Dachleuchten

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Das Problem ist halt, daß die Deutschen sich immer an den Kleinigkeiten festbeißen.

Die Lampen stören kein und erhöhen die Sichtbarkeit.

Ist wohl auch die Idee der Amis und der Grund des Einbaus.

Polizisten, die sich mit sowas befassen haben anscheinend zuviel Zeit oder ihnen wird nichts ernsthaftes zugetraut. :mrgreen:
 
Das Problem ist halt, daß die Deutschen sich immer an den Kleinigkeiten festbeißen.

Die Lampen stören kein und erhöhen die Sichtbarkeit.

Ist wohl auch die Idee der Amis und der Grund des Einbaus.

Polizisten, die sich mit sowas befassen haben anscheinend zuviel Zeit oder ihnen wird nichts ernsthaftes zugetraut. :mrgreen:

ich befasse mich ständig mit dem thema, weil ich sie auch drauf habe. wenn ich alle 2 jahre wieder mal einen prüfer habe, den sie stören, fahr ich zum nächsten. beim 2. bin ich immer durchgekommen.

die idee vom t-rock find ich auch gut
(Desweiteren hört man aus Truckerkreisen das die mittlerweile wohl eine Lücke in der Formulierung ausnutzen - Es heisst "nicht nach vorne Leuchten" - Also geht da wohl mancher her und dreht das Leuchtmittel im Leuchtkörper herum, so daß woanders hingeleuchtet wird, und was nach vorne zu sehen ist nur Reflektion ist. Wahrheitsgehalt ungewiß, klingt aber super)
... aber gelb geht nur zur seite, auch nicht nach hinten. seitlich drehen geht schlecht
:|


mich persönlich stören die "christbäume" an den truck nicht, weil man so besser sieht,
nur die farben müssen stimmen! vorne weiss, seite gelb, hinten rot
was garnicht geht ist: Blau, das ist alleinig unsere farbe :twisted: :twisted:

ergo, anderen tüv-prüfer besuchen und gut is :mrgreen:
 
fahre meinen RAM seit 2005 und bei allen HU`s (KÜS + Dekra) gab es noch keine Probs deswegen.
Sie haben zwar ab + an danach gefragt, aber nachdem ich denen erklärt hab warum, war die Sache erledigt. :mrgreen:
 
fahre meinen RAM seit 2005 und bei allen HU`s (KÜS + Dekra) gab es noch keine Probs deswegen.
Sie haben zwar ab + an danach gefragt, aber nachdem ich denen erklärt hab warum, war die Sache erledigt. :mrgreen:

...ja und.....WAAARUMMM???..... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:


Hier fährt jetzt einer rum, der hat Arbeitsleuchten auf dem Dach, die haben im Aussenkranz nochmal ständig leuchtende LEDs oder sowas....und das geht dann wieder???? :shock: :shock: :shock:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
schaut regelkonform aus, nur deine xenon (sollten es echte sein? :roll: ) und dein widderkopf auf der motorhaube gehen normal bei einer kontrolle nicht durch :twisted: :twisted:

Ne sind keine Xenon. Alles muß nun ja auch nicht 100% sein :redhotevil:
 
Hella Dachleuchten ab und Dodge Style rauf.
Muß euch recht geben - sieht doch besser aus.
16204821oy.jpg

16204820rk.jpg

16204819dp.jpg


Statt der gelben Birnen weise Glassockel genommen.
 
Mal was noch zum Thema Zusatz-Arbeitsleuchten anmerken..
Arbeitsleuchten brauchen noch nicht mal e-geprüft zu sein.
Es gibt keine Bauartrichtlinie der Scheinwerfer und auch über die Art der Anbringung gibt es keine Richtlinie.
Sie müßen halt weis leuchten.
Einzig sie dürfen nicht beim Fahren benutzt werden und im Stand niemanden blenden.
Klar ist das sie nicht gefährdend angebracht werden dürfen was das Auge des Gesetzes oder der jeweiligen Tüv-Dekra-Küs-GTÜ und sonstige auf den Plan ruft.
Also über die Karosserie zur Seite hinausragen z.b.
Ebenso verhält es sich mit den Suchscheinwerfern.
Diese dürfen nur kurzzeitig zum Anleuchten von Strassennamen verwendet werden.
Ihre Lichtleistungs ist auf 35Watt beschränkt und sie düfen nur mit Verbindung mit dem Rücklicht und Kennzeichenlicht brennen.
(was mit den Standlichtern vorne ist ,weiß wohl da niemand so genau,da es nicht erwähnt wird..)
Im Zweifel ,wenn im Suchscheinwerfer doch ne höhere Wattzahl ist, umtaufen in "Arbeitsscheinwerfer/Schwenkbar"..
So ist man wieder im Grünen.
(STVZO §52 Abs. 7)
Hier auch gut nochmal nachzulesen..wegen der nicht nötigen Bauartprüfung (Vom Tüv-Süd selbst geschrieben)
Das Ausdrucken und mitführen..Verkürzt ungemein die Debatten mit den Prüfstellen und den grünen Jungs..
https://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf

und wer dem Tüv-Süd nicht glauben mag...Die Dekra schreibt da in Verbindung mit ALLEN Prüforganisationen das selbe.
https://www.dekra.de/de/1471
hier den Download der Infobroschüre auf der rechten Seite runterladen und ggf. Ausdrucken/Mitführen
Da ist die gesamte Beleuchtungsgeschichte explizit aufgeführt was man ,wie man es darf.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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