Bügelscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer deklarieren?Bild!

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hemiram57

Einzelkabine
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Hallo wiedermal,

habe eine Frage und kann mir gut vorstellen dass es einige gibt, die das auch interessieren würde. Konnte in der Suchfunktion keine rechte Antwort drauf finden.

Und zwar, geht es darum, dass ich mir einen Überrolbügel hab fertigen lassen aus Edelstahl. Dieser wird mit der Ladeflächenoberkante verschraubt. Auf diesem Bügel werde ich vier Scheinwerfer montieren. Diese Scheinwerfer werden bei mir nur mit Fernlicht angesteuert werden!! Im Abblendlichtmodus, werden diese nicht strahlen!! Nun die Frage vielleicht auch speziell an unsere Polizisten...., kann ich diese Scheinwerfer als "Arbeits scheinwerfer" benennen, falls ich mal wegen diesen angehalten werde??

Oder dürfen diese Scheinwerfer auf keinen Fall angeschlossen sein. Wäre es einen Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat?

Vielleicht kann mir da jemand was genaueres sagen, vielen Dank im vorraus, Grüße Daniel
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn die Scheinwerfer eine Abdeckung haben sollte es auch kein Problem geben.
 
Hallo Bernd,

du meinst praktisch diese Stoffabdeckung die es gibt mit Reißverschluß und so....

Kannst doch gleich Lampen mit Plastikabdeckungen bekommen, von KC oder so aehnlich z.B..
 
mhhhh....die Scheinwerfer habe ich schon, jedoch ohne diese Abdeckung....

Socken
:?:
:mrgreen:
8)
 
@hudson: ich müsste also einen Schalter dafür einbauen um diese Lampen extra zu bedienen!! Dann meinst du bräuchte ich ned nervös bei einer Kontrolle sein...

@ wingfox: Socken....., am besten die alten Wollsocken von oma :mrgreen:
 
mhhhh....die Scheinwerfer habe ich schon, jedoch ohne diese Abdeckung....

Ich meine wenn du sie wie hudsonbay separat einschalten kannst bzw. ausschalten braucht man sie nicht abdecken, man darf dir den Besitz oder die Lampen nicht verbieten, nur das Betreiben der Lampen ist verboten.
Ich würde da nix abdecken ist ja keine Rundumleuchte die Eintragungspflichtig ist.


Bau die LAMPEN drauf und geniese den Anblick...

Mit freundlichen Grüßen

Martin
 
Hallo Martin, ...das werde ich auch definetiv machen...ich will nur siche gehen, was man machen müsste um keinerlei Probleme mit den grünen zu bekommen. Damit ich da irgendein Schlupfloch finde falls sie wirklich mal bei mir aufs Dach schauen wollen :mrgreen: , eigentlich hat sie ja fast jeder Pick-up drauf und noch mehr LKW's .....da werden sie hoffentlich nicht solche Spuchten machen!!! Aber wenn sie es drauf anlegen, möchte ich mir einfach eine schöne Geschichte aus denken!!! :mrgreen:
 
Hier der entsprechende Absatz aus der StVZO zum Thema Arbeitsscheinwerfer:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
...
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
...
 
Hier der entsprechende Absatz aus der StVZO zum Thema Arbeitsscheinwerfer:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.
...
(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.
...


lag ich ja garnicht so verkehrt, auch wenn ich das meiste draussen aus dem bauch heraus entscheide, weil was ich vor fast 30 jahren gelernt habe, ist oft schon lang überholt. ansonsten müsste ich auch nachschaun, aber das macht ja thorsten so gern, gell, danke :mrgreen:
 
mhhhh, da sie ja nur in der Fernlichtoption strahlen, werden sie bei abblend licht ned zu sehen sein...., da sie nicht mal a Standlichtbirne drin haben bei abblendfunktion...., kann man jetz wieder so und so auslegen die ganze Sache......schwierig... :?

...mit Schalter wär ich praktisch auf der sicheren Seite...
 
lag ich ja garnicht so verkehrt, auch wenn ich das meiste draussen aus dem bauch heraus entscheide, weil was ich vor fast 30 jahren gelernt habe, ist oft schon lang überholt. ansonsten müsste ich auch nachschaun, aber das macht ja thorsten so gern, gell, danke :mrgreen:

Wir sind halt schon n gutes Team Chris... :mrgreen:
 
Hallo Martin, ...das werde ich auch definetiv machen...ich will nur siche gehen, was man machen müsste um keinerlei Probleme mit den grünen zu bekommen. Damit ich da irgendein Schlupfloch finde falls sie wirklich mal bei mir aufs Dach schauen wollen :mrgreen: , eigentlich hat sie ja fast jeder Pick-up drauf und noch mehr LKW's .....da werden sie hoffentlich nicht solche Spuchten machen!!! Aber wenn sie es drauf anlegen, möchte ich mir einfach eine schöne Geschichte aus denken!!! :mrgreen:

Daniel, zwecks der Geschichte, erzähle den einfach das du Lampen nur Nachts in deinem privaten Garten zum Tomatenernten und pflügen brauchst... :lol: :lol: :lol:
 
gute idee Martin, darf nur ned vergessen dass ich dann immer einen frischen(!) Beutel mit Tomaten im Auto platziere :mrgreen:
 
Vier Fernscheinwerfer sind hierbei das Problem. Ich habe derer zwei am Bügel. Die sind auch mit Fernlicht angesteuert. Zwei zusätzliche Fernlichter dürfen sein und die auch oben am Auto. Vier allerdings nicht. Bei der Standlichtfunktion (ist bei mir auch geschaltet) wird die Sache grau. Wenn man die dann als Umrissleuchten ansieht, dann darf das auch wieder sein.
 
Vier Fernscheinwerfer sind hierbei das Problem. Ich habe derer zwei am Bügel. Die sind auch mit Fernlicht angesteuert. Zwei zusätzliche Fernlichter dürfen sein und die auch oben am Auto. Vier allerdings nicht. Bei der Standlichtfunktion (ist bei mir auch geschaltet) wird die Sache grau. Wenn man die dann als Umrissleuchten ansieht, dann darf das auch wieder sein.

Hi Hans-Jörg,
da gibts dann solche ewig geile Fernscheinwerfer die dann so schöne blaue Standlichtbirnen drin haben die dann die Lampen dann kpl. blau leuchten lassen
:-D
, aber alles was halt schön ist ist halt auch wieder verboten...
:evil:

Ich habe bei mir am Motorrad vorne auch solche schöne blaue LED's, da wollten mir meine Freunde und Helfer Nachts mein Moped auch schon still legen... :oops:
Hab dann die kabel rausgezogen und durfte weiterfahren, ums nächste Eck rum... und kabel wieder rein :lol:


Schöne Grüße Martin
 
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