1 % Regel (Versteuerung)

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hallo, kann mir jemand sagen auf welcher grundlage das finanzamt die 1% Regel anwendet bei import-fahrzeugen die es in deutschland nicht gibt, und folglich keinen deutschen listenpreis haben??? möchte mir eine dodge ram zulegen.

gruß
gerd
 
Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.
 
Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.

Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.

wäre schon möglich, dann wäre nur noch die problematik der einstufung des lkw`s beim finanzamt beim 4-türer. (wie ich hier bereits gelesen habe, sehen die finanzämter das mit geteilter meinung.
 

Danke
;)
 
Ich würde Dir das Gespräch mit einem (Deinem) Steuerberater empfehlen. Nützt ja nix wenn man auf der einen Seite etwas spart, aber auf der anderen Seite ausgibt...
 
Wenn du ein Gewerbe hast und halbwegs plausibel machen kannst das du den RAM zum Transportieren brauchst sollte normal die LKW-Steuer kein Problem sein. Wenn die mit Sitzplätze oder für einen LKW untypische Höchstgeschwindigkeit kommen bring den Vergleich mit einen Sprinter Doppelkabiner-Pritsche!!
 
Wenn du ein Gewerbe hast und halbwegs plausibel machen kannst das du den RAM zum Transportieren brauchst sollte normal die LKW-Steuer kein Problem sein. Wenn die mit Sitzplätze oder für einen LKW untypische Höchstgeschwindigkeit kommen bring den Vergleich mit einen Sprinter Doppelkabiner-Pritsche!!


ich denke ich muss mich da auf was verbindliches im vorfeld berufen können. denn sollte ich das gerät aus 4-türer haben und die sagen nein hab ich die 1-prozent regel am hals. und die grundlage ist wohl auch dabei etwas schwieriger? :roll:
 
Wenn du ihn als LKW anmeldest entfällt die 1%-Regel! Vorrausgesetzt man hat ein zweites Auto angemeldet welches für private Zwecke genutzt wird.

Stimmt so nicht!!!
Man muß eindeutig nachweisen das das Fahrzeug nur für die Firma genutzt wird,also Fahrtenbuch! es ist egal um was für ein Fahrzeugtyp es sich handelt und es reicht auch nicht unbedingt das man ein zweites Fahrzeug hat.Und es muß eindeutig ersichtlich sein das ein Fahrzeug für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.(zB. Arztpraxen,Heilmittelerbringer haben damit ein Problem da die Kunden bzw.Patienten in die Praxis kommen)
 
Stimmt so nicht!!!
Man muß eindeutig nachweisen das das Fahrzeug nur für die Firma genutzt wird,also Fahrtenbuch! es ist egal um was für ein Fahrzeugtyp es sich handelt und es reicht auch nicht unbedingt das man ein zweites Fahrzeug hat.Und es muß eindeutig ersichtlich sein das ein Fahrzeug für die Ausübung der Tätigkeit notwendig ist.(zB. Arztpraxen,Heilmittelerbringer haben damit ein Problem da die Kunden bzw.Patienten in die Praxis kommen)

Dann bin ich wohl die Ausnahme die die Regel bestätigt!
 
Kay das weiß ich nicht ,aber dein Steuerberater wird dich hoffentlich richtig beraten :mrgreen:
 
Dann bin ich wohl die Ausnahme die die Regel bestätigt!


Das wird wohl erst die nächste Steuerprüfung zeigen. Mein Steuerberater hat mich gewarnt davor, das Thema ist leider alles andere als eindeutig.
:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Mal was generelles:
Braucht man um als Selbstständiger von der 1%-Regele (und des Nachweises von über 50% Geschäftsnutzung :roll: ) nun eine LKW-Zulassung im Brief oder eine LKW-Versteuerung???? Oder beides?
Grüße
Cherche
 
Mal was generelles:
Braucht man um als Selbstständiger von der 1%-Regele (und des Nachweises von über 50% Geschäftsnutzung :roll: ) nun eine LKW-Zulassung im Brief oder eine LKW-Versteuerung???? Oder beides?
Grüße
Cherche

für unser finanzamt ist beides wichtig. selbst dann kommen die noch und gucken sich das private fahrzeug an und nörgeln rum. ich denke ich steck den kopf wohl in den sand und mach nen pkw draus. (wenn ich mir das erlauben kann) dafür müsste ich halt den preis haben, den das finanzamt als bemessungsgrundlage ansetzt. :roll:
 
Bei mir war's so:

1)
Privates KfZ vorhanden (VW Multivan)

2)
LKW-Besteuerung, nachdem ich durch Gutachten aus 5 Sitzplätzen "4 + Notsitz" gemacht habe....

Dann keine 1% mehr.


Gruß,
Ralf.
 
komisch alles!

bei mir wurde die 1% vom Kaufpreis, also Rechnung ermittelt und nicht vom Listenpreis!

Nach Rücksprache mit dem Finanzamt komm ja auch aus NRW, brauch ich für den ram keine 1% Regelung. Handwerksbetrieb, Privat PKW der nicht auf Firma läuft, ....

Hab aber gehört das die in Bayern das viel enger sehen als hier in NRW!!! (Die Spinnen die Bayern
:evil:
)

Der Ram ist ein Doppelkabiner mit 6 Sitzplätzen, 4 Türen und short bed. Wenn ich die Bremse und das Gaspedal ganz rausfahre dann ist der Innenraum 10cm kleiner als die Ladefläche. Die Zuladung ist größer als das Gewicht der zu befördernden Personen ( ist ca. 67 kg pro Person, weiss der Geier wie die auf diese Zahl kommen) also nach EU-recht Lkw.

so wars bei mir...


gruss
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Verstehe nur Bahnhof 1 % Reglung von was und wo für ... :banghead:
Habe mir meine kleine Schneeflocke gekauft und ihm dem netten Händler meines Vertrauen in die hand gedrückt und gesagt mach mal.
Und was kam dabei raus eine LKW Zulassung mit jeder menge Netter Eintragungen,
6 Sitze mit 4 Türen und Ladefläche ... :mrgreen: und kein Steuerfutzi hat fragen gestellt.
Hat nicht mehr gekostet als wenn Vatti es selbst gemacht hätte ... halt nur weniger Stress und viel schneller ... :mrgreen:

gruß
ruuberduck
 
Die 1% Regel ist für Leute die ihr Fahrzeug als Firmenfahrzeug anmelden und absetzen. Das Finanzamt unterstellt eine (teilweise) Privatnutzung und setzt daher fest das sozusagen als Privatnutzungsgegühr 1% des Brutto-Listenpreis jeden Monat zu bezahlen sind, bzw nicht als Kosten anerkannt werden.
 
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