hemiram57
Einzelkabine
Hallo wiedermal,
habe eine Frage und kann mir gut vorstellen dass es einige gibt, die das auch interessieren würde. Konnte in der Suchfunktion keine rechte Antwort drauf finden.
Und zwar, geht es darum, dass ich mir einen Überrolbügel hab fertigen lassen aus Edelstahl. Dieser wird mit der Ladeflächenoberkante verschraubt. Auf diesem Bügel werde ich vier Scheinwerfer montieren. Diese Scheinwerfer werden bei mir nur mit Fernlicht angesteuert werden!! Im Abblendlichtmodus, werden diese nicht strahlen!! Nun die Frage vielleicht auch speziell an unsere Polizisten...., kann ich diese Scheinwerfer als "Arbeits scheinwerfer" benennen, falls ich mal wegen diesen angehalten werde??
Oder dürfen diese Scheinwerfer auf keinen Fall angeschlossen sein. Wäre es einen Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat?
Vielleicht kann mir da jemand was genaueres sagen, vielen Dank im vorraus, Grüße Daniel
habe eine Frage und kann mir gut vorstellen dass es einige gibt, die das auch interessieren würde. Konnte in der Suchfunktion keine rechte Antwort drauf finden.
Und zwar, geht es darum, dass ich mir einen Überrolbügel hab fertigen lassen aus Edelstahl. Dieser wird mit der Ladeflächenoberkante verschraubt. Auf diesem Bügel werde ich vier Scheinwerfer montieren. Diese Scheinwerfer werden bei mir nur mit Fernlicht angesteuert werden!! Im Abblendlichtmodus, werden diese nicht strahlen!! Nun die Frage vielleicht auch speziell an unsere Polizisten...., kann ich diese Scheinwerfer als "Arbeits scheinwerfer" benennen, falls ich mal wegen diesen angehalten werde??
Oder dürfen diese Scheinwerfer auf keinen Fall angeschlossen sein. Wäre es einen Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat?
Vielleicht kann mir da jemand was genaueres sagen, vielen Dank im vorraus, Grüße Daniel
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