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Ich habe ihn im Dezember 2018 von privat hier in der Nähe bei mir in Ansbach gekauft.
Kaufvertrag unfallfrei und ohne sonstige Schäden !!!
Interessant wäre zu wissen wann er ihn gekauft hat, beziehungsweise ob der gemeldete Schaden im CarFax vielleicht sogar von ihm selber war.
Oder er wusste selber nichts von dem Schaden weil er beim Kauf auch nie Car Fax angefordert hatte.

Ehrlich gesagt egal, ob er davon wusste.
Die zugesicherte Eigenschaft "unfallfrei" bezieht sich auf den Gegenstand und nicht auf den Zeitraum, in dem ihn der Vorbesitzer hatte.
Ab zum Anwalt wär mein Ratschlag.
 
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Nö, vorne links
:-D


Nur mal so aus Interesse: Welche Laufleistung zeigt dein Tacho?


Gekauft mit 109.000 km.

Warum fragst?!?!?
 
Komisch, in deinem ersten Post hier hast du eine völlig andere VIN angegeben:
[ Bild ]


????
In welchen Post meinst du denn?
Hab gerade eben mal die VIN von dem Störungsprotokoll mit der VIN die im Fahrzeug angeschlagen ist verglichen-
ist richtig.
 
Gib mal die VIN bei der Google Bildersuche ein. Da gibt's ein paar Treffer.

Ich habe schon mehrfach mit der VIN gegoogelt, es sind keine Bilder mit meiner VIN zu finden !!!!!!!

Möglicherweise gab es ein Missverständnis oder einen Schreibfehler mit der VIN ( wenn ja sorry und schäm) ,
die auf dem Bild von Nopser gepostet VIN (auf dem Störungsprotokoll) ist korrekt.

Keine Bilder zu finden.
Ich habe aber rausgefunden dass das Fahrzeug einen Unfall hatte siehe mein Foto vorher...
 
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Mittlerweile wurde ja schon einiges getauscht und es mutet an als ob mit dem verschwinden eines Fehlers woanders ein neuer auftaucht.
:evil:

Du schreibst, dass dir der Kopf momentan woanders steht - da verwundert mich wirklich, da die Historie ja nur eine Schlussfolgerung zulässt, dass du nicht zum Anwalt gehst :cry:

Du musst ja den Dicken nicht zurückgeben, wenn er dir so ans Herz gewachsen ist, aber den Kaufpreis könnte man mindern, womit du zumindest Geld für weitere Reparaturen bekommen würdest :idea:

Aber wie auch immer, das ist nur meine Meinung/Eindruck, du wirst sicherlich Gründe haben, also bitte nicht falsch verstehen :mrgreen:
 
Mittlerweile wurde ja schon einiges getauscht und es mutet an als ob mit dem verschwinden eines Fehlers woanders ein neuer auftaucht.
:evil:

Du schreibst, dass dir der Kopf momentan woanders steht - da verwundert mich wirklich, da die Historie ja nur eine Schlussfolgerung zulässt, dass du nicht zum Anwalt gehst :cry:

Du musst ja den Dicken nicht zurückgeben, wenn er dir so ans Herz gewachsen ist, aber den Kaufpreis könnte man mindern, womit du zumindest Geld für weitere Reparaturen bekommen würdest :idea:

Aber wie auch immer, das ist nur meine Meinung/Eindruck, du wirst sicherlich Gründe haben, also bitte nicht falsch verstehen :mrgreen:

Servus,
Ich weiß nicht genau was du meinst, aber ja, ich habe Wohnung renoviert bin jetzt umgezogen und geschieden....
Der Dicke kommt morgen in die Werkstatt- mal gucken ob die was rausfinden.
Und ich werde parallel dazu den Rechtsanwalt aufsuchen..
Jetzt wo der ganze private andere Scheiß rum ist kann ich mich auf dieses Problem konzentrieren...

Klar ist mit der DIcke ans Herz gewachsen, ist meine erste Ami ich habe viel Zeit investiert in aufzubereiten und so weiter ...
Ich möchte nur dass er ohne Probleme läuft ...
Habe mal meine Fotos nachgesehen, bei denen ich die FehlerMeldungen abfotografiert habe.
Eigentlich hat das Problem von Anfang an so 50 60 km nach dem Kauf begonnen. Ich dachte erst es lag an der Autogas Anlage... aber nein
Seit dem probiere ich die Geschichte aus der Welt zu schaffen.
Mittlerweile gehe ich davon aus dass der Verkäufer die Probleme auch schon hatte und das Fahrzeug deswegen verkauft hat.
Wird sich nur jeder die Frage stellen warum ich vom Kauf im Dezember bis jetzt Mitte Juni gewartet habe den Fehler beim Rechtsanwalt zu reklamieren.
Die Antwort ist ganz einfach:
Im Kaufvertrag steht gekauft wie gesehen und probegefahren.
Und dann durch rum probieren und tauschen diverse Teile vergeht halt einfach Zeit....

