Cargo Light -> Schweiz Illegal?

Dodge-Forum

Help Support Dodge-Forum:

This site may earn a commission from merchant affiliate links, including eBay, Amazon, and others.
Registriert
20. Apr. 2015
Beiträge
159
Reaktionspunkte
0
Ort
Niederbipp / Schweiz
Salut zusammen
Gestern wollte ich kurz mal das Cargo Light testen ob das überhaupt geht. Geht natürlich nicht...
Also habe ich heute morgen meinen Händler angerufen und der meinte das sein normal weil das in der Schweiz Illegal sei.
Er habe das Cargo Light deaktiviert, wie wollte er nicht sagen. Nach langer Diskussion haben wir uns dann geeinigt das er es wieder aktiviert aber nur gegen Unterschrift. Für mich ist das ein wichtiges Feature gerade weil ich oft im dunkeln nach hause komme und kein Licht ums Haus ist.

Es sind ja hier einige Schweizer unterwegs, wie ist das bei euch?
Was kann rechtlich geschehen wenn ich mit funktionierendem Cargo Light im Strassenverkehr* kontrolliert werde?

*Ich werde natürlich nicht damit rumfahren, das brennt nur dann wenn ich Nachts was be-/entladen muss.

Gibt es noch andere Sachen welche in der Schweiz ev. auch Deutschland deaktiviert werden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
... ernsthaft jetz? :roll: Lass das machen und schau zu, dass du niewieder was mit dem zu tun hast. Vielleicht hat er ja nur das Birnchen rausgenommen oder den Stecker im 3. Bremslicht weggenommen. Schraub das mal auf, 2 Kreuzschrauben, dann siehst du, ob es daran liegt. Dann muss du nicht extra vorbeifahren.

Cargolicht ist legal, es ist eine Laderaum-/Ladeflächenbeleuchtung. Das hat fast jeder Lastwagen und auch viele Transporter - auch bei offener Ladefläche. Ich frag mich im Ernst, wie man mit so einer beschissenen Antwort kommen kann.

Für zu Hause empfehle ich eher den Scheinwerfer-Delay. Das Cargolicht geht glaub ich auch an, wenn nachm parken die Türen im dunkeln aufmacht, aber wirklich viel bringts nicht. Und wenn du es manuell einschaltest, bleibt es ziemlich lange an, also auch keine Lösung für dich.

In der CH wird einzig das orange Standlicht durch weisses ersetzt. Alles andere ist 1:1 original.
 
Danke AmmuNation für deine Antwort.
Ich muss eh noch zum Händler da noch viel mehr nicht in Ordnung ist und endlich mein Bakflip eingetroffen ist und das alles in einem gemacht wird.
Aber hast schon recht nur wegen dem wäre ich jetzt nicht extra dort hin gefahren.
Denke auch das "deaktiviert" sowas in die Richtung Birne entfernt oder Stecker abgezogen bedeutet.
 
Mach hinten mal auf. Einfach mit nem Kreuzschlitzschraubenzieher das dritte Bremslicht rausziehen. Da siehst du dann schnell, ob es daran liegt.

... und wenn nicht, dann wundert mich echt, was er deaktiviert hat. :shock:
 
Das Cargo Light funktioniert doch während der fahrt eh nicht, warum dann überhaupt deaktivieren ?
 
Das Cargo Light kannst du selbstverständlich anmachen wärend der Fahrt :idea: ...Schalter haste wohl noch nicht gefunden wa... :mrgreen:
 
Bei mir leider nicht, wenn ich mich recht erinnere kommt sogar im FIS eine Meldung das es nur auf P funktioniert. :shock:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also was manche Händler machen.....
:|
Wie Ammu sagt.... das ist nichts illegales...hatte ich auch...oder immer noch nur ist dort bei mir zusätzlich die Hardtop Innenbeleuchtung angeschlossen.....

Meinte auch das es während der Fahrt geht....
 
Meine LEDs an der Front sind in der Schweiz auch nicht legal. Da keine Prüfnummern vorhanden. Juckt nicht, sind trotzdem angeklemmt :mrgreen:
 
Also zur Abnahme muss es deaktiviert sein! Wurde bei mir vom Händler direkt danach wieder aktiviert.... Ich habe keine Ahnung wieso es nicht erlaubt ist ist aber anscheinend so!!!
 
Hast du den gleichen Witzbold von Händler? :roll: Nein, wenn ich mich richtig erinnere bist du beim gleichen wie ich... mir wurde nichts solches gesagt und mein Licht funktioniert. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte ich den Fehler direkt beheben lassen
:!:
:!:
:!:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hast du den gleichen Witzbold von Händler? :roll: Nein, wenn ich mich richtig erinnere bist du beim gleichen wie ich... mir wurde nichts solches gesagt und mein Licht funktioniert. Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätte ich den Fehler direkt beheben lassen
:!:
:!:
:!:


Ich musste nichts beheben lassen, alles hat funktioniert als ich ihn abgeholt habe. Er hat mir eben nur gesagt das sie das für die Abnahme deaktivieren mussten! Wieso auch immer!!!
 
Er hat mir eben nur gesagt das sie das für die Abnahme deaktivieren mussten! Wieso auch immer!!!

ist ganz einfach, denn nach hinten darf nur die RFL weiß leuchten..... bei der Vollabnahme wird darauf geachtet. danach frägt keiner mehr..

war hier in Lux das selbe.. das argument wie ladeflächenbeleuchtung zählte nicht, auch nicht das es seperat zuschaltbar ist, denn man könnte es während der Fahrt anschalten. der hinter dir wäre irritiert, bla bla bla,..

also abgeklemmt danach wieder angeklemmt,..

so wird bei euch in der Schweiz auch sein,.. STVO eben...
 
Mein Cargolicht tut nur im Stand, beim 2009er gings auch während der Fahrt....
 
Morgen,

also das muß ich selbst mal testen beim meinem 2009er
:!:

Werde dann mal bei Gelegeneit berichten.

MfG
 
Also nach den Technischen Anforderungen an Strassenverkehrsfahrzeuge in der Schweiz Art. 110 abs. e : . eine Innenbeleuchtung für den Passagier- und Laderaum, die nicht störend nach aussen wirkt,
Abs i. Arbeitslichter, sofern mit dem Fahrzeug Arbeiten ausgeführt werden, die diese erfordern.....

Sind Erlaubt....

Das sollte man also durchbringen in der schweiz..... in diesem fall eher als Arbeitslicht welches erlaubt ist......
 
Oben