Anhängerkupplung Gen 2 PickUp nicht eingetragen, Sonntagsfahrverbot

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27. Aug. 2021
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Hallo zusammen

Ich habe an meinem Dodge einen Haken dran aber nix im Schein eingetragen. Somit darf ich Diese ja auch nicht benutzen.
Gibt es irgendwo Papiere zum runterladen oder hat da jemand welche das ich zum Tüv kann um Die Kupplung eintragen zu lassen?

Und noch ne Frage; meiner ist als LKW eingetragen. Darf ich mit dem privat am Sonntag ein Hänger ziehen? ( ob Pferdehänger oder Autotrailer mit Rennwagen). Ich meine da sieht man ja das es nicht gewerblich ist.
 
Moin Moin
Schlüssel das Fahrzeug in N1G BE um. (Dazu gibt es hier einen riesen Eintrag zu N1G BE.)
Da gibts keine Steuerunterschiede zum LKW. Ein evtl. Sonntagsfahrverbot um gehst Du damit.
Grüße von der Ostsee
 
Und Sonntagsfahrverbot gibts auch keins.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht fahren. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt nur für den Güterverkehr im gewerblichen Bereich. Das bedeutet: Hat der Lkw ein zulässiges Gesamtgewicht unter 7,5 t, dann fällt er gar nicht erst unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot.

Ist er schwerer oder fahren Sie mit Anhänger (auf das Gewicht des Gespanns kommt es nicht an), dann ist der Zweck der Fahrt entscheidend. Dient der Zweck der Fahrt keiner gewerblichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren. Sie können also bedenkenlos mit Ihrem Wohnwagen oder Wohnmobil in den Urlaub fahren. Auch die Teilnahme an privaten Veranstaltungen (z.B. Trucker-, Oldtimertreff) ist problemlos möglich.

Tschau-Kakao!
 
Moin Moin
Schlüssel das Fahrzeug in N1G BE um. (Dazu gibt es hier einen riesen Eintrag zu N1G BE.)
Da gibts keine Steuerunterschiede zum LKW. Ein evtl. Sonntagsfahrverbot um gehst Du damit.
Grüße von der Ostsee
Die Umschlüsselung hat nichts mit dem Sonntagsfahrverbot zu tun.

Zur Zeit ist die Schlüsselung auf BE nicht nötig, schadet aber auch nicht.
 
Hallo Larsi

Ich hatte geschrieben : Ein evtl. Sonntagsfahrverbot um gehst Du damit.

Gruß bulli44
 
Also darf ich fahren... oder halt auch nicht weil keine Anhängelast eingetragen ist!
Würde den eine Briefkopie von einem Anderen Fahrzeug helfen?
Gruß Marco
 
Du darfst fahren, nur eben keine Anhänger ziehen, da nicht eingetragen.

Geh zum TÜVer/Prüfer deines Vertrauens und frag ihn, auf Basis welcher Unterlagen er dir was einträgt.
Ich kläre alles vorab per Mail, besorge alle Infos/Unterlagen, die er/sie braucht und habe damit bisher alles ganz unproblematisch eingetragen bekommen.
 
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