Zum Fahrzeug selber, trotz der Störmeldungen und der gelben Lampe fährt das Fahrzeug ohne merklichen unterschied an Leistung oder ähnliches. Wenn die gelbe Lampe nicht im Display zu sehen wäre würde man keine Probleme merken.

Mein nächster Schritt:
Fahrzeug morgen in die Werkstatt zur Fehler Diagnose.
Und parallel dazu Rechtsanwalt konsultieren.

Die ganze Geschichte macht mich echt traurig!
Grüße alex
 
Kopf hoch Alex, der Anwalt kennt sicher Mittel und Wege.

Selbst wenn im Vertrag steht „wie gesehen“, denn die gelbe Motorkontrolleuchte hat sicherlich nicht gebrannt! Und wenn dann kurz nach Kauf die MKL mit zig Fehlern aufleuchtet und man nachweisen kann, dass die Ursache schon vorher bestanden haben muss, könnte man sicherlich von Täuschung ausgehen. Oder einem versteckten Mangel.

Ich meine mal eine OBD Software benutzt zu haben, die einem sagte, wann ein Fehler auftrat und wann er behoben, bzw. gelöscht wurde. Das wäre halt klasse wenn man nachweisen könnte, dass Fehler vor dem Kauf manuell gelöscht wurde.

Jedenfalls drück ich dir die Daumen
:!:


VG Claudius
 

O. k. danke für den Hinweis!

866 am Schluss ist korrekt.

Das bedeutet dass das andere Foto bei dem ich dem Schaden entdeckt habe gar nicht mein Schadensverlauf war, Sondern der Schaden eines ganz anderen RAM :shock:
:-D

Scheisse... war mein Fehler ...
 
Jupp, die Bilder, die ich gefunden habe, waren für die andere VIN. Also viel Lärm um nichts! :mrgreen:
 
Update
Fahrzeug stand ist eine Woche in Ansbach bei der Firma Kummich zur Fehleranalyse.
Die haben erneut Nockenwellensensor und Öl Drucksensor auf Originalteile getauscht.
Fehlermeldung P0024 Nockenwellenmeldung nach wie vor da.
Festgestellt wurde, dass das Motor Steuergerät sich nicht programmieren lässt macht immer an aus an aus ...
Der Mechaniker sagt möglicherweise kommt der Fehler daher beziehungsweise lässt sich mit einem Software Update beheben, aber ohne Gewähr...
Kosten ca 800€ Zusätzlich....
Bis jetzt sind’s ca 500€ für nix....

Geh morgen zum Anwalt.
 
"Geh morgen zum Anwalt. "

Zeit wird's!!!

Gruß Lutz

Jetzt wird Klage erhoben.
Aussage Anwalt :
Erfolgsaussichten minimal, da der Geschädigte in der Beweispflicht ist und nachweisen muss dass der andere von diesen Problemen bereits wusste... juhu...
Hoffe jetzt zu mindestens auf einen Vergleich dass die Reparaturkosten übernommen werden, da ich mit Bildern und Zeugen Aussagen belegen kann dass das Problem bereits ab Kauf bestand.

Wenn das Gericht die Klage abweist, dann leckt mich doch alle am Arsch. Ich werde das Fahrzeug genau so verkaufen und auch auf blöd machen. Anscheinend kann man hier in Deutschland tun und lassen was man möchte.
:redhotevil:
 
Dodge Forum

Servus liebe Forumskameraden.

Erst mal ein gesundes neues Jahr.
:-D


Ich habe Neuigkeiten zu berichten:

Ende letzten Jahres war Gerichtsverhandlung zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges und mir als Käufer.
Ich hatte mir sehr viel erhofft, verließ aber die Verhandlung sehr ernüchternd.

