Hallo nochmal......
leider hat das Bilder hochladen nicht gefunzt....aber das lerne ich noch.
Bin seit kurzem im Besitz eines Dodge RAM 2500 Bj.1995 als Van mit 5,9l Maschine, unendlich vielen Lichtern Innen drin und einer Rückbank, die als Bett umfunktionierbar ist...das war das Positive daran.
Nun Muß ich noch dazu sagen, das ich bereits einen Van Bj.99 mit der selben Maschine nur als LKW geschlossener Kasten habe und diesen auch mit den Original Scheinwerfern vorne und einem kleinem Kennzeichen hinten zugelassen bekommen habe.
Jetzt war ich am Samstag gut gelaunt beim Tüv, hab dem mein §21 vom LKW gezeigt und wollte mal ganz vorsichtig wissen, was noch alles umgerüstet werden muß.
Der erste Satz des Prüfers ging darüber warum mann sich in Deutschland bei den Spritpreisen einen AMI-SCHLUCKSPECHT kaufen muß......Bingo....da hat er bei mir voll ins Schwarze getroffen.
Hab Ihm dann erklärt, das ich zwei davon habe und mein Wohnmobil ein Deutsches Fabrikat mit 12mtr. Länge auch seine 25-30 Lieter Diesel wegschlürft...je nach fahrweise.
Naja, das Ende vom Lied ist jetzt, dass er irgend ein Bremsen Gutachten braucht, da fährt angeblich der Prüfer den halben Tag auf einem abgesperrtem Rundkurs und bremst sich den Wolf und kostet ein haiden Geld. Dann muß die Beleuchtung vorne geändert werden, ( obwohl bei Mobile einer zu verkaufen ist, der die Original Scheinwerfer mit Ausnahmegen. eingetragen bekommen hat ( Hat den Prüfer nicht tangiert)), ein Neues Abgasgutachten beigebracht werden muß, obwohl ich doch die selbe Maschine im anderen Dodge drin habe...... und zum Schluß hat er irgend etwas davon gefaselt, dass das hintere Kennzeichen nicht mehr als kleine Ausführung ausgegeben werden darf und Ich die Stoßstange dementsprechen ändern soll...meine letzten Gedanken in dem Tüv-Laden will ich besser nicht wiedergeben.......
Also meine Frage an Euch sind eigentlich mehrere:
1.) Stimmt das mit dem Bremsgutachten ?
2.) Wenn eine Tüv Prüfer erwas zulässt, kann mann sich darauf nicht auch an einer anderen Stelle berufen?
3.) Wo bekomme ich das Abgasgutachten her?
4.) Ab wann lohnt sich noch eine So. KFZ Womo Zulassung?
5.) Gibt es von einem Anderen Herrsteller / Autobauer, Scheinwerfer, die einigermaßen passen?
6.) Kann der Tacho so bleiben, hat ja schließlich im inneren Kreis eine Km/h Einteilung?
7.) wo bekomme ich denn eine Auskunft darüber, was mein Dodle denn für einen tatsächlichen Meilenstand hat und ob er unfallfrei ist .....laut Tacho 99000mls. Bj.1995, VIN 2B6HB21Z4SK534811.
ich weiß, das ist ein wenig viel auf einmal und ich habs auch mit der Suchfunktion versucht......kam aber nicht ganz weiter.
vielen Dank an Alle und einen schönen Abend noch wünscht,
Ralf
(der jetzt noch versucht, hier meine Bilder rein zu quetschen)
leider hat das Bilder hochladen nicht gefunzt....aber das lerne ich noch.
Bin seit kurzem im Besitz eines Dodge RAM 2500 Bj.1995 als Van mit 5,9l Maschine, unendlich vielen Lichtern Innen drin und einer Rückbank, die als Bett umfunktionierbar ist...das war das Positive daran.
Nun Muß ich noch dazu sagen, das ich bereits einen Van Bj.99 mit der selben Maschine nur als LKW geschlossener Kasten habe und diesen auch mit den Original Scheinwerfern vorne und einem kleinem Kennzeichen hinten zugelassen bekommen habe.
Jetzt war ich am Samstag gut gelaunt beim Tüv, hab dem mein §21 vom LKW gezeigt und wollte mal ganz vorsichtig wissen, was noch alles umgerüstet werden muß.
Der erste Satz des Prüfers ging darüber warum mann sich in Deutschland bei den Spritpreisen einen AMI-SCHLUCKSPECHT kaufen muß......Bingo....da hat er bei mir voll ins Schwarze getroffen.
Hab Ihm dann erklärt, das ich zwei davon habe und mein Wohnmobil ein Deutsches Fabrikat mit 12mtr. Länge auch seine 25-30 Lieter Diesel wegschlürft...je nach fahrweise.
Naja, das Ende vom Lied ist jetzt, dass er irgend ein Bremsen Gutachten braucht, da fährt angeblich der Prüfer den halben Tag auf einem abgesperrtem Rundkurs und bremst sich den Wolf und kostet ein haiden Geld. Dann muß die Beleuchtung vorne geändert werden, ( obwohl bei Mobile einer zu verkaufen ist, der die Original Scheinwerfer mit Ausnahmegen. eingetragen bekommen hat ( Hat den Prüfer nicht tangiert)), ein Neues Abgasgutachten beigebracht werden muß, obwohl ich doch die selbe Maschine im anderen Dodge drin habe...... und zum Schluß hat er irgend etwas davon gefaselt, dass das hintere Kennzeichen nicht mehr als kleine Ausführung ausgegeben werden darf und Ich die Stoßstange dementsprechen ändern soll...meine letzten Gedanken in dem Tüv-Laden will ich besser nicht wiedergeben.......
Also meine Frage an Euch sind eigentlich mehrere:
1.) Stimmt das mit dem Bremsgutachten ?
2.) Wenn eine Tüv Prüfer erwas zulässt, kann mann sich darauf nicht auch an einer anderen Stelle berufen?
3.) Wo bekomme ich das Abgasgutachten her?
4.) Ab wann lohnt sich noch eine So. KFZ Womo Zulassung?
5.) Gibt es von einem Anderen Herrsteller / Autobauer, Scheinwerfer, die einigermaßen passen?
6.) Kann der Tacho so bleiben, hat ja schließlich im inneren Kreis eine Km/h Einteilung?
7.) wo bekomme ich denn eine Auskunft darüber, was mein Dodle denn für einen tatsächlichen Meilenstand hat und ob er unfallfrei ist .....laut Tacho 99000mls. Bj.1995, VIN 2B6HB21Z4SK534811.
ich weiß, das ist ein wenig viel auf einmal und ich habs auch mit der Suchfunktion versucht......kam aber nicht ganz weiter.
vielen Dank an Alle und einen schönen Abend noch wünscht,
Ralf
(der jetzt noch versucht, hier meine Bilder rein zu quetschen)