Dodge Forum
Servus liebe Forumskameraden.
Erst mal ein gesundes neues Jahr.
Ich habe Neuigkeiten zu berichten:
Ende letzten Jahres war Gerichtsverhandlung zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges und mir als Käufer.
Ich hatte mir sehr viel erhofft, verließ aber die Verhandlung sehr ernüchternd.
Zum Thema Kaufvertrag gibt es folgendes zu sagen:
In jedem Standard Kaufvertrag steht geschrieben dass das Fahrzeug „unfallfrei“ ist (oder gegebenenfalls nicht.)
Das bedeutet aber nur:
Diese Unfallfreiheit bezieht sich laut Aussage des Richters ausschließlich auf die Unfallfreiheit in der Zeit des Besitzes des Verkäufers.
Nicht davon berührt ist die Unfallfreiheit/oder nicht Unfallfreiheit des Fahrzeuges aus vorhergehenden Besitzen.
Dieses Urteil finde ich sehr fragwürdig, da das ja eigentlich Tür und Tor zum Betrug öffnet.
Damit ist das Thema verschwiegener Unfall unwiderruflich vom Tisch und dementiert alle bisherigen Meinungen hier im Forum. (Leider)
Der zweite Punkt vor Gericht war das Thema mögliche verschwiegene technische Probleme in Bezug auf die gelbe Motorlampe.
Aussage Richter:
Ich als Käufer der behauptet dass ein Mangel bereits vorher bestanden hat und arglistig verschwiegen wurde, bin in der Beweispflicht und muss das eindeutig nachweisen.
Da es aber laut Fachwerkstatt für Dodge in Ansbach keine Möglichkeit gibt, ein längeres Protokoll einer OBD 2 History auszulesen, ist der Nachweis dass dieses Problem schon vor dem Verkauf bestanden hat erst mal nicht möglich.
Da ich von Anfang an alles dokumentiert habe, alle Fehlermeldungen von Beginn an fotografiert habe, war ein Fotobeweis mit Datum der jeweiligen Fehlermeldungen vorhanden.
Das war vermutlich auch der Grund warum der Richter sich bei der Artikulation des Sachverhaltes eher sympathisch uns gegenüber formulierte.
Er brachte auch ganz klar zum Ausdruck, dass die ganze Geschichte des Verkäufers sehr fraglich aussieht und einen echt miesen bei Geschmack hat.
Der Richter erläuterte die zwei Möglichkeiten:
1.
Weiter prozessieren, Fahrzeug zum Gutachter und hoffen dass der feststellt dass der Mangel (gelbe Motorlampe) schon vorher war- wobei aus der Sicht, bzw. Erfahrung des Richters er davon abrät, da die Aussichten gleich null sind.
2.
Einen Vergleich abschließen
Der aber nicht besonders üppig ausfallen darf, da ich in der Beweispflicht bin und er daher eher zu Gunsten des Verkäufers beurteilt muss.
Lange Rede kurzer Sinn:
Egal was wir gemacht hätten, wenn wir weiter prozessiert hätten und man festgestellt hätte, dass der Fehler arglistig verschwiegen wurde wäre eine Rückabwicklung und Erstattung des Kaufbetrages nicht mehr möglich gewesen, da der Verkäufer keine finanziellen Mittel aufbringen kann.
Wir haben 5000 € Start Verhandlungsbasis angesetzt und spekuliert 2500 € Ausgleichszahlung zu erhalten.
Nach mühselige Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Anwalt und meinem Anwalt und dem Richter (der Richter schlug einen dreistelligen Betrag vor) Hat uns die gegnerische Seite 1000 € maximal Entschädigung angeboten, da der Mandant finanziell nicht in der Lage ist mehr aufzubringen.
Da die Erfolgsaussichten einen erfolgreichen Nachweis aufzubringen minimalst waren und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages auch nicht in Aussicht stand, haben wir den Vergleich angenommen.
Wenn man bedenkt dass ich bereits 1000 € investiert habe, und jetzt weiteres Geld anpacken muss und die Fehler zu beheben war die ganze Aktion sehr ernüchternd und lässt mich an der Gerechtigkeit des Urteiles zweifeln.
Was habe ich draus gelernt:
Beim Autoverkauf zu betrügen ist ganz einfach.