wenn dann nicht im Vertrag steht, dass er z.b. ne Klimaanlage hat, kanns dir doch egal sein...

Es geht ja um einen Gebrauchten. Angeschaut und Probe gefahren ist er ja schon. Nur wenn der Händler jetzt z.B. andere Felgen montieren würde, oder auf einmal das Reserverad fehlen würde (als Beispiel) dann wäre ich doch der Gelackmeierte. Da das Zubehör ja nicht im Kaufvertrag steht.
Oder wenn etwas an Zubehör defekt ist, und er sich später auf die Hinterfüße stellt und sagt, das war beim Kauf nicht dabei....

Jetzt ist ja eh zu spät, ist ja schon unterschrieben. Aber da er sehr entgegenkommend ist (z.B. kostenlose Eintragung anderer Reifengrößen) hoffe ich mal, daß alles glatt geht.
 
Also in meinem Kaufvertag war der Wagen bis aufs kleinste beschrieben.
Denn nur was im Kaufvertrag steht ist auch wirklich Bestandteil des Vertrages.
Mündliche Aussagen oder was in der Anzeige steht interessiert hinterher niemanden.

Wenn das der Dilli liest. Er ist schließlich der Meinung das das heutzutage problemlos per Handschlag geht :mrgreen:
 
Wenn das der Dilli liest. Er ist schließlich der Meinung das das heutzutage problemlos per Handschlag geht :mrgreen:

Kaufvertrag per Handschlag gilt heute immernoch
:-D

aber wehe es gibt hinterher Unstimmigkeiten
:evil:
 
Wenn das der Dilli liest. Er ist schließlich der Meinung das das heutzutage problemlos per Handschlag geht :mrgreen:

Unter Männern hat sowas früher noch Bestand gehabt. Ist übrigens auch rechtlich noch verbindend. Aber man sollte definitiv einen Zeugen dabei haben. Nur bei Haus / Immobilien / Grundstücken geht das nicht.

Wenn der Handschlag nicht mehr eingehalten wird, gibts dafür dann halt nen Genickschlag
:D
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Unter Männern hat sowas früher noch Bestand gehabt. Ist übrigens auch rechtlich noch verbindend. Aber man sollte definitiv einen Zeugen dabei haben. Nur bei Haus / Immobilien / Grundstücken geht das nicht.

Wenn der Handschlag nicht mehr eingehalten wird, gibts dafür dann halt nen Genickschlag
:D

Aber warum sollte ein seriöser Händler sich weigern den Wagen im Vertrag genau zu beschreiben?
Das Verstehe ich halt nicht.
:?:
 
Der Dilli ließt das hier mit :mrgreen:
Ich habe auch erst den Mini gekauft. Warum sollte ich da im Kaufvertrag rein schreiben welche Felgen z.B. drauf sind? Da werden Schäden festgehalten, wie viel Schlüssel dabei sind, den Kilometerstand und fertig. Der Rest steht im Brief. Wir haben noch die WinterAlu´s mit rein geschrieben und das wir die später abholen, da die beim Kauf noch eingelagert waren.

Wenn man den Wagen schon kennt und Probe gefahren ist, weiß man doch was drin und dran ist. Wenn du dann hin fährst und den Wagen bezahlst und da sind dann andere Räder drauf, wird drüber diskutiert. Sicherlich kann er dir die Ausstattungsliste ausdrucken und unterschreiben. Warum nicht. Aber eigentlich ist es überflüssig.

Wenn du ein Neuwagen kaufst und den anzahlen oder komplett vorher bezahlen musst, sieht die Sache anders aus. Da willste dann schon das drin haben, was du dir mit dem Verkäufer am PC angeguckt und schon bezahlt hast.
Auch wenn du vielleicht 900km weit fahren musst um dir das Auto anzusehen und zu kaufen, sollte die Ausstattungsliste schon mit der angebotenen übereinstimmen. Aber die kann man sich auch selbst ausdrucken (die Mobile-Anzeige z.B.). So mache ich das immer. Dann kann dir der Verkäufer nicht einfach sagen, dass die Winterräder nicht im Angebot sind. Da kann man es dann schwarz-auf-weiß zeigen. Uns wollte die Dame bei der Preisverhandlung auch sagen, dass die Kaufsumme ein Festpreis sei und nicht VB. Aber es war VB und es konnte gehandelt werden :mrgreen:

Man sollte auch aufpassen das alles eingetragen ist was dran ist. Also Felgen, Fahrwerk und so weiter. Dann stehts auch im Schein und muss nicht in den KV. Also nicht alles kompliziert machen
:!:


ABER, ich finds gut das man sich da so viele Gedanken drüber macht. Der Preis ist ja nicht ohne. Manche hier sind ja schon kräftig auf die Schnauze geflogen. Die recherchieren monatelang nach dem besten Handy, dem besten Flatscreen, sogar der besten Microwelle und dann ein Haus nach einer 10minütigen Besichtigung kaufen was schon von außen total verrottet :mrgreen: Oder eben ein Auto was schon länger unter Wasser war als ein Fisch :roll:

Also viel Glück beim Kauf, Versatnd einschalten und alles rein schreiben was wichtig ist. Wenn der Verkäufer das nicht will, stehen lassen. Ansonsten viel Spass.
:-D
 
Ist eh ALLES zu spät. Hat der Händler wieder nen Unfaller an den Mann gebracht. :mrgreen:
 
Das mit dem Unfall war seit Anfang bekannt. Laut TÜV Gutachten auch ordnungsgemäß repariert.
 
Ist eh ALLES zu spät. Hat der Händler wieder nen Unfaller an den Mann gebracht. :mrgreen:

Das er auch Unfaller verkauft ist kein Geheimnis, aber wieso nicht? Er sagt das von Anfang an.

Möchte nicht wissen wie viele deutsche Unfallfahrzeuge als Unfallfrei verkauft werden ohne das es je jemand merkt...


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