Bremse gefressen nach TÜV

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Hallo!
Habe mir gerade einen "neuen" gebrauchten RAM 1500 mit frischem TÜV gekauft. Ca. 1000km (1 Woche gefahren seit Anmeldung) nach Übernahme stellt sich raus, dass er auf Eisen bremst!
Bremsbeläge total herunter, Bremsscheiben kaputt, Bremsbacken total verschmort.
Ich fühle mich übers Ohr gehauen und möchte den Verkäufer in Haftung nehmen.
Was meint ihr?

Wini
 
auf dem tüv-bericht steht doch der prüfer drauf. frag doch mal dessen chef wie das zusammen passt.
 
Wo hast du den deinen Dicken gekauft
:?:

Bitte per PN.
 
Hallo!
Habe mir gerade einen "neuen" gebrauchten RAM 1500 mit frischem TÜV gekauft. Ca. 1000km (1 Woche gefahren seit Anmeldung) nach Übernahme stellt sich raus, dass er auf Eisen bremst!
Bremsbeläge total herunter, Bremsscheiben kaputt, Bremsbacken total verschmort.
Ich fühle mich übers Ohr gehauen und möchte den Verkäufer in Haftung nehmen.
Was meint ihr?

Wini

evtl. aus Hannover ???
 
Den TÜV Prüfer habe ich auch angerufen. Der weiß natürlich von nix. Bremsbeläge waren angeblich "OK" :oops:
Scheint mit dem Verkäufer unter einer Decke zu stecken.
 
von privat. Hat aber eine Autowerkstatt.

Dann wirds für´n guten Fachanwalt in Sachen Schuldrecht ne Leichtigkeit den auseinander zu nehmen! Die Chancen stehen für dich sehr gut um nicht zu sagen Hervorragend!
 
Danke, Thorsten!
Ich bin gerade aufm Weg zum Anwalt und werde berichten.

Gruß Wini
 
Hallo,

also erst mal gilt das Du Dir den Wagen ansehen konntes und der auch sicherlich so Verkauft worden ist.
Der TÜV Mensch wird nur sagen das zum Zeitpunkt der Untersuchung die Bremsanlage ok war nicht mehr und nicht weniger, da ist der fein Raus.

Dein Joker steht nun darin das der Verkäufer ne Werkstatt hat und somit ist der als Gewerbetreibender verpflichtet Dir die Gewährleistung zu geben auch wenn er den Wagen Privat gefahren und Verkauft hat.
Genauso muß ein Selbständiger Anwalt oder Arzt auch die Gewährleistung geben wenn der sein Privat PKW verkauft, so stets im Gesetz.
Aber bevor Du da so auftrumpfst erkundige Dich erst beim Amtsgericht bei Dir in der nähe auf wen die Werksatt angemeldet ist.
Wenn die auf seine Frau etc. angemeldet ist dann ist der wieder raus.
Genauso ob der Voreigentümer der Verkäufer oder die Frau war.

Ansonsten bleibt Dir wie gesagt nur der Weg des Zivilprozeses.

Aber halte uns bitte auf em Laufenden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo,

also erst mal gilt das Du Dir den Wagen ansehen konntes und der auch sicherlich so Verkauft worden ist.
Der TÜV Mensch wird nur sagen das zum Zeitpunkt der Untersuchung die Bremsanlage ok war nicht mehr und nicht weniger, da ist der fein Raus.

Richtig! Sobald du vom TÜV-Hof rollst bist du für das Auto verantwortlich!
 
Danke für die vielen Tips.
Komme gerade vom Anwalt. Es sieht nicht :cry: gut aus. Im Vertrag steht Schxxxx drin. Deswegen hat der Anwalt abgeraten.
Aber!
Es gibt doch Hoffnung. Nächste Woche weiß ich mehr.Werde berichten.

Wini
 
Es sieht nicht gut aus? Wie kann das denn? Steht da n anderer Name als der des Menschen drin der das Auto verkauft hat (also nicht der Werkstattmensch)? Um jetzt noch mehr dazu sagen zu können bräuchte ich Details. Wenn Du magst kannst Du mich ja mal anrufen (Telnr. per PN).
 
Doch Bernd, auch dann! Es gibt auch für diesen Fall Möglichkeiten. Aber wie gesagt, ich bräuchte Details um da ne weitere realistische Einschätzung geben zu können.
 
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