Zum Thema Kaufvertrag gibt es folgendes zu sagen:

In jedem Standard Kaufvertrag steht geschrieben dass das Fahrzeug „unfallfrei“ ist (oder gegebenenfalls nicht.)
Das bedeutet aber nur:
Diese Unfallfreiheit bezieht sich laut Aussage des Richters ausschließlich auf die Unfallfreiheit in der Zeit des Besitzes des Verkäufers.
Nicht davon berührt ist die Unfallfreiheit/oder nicht Unfallfreiheit des Fahrzeuges aus vorhergehenden Besitzen.
Dieses Urteil finde ich sehr fragwürdig, da das ja eigentlich Tür und Tor zum Betrug öffnet.
Damit ist das Thema verschwiegener Unfall unwiderruflich vom Tisch und dementiert alle bisherigen Meinungen hier im Forum. (Leider)

Der zweite Punkt vor Gericht war das Thema mögliche verschwiegene technische Probleme in Bezug auf die gelbe Motorlampe.
Aussage Richter:
Ich als Käufer der behauptet dass ein Mangel bereits vorher bestanden hat und arglistig verschwiegen wurde, bin in der Beweispflicht und muss das eindeutig nachweisen.
Da es aber laut Fachwerkstatt für Dodge in Ansbach keine Möglichkeit gibt, ein längeres Protokoll einer OBD 2 History auszulesen, ist der Nachweis dass dieses Problem schon vor dem Verkauf bestanden hat erst mal nicht möglich.

Da ich von Anfang an alles dokumentiert habe, alle Fehlermeldungen von Beginn an fotografiert habe, war ein Fotobeweis mit Datum der jeweiligen Fehlermeldungen vorhanden.
Das war vermutlich auch der Grund warum der Richter sich bei der Artikulation des Sachverhaltes eher sympathisch uns gegenüber formulierte.
Er brachte auch ganz klar zum Ausdruck, dass die ganze Geschichte des Verkäufers sehr fraglich aussieht und einen echt miesen bei Geschmack hat.

Der Richter erläuterte die zwei Möglichkeiten:
1.
Weiter prozessieren, Fahrzeug zum Gutachter und hoffen dass der feststellt dass der Mangel (gelbe Motorlampe) schon vorher war- wobei aus der Sicht, bzw. Erfahrung des Richters er davon abrät, da die Aussichten gleich null sind.

2.
Einen Vergleich abschließen
Der aber nicht besonders üppig ausfallen darf, da ich in der Beweispflicht bin und er daher eher zu Gunsten des Verkäufers beurteilt muss.


Lange Rede kurzer Sinn:
Egal was wir gemacht hätten, wenn wir weiter prozessiert hätten und man festgestellt hätte, dass der Fehler arglistig verschwiegen wurde wäre eine Rückabwicklung und Erstattung des Kaufbetrages nicht mehr möglich gewesen, da der Verkäufer keine finanziellen Mittel aufbringen kann.

Wir haben 5000 € Start Verhandlungsbasis angesetzt und spekuliert 2500 € Ausgleichszahlung zu erhalten.
Nach mühselige Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Anwalt und meinem Anwalt und dem Richter (der Richter schlug einen dreistelligen Betrag vor) Hat uns die gegnerische Seite 1000 € maximal Entschädigung angeboten, da der Mandant finanziell nicht in der Lage ist mehr aufzubringen.

Da die Erfolgsaussichten einen erfolgreichen Nachweis aufzubringen minimalst waren und eine Rückabwicklung des Kaufvertrages auch nicht in Aussicht stand, haben wir den Vergleich angenommen.

Wenn man bedenkt dass ich bereits 1000 € investiert habe, und jetzt weiteres Geld anpacken muss und die Fehler zu beheben war die ganze Aktion sehr ernüchternd und lässt mich an der Gerechtigkeit des Urteiles zweifeln.

Was habe ich draus gelernt:
Beim Autoverkauf zu betrügen ist ganz einfach.
 
Zum Thema Fehler:
Die Fehlermeldung kommt nach wie vor, gerne mal verschiedene aber am häufigsten kommt die Meldung:

P00 24 Nockenwellenstellung auslassseitig rechts hinten in der Reihe zwei übermäßige Verstellung in Richtung früh

Das Fahrzeug war gestern in Ansbach beim Freundlichen um den Recall zu reparieren.
Hierbei hätte auch ein Update bzw Flashen des Motor Steuergerät es gemacht werden sollen.
Das hat wie erwartet nicht funktioniert, das Motor Steuer gerät lässt keinen Zugriff zu.

Eine positive Seite hat der Besuch gestern:
Es gab personelle Veränderungen in der Werkstatt. Ich habe einen neuen Ansprechpartner kennengelernt, der sich scheinbar mit RAM sehr gut auskennt- Das war bisher nicht der Fall ( mein Eindruck)
Er hat mir wieder Hoffnung und Mut gemacht.
:-D

Danke dafür !


Trotzdem bin ich ganz Ohr und für jeden Hinweis oder Tipp dankbar, wie ich das lästige Problem endlich beheben kann.

Viele Grüße
Alex
 
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