Also mit trailer muss........

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Lwowek Slaski
Also mit trailer muss ich der Ram 2500 ablasten auf 3,49t, sonst heißt's 80 Km pro stunde, und bei gewerblichem Verkehr auch Fahrtenschreiber rein machen, (ich fahrer ja produkte für meine firma). ist das richtig?
:)

Mfg
Jan
 
ja, so in etwa:

- ram muss zulässige gesamtmasse bis 3,5 t haben, darüber 80 km/h begrenzer und fahrerkarte
- ram hat 2,8 t - 3,5 t dann fahrtenbuch im gewerblichen verkehr, rasen erlaubt :mrgreen:
- auflieger wenn über 3,5 t hat, brauchst druckluftanlage, drunter gibt es umbauten auf elektrisch
(kostet alles aber nicht grad wenig!!)
 
80 km/h heißts mit Trailer hinten dran in Deutschland immer!
Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5t dürfen solo (ohne Trailer) schneller als 80 km/h fahren.
Fahrtenschreiber ist Pflicht bei gewerblicher Nutzung von Fahrzeugen (solo) oder Fahrzeugkombinationen (Züge) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t. Siehe hierzu auch die Verordnung EWG 3821/85 => https://www.vr-2000.de/Gesetze/3821_85/body_3821_85.html
 
lieber thorsten,
könntest du bitte in zukunft schneller antworten,
dann bräuchte ich nicht immer meine alten vorschriftensammlungen raussuchen :roll:
danke :mrgreen:
der schreibfaule
chris :mrgreen:
 
Nu lass ich dir extra den Vortritt und nu is auch nich richtich, Ihr Bayern wisst aber auch nich was ihr wollt... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
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