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ThorstenD
Guest
Die Zulassungsstelle stellt die Zulassung als LKW ganz bestimmt nicht in Frage. Im Gegensatz zum FA MUSS sich diese nämlich ans Verkehrsrecht halten und wenn der TÜV das Fahrzeug als LKW der Klasse N klassifiziert und abgenommen hat dann kann die Zulassungsstelle nicht anders als dies zu übernehmen.
Im Gegensatz kann das FA das (derzeit leider) schon (noch) und tut es auch bisweilen.
In ein paar Wochen wissen wir mehr obwohl ich jetzt schon sagen kann das das Urteil des BFH nicht 1:1 auf die Pickups übertragbar sein wird!
Im Gegensatz kann das FA das (derzeit leider) schon (noch) und tut es auch bisweilen.
In ein paar Wochen wissen wir mehr obwohl ich jetzt schon sagen kann das das Urteil des BFH nicht 1:1 auf die Pickups übertragbar sein wird!