Servus geschätzte Dodge Gemeinde, hoffentlich geht es allen gut oder ihr seid auf dem Weg zur Besserung.)
Nach längerer Zeit als glücklicher 2005 Durango Hemi Fahrer melde ich mich mal wieder im Forum.
Vor 2 Monaten gab es bei einer Verkehrskontrolle ein Problem mit der Anhängerkupplung Typ Monoflex Nordic 50.63 342171600001. Zur Anzeige wurde gebracht, daß ich den Anhänger zog obwohl die Angaben zum Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein unter O.1 und O.2. gestrichen sind.
Nun habe ich den Wagen seit 8 Jahren in Betrieb und die Anhängerkupplung wurde bei 4 TÜV Terminen weder beanstandet noch angesprochen. Da das Typenschild vergammelt ist, muß ich ein neues beantragen. Geht auch aber der TÜV besteht auf die Freigabe des Autoherstellers für den Anhängerbetrieb. Das hat offensichtlich der Importeur oder mein Vorgänger verpennt. Ich sicher auch aber ich habe mich auf die ABE verlassen. Da steht auch alles drin zur Last etc.
Bei Westfalia rät man mir, die Freigabe für den Anhängerbetrieb über den Importeur bzw. die Zulassungstelle zu holen. Im Endeffekt ist das alles Schei... denn eine ABE liegt ja vor aber der Anhängerbetrieb ist untersagt, da im Fahrzeugschein keine Angaben zu finden sind.
Wer hat Recht? Wie kann man das in Ordnung bringen? Wäre euch für nützliche Tipps sehr dankbar.
Vorerst werde ich mal Einspruch einlegen. Sind immerhin 163,50€ Bußgeld und 1 Punkt.
MfG, Reifix
Nach längerer Zeit als glücklicher 2005 Durango Hemi Fahrer melde ich mich mal wieder im Forum.
Vor 2 Monaten gab es bei einer Verkehrskontrolle ein Problem mit der Anhängerkupplung Typ Monoflex Nordic 50.63 342171600001. Zur Anzeige wurde gebracht, daß ich den Anhänger zog obwohl die Angaben zum Anhängerbetrieb im Fahrzeugschein unter O.1 und O.2. gestrichen sind.
Nun habe ich den Wagen seit 8 Jahren in Betrieb und die Anhängerkupplung wurde bei 4 TÜV Terminen weder beanstandet noch angesprochen. Da das Typenschild vergammelt ist, muß ich ein neues beantragen. Geht auch aber der TÜV besteht auf die Freigabe des Autoherstellers für den Anhängerbetrieb. Das hat offensichtlich der Importeur oder mein Vorgänger verpennt. Ich sicher auch aber ich habe mich auf die ABE verlassen. Da steht auch alles drin zur Last etc.
Bei Westfalia rät man mir, die Freigabe für den Anhängerbetrieb über den Importeur bzw. die Zulassungstelle zu holen. Im Endeffekt ist das alles Schei... denn eine ABE liegt ja vor aber der Anhängerbetrieb ist untersagt, da im Fahrzeugschein keine Angaben zu finden sind.
Wer hat Recht? Wie kann man das in Ordnung bringen? Wäre euch für nützliche Tipps sehr dankbar.
Vorerst werde ich mal Einspruch einlegen. Sind immerhin 163,50€ Bußgeld und 1 Punkt.
MfG, Reifix