Anhängerkupplung Anhängerbetrieb Fahrzeugschein

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Servus geschätzte Dodge Gemeinde, hoffentlich geht es allen gut oder ihr seid auf dem Weg zur Besserung.;))
Nach längerer Zeit als glücklicher 2005 Durango Hemi Fahrer melde ich mich mal wieder im Forum.

Vor 2 Monaten gab es bei einer Verkehrskontrolle ein Problem mit der Anhängerkupplung Typ Monoflex Nordic 50.63 342171600001. Zur Anzeige wurde gebracht, daß ich den Anhänger zog obwohl die Angaben zum Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein unter O.1 und O.2. gestrichen sind.

Nun habe ich den Wagen seit 8 Jahren in Betrieb und die Anhängerkupplung wurde bei 4 TÜV Terminen weder beanstandet noch angesprochen. Da das Typenschild vergammelt ist, muß ich ein neues beantragen. Geht auch aber der TÜV besteht auf die Freigabe des Autoherstellers für den Anhängerbetrieb. Das hat offensichtlich der Importeur oder mein Vorgänger verpennt. Ich sicher auch aber ich habe mich auf die ABE verlassen. Da steht auch alles drin zur Last etc.
Bei Westfalia rät man mir, die Freigabe für den Anhängerbetrieb über den Importeur bzw. die Zulassungstelle zu holen. Im Endeffekt ist das alles Schei... denn eine ABE liegt ja vor aber der Anhängerbetrieb ist untersagt, da im Fahrzeugschein keine Angaben zu finden sind.

Wer hat Recht? Wie kann man das in Ordnung bringen? Wäre euch für nützliche Tipps sehr dankbar.
Vorerst werde ich mal Einspruch einlegen. Sind immerhin 163,50€ Bußgeld und 1 Punkt.
MfG, Reifix
 
Hallo,

bei meinem ex. Chrysler Town & Country, hatte ich auch das Problem. Bei mir konnte der TÜV Nord das Problem lösen und hat mir ein Datenblatt erstellt, mit dem musste ich zu meiner örtlichen TÜV-Station, dort wurde das ganze abgenommen und dann wurde es auf der Zulassungsstelle eingetragen.
Preise waren
:/

Datenblatt TÜV Nord ~75€ Netto,
Abnahme TÜV ~33€ Netto
Zulassungsstelle ~10,50 Netto.

Hier mal die Adresse :
TÜV NORD Mobilität GmbH & Co. KG

Service für Import und Export
Am Technologiepark 26
45307 Essen
Tel.: +49 201 8254233
Fax: +49 201 8254234


Gruß duckhunter
 
Servus, vielen Dank für den prompten Rat. Das hört sich sehr gut an.
Werde mich an die Stelle wenden. Gute Fahrt!
 
Gibt es hier was Neues ?

Ich habe Mitte des jahres versucht für meinen Challenger eine Freigabe zu bekommen.
Beim TÜV Dresden bin ich an einen sehr bemühten Experten gekommen, der konnte mir nach 2 tagen recherche aber nur mitteiolen, das es auch in den USA von Dodge keine Freigabe für den 6,4 Liter gibt und somit keine AHK jemals eingetragen werden kann.
Beim 6 Zylinder jedoch gibt es eine Freigabe.

Scheint also eine Glückssache zu sein ... leider kann unser TÜV da auch nix einragen wenn der Hersteller nicht einen Anfang gemacht hat.

Gleiches beim Beetle Cabrio meiner Frau. AHK verbaut aber nur für einen Fahrradträger, kein Zugbetrieb. Auch hier die Begründung, das der hersteller es nicht vorgesehen hat. Einzelabnahme, etc, pp ist nicht möglich ...
 
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