The Butcher
QuadCab
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Halte ich auch für die beste Methode. Gerichtliches Mahnverfahren VerbraucherzenraleMan muss es ja deshalb nicht auf sich beruhen lassen. Einfach nochmal schriftlich anmahnen, den Rest soll mal ruhig der Rechtsanwalt machen, bis ein vollstreckbarer Titel vorliegt. hat man wenigstens seine Ruhe. Ersatzweise kann man das Verfahren ja auch kostengünstig selbst betreiben...
Ja, so sieht das aus. Mehr Energie, als wie hier im Forum zu posten, muss man da wirklich nicht reinstecken. Mahnung ab dafür und einfach Mal zurücklehnen und warten, was passiert. Easy. Kein Stress machen, sondern machen lassen.Hi,
....und geht bequem vom Wohnzimmersessel aus. Die Kosten des Mahnbescheids trägt ja der "Gehmante" und dann kann man sich noch nicht einmal vorwerfen lassen die Kosten in die Höhe getrieben zu haben wie es z.B. bei Einschaltung eines Anwalts wäre...
Na ja, die Kosten muss man schon erstmal verauslagen, wobei das bei dem Betrag, um den es hier geht, wohl eher Peanuts sind...Hi,
....und geht bequem vom Wohnzimmersessel aus. Die Kosten des Mahnbescheids trägt ja der "Gehmante" und dann kann man sich noch nicht einmal vorwerfen lassen die Kosten in die Höhe getrieben zu haben wie es z.B. bei Einschaltung eines Anwalts wäre.
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Da ham wir's ja Mal recht gut durchexerziert, was alles kommt, wenn man sich wirklich kümmert. Es ist halt eine Kosten/Nutzenfrage, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, die den Fall dann auch noch übernehmen würde. Das scheint mir aber nicht der Fall zu sein, denn dafür wurde hier schon zu viel geschrieben...Na ja, die Kosten muss man schon erstmal verauslagen, wobei das bei dem Betrag, um den es hier geht, wohl eher Peanuts sind...
Zu easy sollte man sich das im Ganzen aber auch nicht vorstellen. Legt der Empfänger des Mahnbescheides keinen Widerspruch ein, ist's ja schön, aber das kann er dann auch noch auf den dann folgenden Vollstreckungsbescheid - und dann muss man innerhalb entsprechender Frist auch klagen, um den Anspruch zu erhalten. Genauso, als hätte er auf den Mahnbescheid selbst bereits Widerspruch eingelegt. Auch das kann der geübte Laie im Grunde selbst, sofern er der deutschen Sprache mächtig ist und eine halbwegs plausible Klageschrift hinbekommt. Ist im Grunde überhaupt kein Thema, kostet aber auch wieder Geld, da die Verfahrenskosten in Sachen Gerichtskosten auch erstmal vorschüssig verauslagt werden müssen - bevor dann überhaupt mal ein Termin angesetzt wird. Nimmt sich der Gute dann noch einen Anwalt, steigert das ein Prozesskostenrisiko natürlich erheblich, da man im falle eines Unterliegens nicht nur auf den bis dahin investierten Kosten sitzen bleibt, sondern eben auch noch die Rechtsvertretungskosten des Gegenübers übernehmen darf...
Im Übrigen reicht schon der Mahnbescheid selbst aus, um sich den Rechtsvertretungskosten der Gegenseite gegenüber zu sehen. Man muss also bereit sein, das Ganze dann auch bis zum Schluss durchzuziehen, will man schlechtem geld nicht noch gutes Geld hinterher werfen...
Also ein Kostenrisiko bleibt in jedem Fall bestehen, egal welchen Weg man jetzt wählt, das sollte man auf jeden Fall einkalkulieren.
Sehe ich auch so...Da ham wir's ja Mal recht gut durchexerziert, was alles kommt, wenn man sich wirklich kümmert. Es ist halt eine Kosten/Nutzenfrage, sofern keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, die den Fall dann auch noch übernehmen würde. Das scheint mir aber nicht der Fall zu sein, denn dafür wurde hier schon zu viel geschrieben...
So gehört es sich ja im Grunde auch. Fehler können passieren, wenn das Gegenüber dann auch einlenkt, sehe ich da kein Problem...BTW: Habe mir Motor-Öl von einem anderen, großen Online-Portal geordert. Es kam aber weniger, als vereinbart. Angeschrieben, Problem gelöst. Die Diferenzmenge wird nachgeliefert. So kann es auch gehen
Ja, der Schweinehund. Das mit dem Geraderücken lassen habe ich gerade mit meiner Katze durch. Ohne Rechtsschutz. Das lief dann, nach bald 2 JAHREN! auf einen Vergleich hinaus. Man möchte das Arschloch, das einem das geliebte Tier (Familienmitglied seit über 10 Jahren) überfahren hat, ja schließlich nicht einfach so davon kommen lassen, ohne es wenigstens versucht zu haben. Grrr......
Das Problem ist ja meist - der innere Schweinehund will sich nicht von Dritten verarschen lassen. Das zehrt dann auch irgendwo am eigenen Rechtsempfinden. Das wiederum führt schnell dazu, dass man das geraderücken oder geraderücken lassen will - komme was da wolle. Ich kenne das auch...
Dito..., gerade zwei solche den inneren Schweinehund aufhetzende Rechtsstreitigkeiten an der Backe. Zum Einen mein olles MB-Cabrio, bei dem der Voreigentümer mal eben die Fahrzeugpapiere gefälscht hat, läuft jetzt gut seit 2 Jahren, zum Anderen eine etwas delikatere Angelegenheit, nachdem ich so einem Kotzbrocken gezeigt habe, was es heißt, den eigenen Hund auf ner BAB-Raststätte anzubinden und sich verpissen zu wollen...Ja, der Schweinehund. Das mit dem Geraderücken lassen habe ich gerade mit meiner Katze durch. Ohne Rechtsschutz. Das lief dann, nach bald 2 JAHREN! auf einen Vergleich hinaus. Man möchte das Arschloch, das einem das geliebte Tier (Familienmitglied seit über 10 Jahren) überfahren hat, ja schließlich nicht einfach so davon kommen lassen, ohne es wenigstens versucht zu haben. Grrr...
Naja, im Endeffekt lief es dann, um die Angelegenheit endlich Mal zum Schluss zu bringen, auf eine Kosten-/Nutzenrechnung mit einkalkuliertem Stressfaktor hinaus. Also einen Vergleich.
Ja, das sind mir die liebsten. Die menschlichen Menschen, die Tiere wie Gegenstände behandeln. So jemand möchte ich Mal in die Finger bekommen. Da passiert dann was.... zum Anderen eine etwas delikatere Angelegenheit, nachdem ich so einem Kotzbrocken gezeigt habe, was es heißt, den eigenen Hund auf ner BAB-Raststätte anzubinden und sich verpissen zu wollen...Ob's teuer wird? mal schauen, das war es mir wert...
Das tut es meiner Erfahrung nach fast immer. Leider auch in glasklaren Fällen....im Endeffekt lief es ... auf einen Vergleich...
Leider, das stimmt...Das tut es meiner Erfahrung nach fast immer. Leider auch in glasklaren Fällen.
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